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Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Donnerstag 4. Mai 2017, 21:47
von Einwendungsduschgriff
Kasimir hat geschrieben:Diese Diskussion hervorragendes Beispiel dafür, wie es die Verwaltung schafft, sich um sich selbst zu drehen... Jedes Unternehmen wäre bereits insolvent, wenn es so arbeiten würde und nicht den Steuerzahler als Finanzier hätte.
Die größere Bürokratie habe ich bislang immer bei den Kanzleien und den Unternehmen erlebt. Ein Grund, warum die Personalgewinnung dort nicht funktioniert. Ewig lange Reaktionszeiträume, keine konkreten Ansprechpartner (Unternehmen), Unterlagen gehen verloren, niemand ist zu erreichen und dazu eine Kommunikation, die unter aller Kanone ist. Dagegen die Justiz und die Verwaltung: schnell, transparent und verlässlich. Man kann es sich auch unnötig schwer machen.

Drei Beispiele:

- Ein internationaler Konzern mit Sitz in Stuttgart: keine Rückmeldung auf die Bewerbung, Nachfrage meinerseits, keine Antwort, keine telefonische Erreichbarkeit, dann meine Ankündigung einer gewissen Fristnot wegen einer anderweitigen Zusage, dann plötzlich Alarm und die Terminierung eines Gespräches sechs(!) Wochen nach Ablauf meiner anderweitigen Zusagefrist. Absage des Gespräches, man rührt sich nicht. Zwei Wochen später (einen Tag vor meiner Zusagefrist): hektisches Antelefonieren, E-Mail-Tirade. Auf meine Antwort, dass ich morgen anderweitig zusagen möchte/muss: Schweigen. Acht Wochen später: Absage, dass man mich nicht berücksichtigen konnte.

- Eine renommierte deutsche Kanzlei - nennen wir sie Hacienda Mülleretto. Bewerbung lanciert. Keine Rückmeldung. Nach zwei Wochen Nachfrage meinerseits. Zwei Wochen später die Antwort, dass man aktuell nicht so schnell sei, weil "wichtigere Entscheidungen vorrangig bearbeiten werden müssten". Nach vier Wochen erneute Nachfrage meinerseits. Antwort: ja, gedulden Sie sich doch noch ein wenig, wir melden uns. Niemand meldet sich. Nun auch hier meine Nachfrage, wonach ich Fristen hinsichtlich des öffentlichen Dienstes habe. Antwort: ja, gedulden Sie sich noch ein wenig, wir sind dabei, das Bewerbungsverfahren in die Wege zu leiten. Ankündigung meinerseits: ich ziehe die Bewerbung zurück, weil ich sonst die Fristen des öffentlichen Dienstes verstreichen lassen muss. Schneller Anruf: bitte bleiben Sie bei uns und verfolgen Ihre Bewerbung weiter. Angekündigter Gesprächstermin: sechs Wochen später.

- Eine renommierte deutsche Kanzlei - nennen wir sie Calypso Minestrone Scusi. Man bewirbt sich auf eine Anwaltsstelle in einer Praxisgruppe, die recht genau den eigenen fachlichen Kompetenzen und Vorlieben entspricht. Man hat dort anscheinend sich dazu entschlossen, dass Personalanwerbung durch einen "Personalpartner" erfolgen muss. Bürokratie, ich hör dir trapsen. Nun kommt die legendäre Antwort: Sehr geehrter Herr Duschgriff, Ihre fachlichen Kompetenzen sind für unsere Sozietät ohne Belang. Wir bilden Ihre Kompetenzen nicht ab. Ihre Bewerbung können wir daher bei unserer zukünftigen Personalauswahl nicht berücksichtigen. Prima.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Donnerstag 4. Mai 2017, 21:49
von Einwendungsduschgriff
Samson hat geschrieben: Aus einem Arbeitsvertrag ist die Dauer der Beschäftigung aber nicht ersichtlich.
Selbstverständlich ist daraus die Dauer ersichtlich, wenn es ein arbeitnehmerseitiges Aufhebungsverlangen gab. (Was doch der Regelfall ist.)

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Donnerstag 4. Mai 2017, 22:01
von Tibor
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Dagegen die Justiz und die Verwaltung: schnell, transparent und verlässlich.
Selten so gut gelacht. Wirklich und ernsthaft. Meine Erfahrungen decken sich nicht annähernd. Du solltest auch bedenken, dass du mit deiner Vita eher nicht in das erwartete Schema passt. Ich kenne aus Kanzleien idR fixe Entscheidungen, solange man nicht direkt als Partner/Counsel etc. einsteigen will. Die Justiz und Verwaltung brauchen ewig, bis neue Stellen geschaffen sind, schreiben diese umständlich aus und klammern sich an formelle Kriterien, da dies eher "verfahrensgemäß" und somit unanfechtbar wird. Die Besetzungsgeschwindigkeit der Stellen orientiert sich auch eher am akuten Bedarf, nicht vorrangig an der Befähigung. Transparenz finde ich da auch eher weniger, lediglich die behauptete Verlässlichkeit: Hat man die Urkunde, dann hat man sie. Das ist aber kein Verdienst der Verwaltung, wie wir wissen.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Donnerstag 4. Mai 2017, 22:12
von Einwendungsduschgriff
Tja, Du im Osten, ich im Südwesten. Von Nordrhein-Westfalen wollen wir gar nicht reden. Hier läuft das bei den Bewerbern für den Richterdienst - egal ob Fachgerichtsbarkeit oder ordentliche Gerichtsbarkeit immer so zügig und verbindlich.

Warum passe ich mit meiner Vita nicht "in das erwartete Schema"? Bei den Unternehmen/Anwaltskanzleien?

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Donnerstag 4. Mai 2017, 22:20
von Tibor
Bei Kanzleien; dein 2. Examen ist einfach lange her. Der übliche Associate bewirbt sich mit 0,00 Berufserfahrung nach dem 2. Examen oder eben mit BE in einer Kanzlei.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Donnerstag 4. Mai 2017, 22:41
von Ryze
Gerade weil der Steuerzahler das System finanziert, muss sich die Verwaltung doch im vorgegebenen Besoldungssystem, das nicht auf Leistung, sondern auf Erfahrungsstufen aufbaut, dezidiert mit Regelungen, die die Anerkennung von Berufszeiten ordnet, beschäftigen - es gibt sicher kritikwürdige Baustellen, aber in dieser Diskussion kann ich keine erkennen. Für ein anderes Besoldungssystem wäre wiederrum nicht die Verwaltung, sondern das jeweilige Legislativorgan zuständig.

Das Unternehmen hingegen kann - die Tarifgebundenheit mal außen vorgelassen - beliebige Systeme aufstellen und (wenn auch auf in diesem Fall auf ähnlich bürokratischem Wege durch das jeweilige Verwaltungsorgan) ändern, in dem ab einer bestimmten Ebene u.U. nahezu beliebige Arbeitsentgelte je nach Dringlichkeit des Bedarfs und vermeintlicher Geeignetheit, Dummheit und Verhandlungsgeschick des Bewerbers vereinbaren. Auf niedrigerer Ebene hingegen dürften sich die Personalabteilungen mit zumindest ähnlichen Fragestellungen beschäftigen, sofern kein Tarifvertrag besteht, gerade in Zeiten, in denen die Lohngerechtigkeit so sehr im öffentlichen Fokus steht.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Freitag 5. Mai 2017, 05:29
von Einwendungsduschgriff
Tibor hat geschrieben:Bei Kanzleien; dein 2. Examen ist einfach lange her. Der übliche Associate bewirbt sich mit 0,00 Berufserfahrung nach dem 2. Examen oder eben mit BE in einer Kanzlei.
Es ging ja auch anders bei zwei sehr großen internationalen Wirtschaftskanzleien. Innert einer Woche Einladung zum Gespräch und am selben Abend jeweils der Vertrag vorab per E-Mail. NB: bei beiden hatte ich mich gar nicht beworben, sondern bin von ihnen angesprochen worden mit der Bitte um Übersendung des Lebenslaufes.

Tibor: das mag sein. Ist aber trotzdem kein Grund für Schweigen und Bürokratie. Dann soll man mir das so sagen und fertig.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Freitag 5. Mai 2017, 09:01
von julée
Tibor hat geschrieben:Bei Kanzleien; dein 2. Examen ist einfach lange her. Der übliche Associate bewirbt sich mit 0,00 Berufserfahrung nach dem 2. Examen oder eben mit BE in einer Kanzlei.
Erklärt allerdings nicht, warum nicht zeitig ein "sehr interessante Bewerbung, müssen wir aber drüber nachdenken" kommt und dann die weiteren Schritte zügig folgen. Ob man für einen Bewerber mit einem ungewöhnlicheren Lebenslauf Verwendung hat, sollte man doch innerhalb weniger Tage wissen. Gesprächstermine in 6 Wochen (bei angeblichem Interesse nach langer Bedenkzeit) rechtfertigt es jedenfalls nicht.

Und die Justiz ist sicherlich nicht in allen Teilen des Landes bei der Einstellung so schnell und verbindlich wie in BW, aber ich wusste bei der Einstellung jedenfalls immer, worauf ich konkret warte und wann es ungefähr passieren wird.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Freitag 5. Mai 2017, 09:11
von Kasimir
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Bei Kanzleien; dein 2. Examen ist einfach lange her. Der übliche Associate bewirbt sich mit 0,00 Berufserfahrung nach dem 2. Examen oder eben mit BE in einer Kanzlei.
Es ging ja auch anders bei zwei sehr großen internationalen Wirtschaftskanzleien. Innert einer Woche Einladung zum Gespräch und am selben Abend jeweils der Vertrag vorab per E-Mail. NB: bei beiden hatte ich mich gar nicht beworben, sondern bin von ihnen angesprochen worden mit der Bitte um Übersendung des Lebenslaufes.

Tibor: das mag sein. Ist aber trotzdem kein Grund für Schweigen und Bürokratie. Dann soll man mir das so sagen und fertig.
Alle drei Beispiele von Kanzleien und Unternehmen sind unprofessionell; keine Frage. Ich habe mich selten "klassisch" beworben, aber bei Kanzleien ging es immer schnell. Letztlich schaden die Kanzleien mit dem von dir genannten Verfahren sich selbst. Sie lassen einen guten Bewerber ziehen und versauen sich dem Beruf am Bewerbermarkt.

Mir ging es aber auch eher darum, dass man nach der Einstellung mit Bürokratie überschüttet wird und die Verwaltung sich nach meinem dafürhalten oft mit sich selbst beschäftigt, statt tatsächlich Arbeit "wegzuschaffen".

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Freitag 5. Mai 2017, 09:18
von julée
Kasimir hat geschrieben:Mir ging es aber auch eher darum, dass man nach der Einstellung mit Bürokratie überschüttet wird und die Verwaltung sich nach meinem dafürhalten oft mit sich selbst beschäftigt, statt tatsächlich Arbeit "wegzuschaffen".
Bürokratie, weil man mal noch ein paar Personalbögen ausfüllen muss und mitteilen muss, welche Erfahrungszeiten man gerne angerechnet haben möchte? Der Aufwand hielt sich hier jedenfalls arg in Grenzen.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Freitag 5. Mai 2017, 09:45
von Samson
Kasimir hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Bei Kanzleien; dein 2. Examen ist einfach lange her. Der übliche Associate bewirbt sich mit 0,00 Berufserfahrung nach dem 2. Examen oder eben mit BE in einer Kanzlei.
Es ging ja auch anders bei zwei sehr großen internationalen Wirtschaftskanzleien. Innert einer Woche Einladung zum Gespräch und am selben Abend jeweils der Vertrag vorab per E-Mail. NB: bei beiden hatte ich mich gar nicht beworben, sondern bin von ihnen angesprochen worden mit der Bitte um Übersendung des Lebenslaufes.

Tibor: das mag sein. Ist aber trotzdem kein Grund für Schweigen und Bürokratie. Dann soll man mir das so sagen und fertig.
Alle drei Beispiele von Kanzleien und Unternehmen sind unprofessionell; keine Frage. Ich habe mich selten "klassisch" beworben, aber bei Kanzleien ging es immer schnell. Letztlich schaden die Kanzleien mit dem von dir genannten Verfahren sich selbst. Sie lassen einen guten Bewerber ziehen und versauen sich dem Beruf am Bewerbermarkt.

Mir ging es aber auch eher darum, dass man nach der Einstellung mit Bürokratie überschüttet wird und die Verwaltung sich nach meinem dafürhalten oft mit sich selbst beschäftigt, statt tatsächlich Arbeit "wegzuschaffen".
Zu den schönsten Dingen gehört, dass man bis zu zwei Monate kein Gehalt bekommt. Hätte ich damals gerne vorher gewusst...

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Freitag 5. Mai 2017, 10:39
von Tibor
Hier gab es unproblematisch eine pauschale Vorabzahlung in Höhe von ca. 80% des zu erwartenden Nettos noch im Laufe des ersten Monats.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Freitag 5. Mai 2017, 11:04
von julée
Hier ähnlich: innerhalb von 4 Wochen gab es unaufgefordert eine Abschlagszahlung auf etwa 50 € genau. Zumal sich das Problem ja in Grenzen hält, wenn man für den ersten Monat aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis noch nachlaufend Gehalt bekommt und in der Justiz dann verspätet (doppeltes) Gehalt im Voraus erhält.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Freitag 5. Mai 2017, 13:32
von Einwendungsduschgriff
Hier auch. Ich habe sogar Bedenken, dass es zuviel war.

Re: Anerkennung von Berufserfahrung bei Wechsel in Justiz (B

Verfasst: Dienstag 9. Mai 2017, 13:21
von Einwendungsduschgriff
julée hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:Mir ging es aber auch eher darum, dass man nach der Einstellung mit Bürokratie überschüttet wird und die Verwaltung sich nach meinem dafürhalten oft mit sich selbst beschäftigt, statt tatsächlich Arbeit "wegzuschaffen".
Bürokratie, weil man mal noch ein paar Personalbögen ausfüllen muss und mitteilen muss, welche Erfahrungszeiten man gerne angerechnet haben möchte? Der Aufwand hielt sich hier jedenfalls arg in Grenzen.
Eine knappe Stunde vielleicht? So war es jedenfalls hier. Der Aufwand bei der damaligen Einstellung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer größeren Wirtschaftskanzlei hat mich jedenfalls nicht weniger Aufwand gekostet. Und man profitiert ja auch von der Erfahrungsregelung durch eine höhere Besoldung. Im Bewerbungsverfahren hatte ich zwei Angebote, die mich nicht als "First-Year" einstellen wollten, sondern etwa mit einer Berufserfahrung von drei bis fünf Jahren (sehr enge Anbindung an meine Berufserfahrung, freilich auf der "anderen" Seite) und da wurde mir sofort gesagt, dass das zu einer deutlich erhöhten Nachweislast führen würde. Also im Wesentlichen vergleichbar, wenn nicht gar mehr Aufwand. Darüberhinaus habe ich nicht den Eindruck, dass die hiesige Verwaltung schleppend agiert. Erreichbarkeit ist gut und man kann immer direkt beim Personalreferenten anrufen.