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Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Montag 4. April 2016, 09:45
von esprit
Kann mir jemand helfen?

Tier der Gegenseite hat meine Mdtin verletzt.

Ich habe schmerzensgeld geltend gemacht und der Gegenanwalt sagt Haftung ja aber verschulden nein.

Muss ich auf das verschulden bestehen?

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Montag 4. April 2016, 10:34
von joee78
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Montag 4. April 2016, 20:27
von Swann
esprit hat geschrieben:Kann mir jemand helfen?
Vermutlich nicht.

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Montag 4. April 2016, 20:33
von famulus
:D

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 20:10
von esprit
also 823 ist besser und daher ein verschulden erforderlich, da 823 im gegensatz zu 833 keine Genugtuung als Schaden vorsieht.

Also besser an dem Verschulden festhalten.

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 20:21
von OJ1988
:-s Bist du praktizierender Anwalt?

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 20:22
von Parabellum
Willkommen an der Front.

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 20:24
von OJ1988
Wo kann ich hier nachträglich verweigern?

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 20:27
von Parabellum
Innerlich? Vielleicht in einer kleinen, unwichtigen, nachgeordneten Behörde für Irgendwas?

Re: Schmerzensgeldanspruch

Verfasst: Dienstag 5. April 2016, 20:28
von OJ1988
Das nicht, aber bei sowas kann man sich sachlich ja gleich mit den Hunden selbst auseinandersetzen.