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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2016, 08:53
von Tibor
Juratutorium hat geschrieben:Es gibt Juristen, die mit sowas Karriere gemacht haben: Beltz, Uthoff...u.v.m. Vielleicht schreibe ich ja auch mal ein Bühnenprogramm :)
Ich sehe eine große Karriere:Bild

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2016, 13:05
von [enigma]
:lmao:

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2016, 13:25
von Juratutorium
Lol, der war gut =D>

Was ist eigentlich aus dem geworden? Dem haben sie die Zulassung entzogen und seither hört man wohl nichts mehr von ihm.

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Donnerstag 6. Oktober 2016, 22:29
von Amtsschimmel
Fand die Begründung der StA auch etwas dürftig, denn sie erweckt eher den Eindruck, als habe man sich schlicht vor dem Shitstorm gefürchtet, weil hier "der Richtige" beleidigt wurde. Ich sehe da ebenfalls die Gefahr eines Zweiklassenstrafrechts. Sei nur bekannt genug und formuliere die Beleidigung vor großem Publikum gegen irgendjemand Unbeliebten, berufe Dich danach auf Satire und bleibe straffrei ::roll: .

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Freitag 4. November 2016, 12:59
von Honigkuchenpferd
Überraschenderweise hat Erdogan die Frist für das das Klageerzwingungsverfahren verstreichen lassen, so dass Böhmermann nicht mehr belangt werden kann:

http://meedia.de/2016/11/03/frist-fuer-klageerzwingungsverfahren-abgelaufen-boehmermann-kann-strafrechtlich-nicht-mehr-belangt-werden/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 18:26
von Honigkuchenpferd
Es war ganz gut, den Fall gleich ins ÖR-Forum zu packen: Nun droht Böhmermann bzw. sein Rechtsanwalt, eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen Merkel anzustrengen, weil sie Böhmermann durch ihre Äußerungen "vorverurteilt" habe.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/s ... 83164.html

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Dienstag 5. September 2017, 23:01
von Amtsschimmel
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Es war ganz gut, den Fall gleich ins ÖR-Forum zu packen: Nun droht Böhmermann bzw. sein Rechtsanwalt, eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen Merkel anzustrengen, weil sie Böhmermann durch ihre Äußerungen "vorverurteilt" habe.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/s ... 83164.html
Klingt für mich nach einem Wahlkampfmanöver zugunsten der SPD. Das ZDF hat auch seine Sendung Schulz und Böhmermann abgesetzt, weil er eine SPD-Politikerin eingeladen hatte, obwohl der Sender diese sechs Monate vor der Wahl generell nicht mehr zu Unterhaltungssendungen einlädt.

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 08:49
von julée
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Es war ganz gut, den Fall gleich ins ÖR-Forum zu packen: Nun droht Böhmermann bzw. sein Rechtsanwalt, eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen Merkel anzustrengen, weil sie Böhmermann durch ihre Äußerungen "vorverurteilt" habe.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/s ... 83164.html
Mir erschließt sich noch nicht so ganz, warum man für eine solche Klage die Auskunft der Bundesregierung abwarten musste, wann, wo und wie Merkel sich vorher über das Video informiert hat. Da liegt der Gedanke eines Wahlkampfmanövers tatsächlich nicht so ganz fern.

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 09:22
von Honigkuchenpferd
Da habt ihr sicherlich nicht unrecht, wobei es auch gut zu wissen ist, dass die Bundesregierung ihre Informationen über Bild.de bezieht (und nicht etwa über die Öffentlich-Rechtlichen). :)

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 09:23
von Kasimir
julée hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Es war ganz gut, den Fall gleich ins ÖR-Forum zu packen: Nun droht Böhmermann bzw. sein Rechtsanwalt, eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen Merkel anzustrengen, weil sie Böhmermann durch ihre Äußerungen "vorverurteilt" habe.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/s ... 83164.html
Mir erschließt sich noch nicht so ganz, warum man für eine solche Klage die Auskunft der Bundesregierung abwarten musste, wann, wo und wie Merkel sich vorher über das Video informiert hat. Da liegt der Gedanke eines Wahlkampfmanövers tatsächlich nicht so ganz fern.
Aber wenn es für die SPD ist, dann ist es doch gut! :-w

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 19:02
von julée
Kasimir hat geschrieben:
Aber wenn es für die SPD ist, dann ist es doch gut! :-w
Ich glaube allerdings nicht, dass man die SPD in den nächsten 2 1/2 Wochen noch mit ollen Kamellen der Kategorie "Hauptsache gegen Merkel" retten kann.

Und ich halte - fernab irgendwelcher Sympathieerwägungen - die Frage, ob sich ein Satiriker, der bewusst den ganz großen Skandal provoziert hat, durch eine Äußerung der Bundeskanzlerin von vor anderthalb Jahren "vorverurteilt" fühlt, auch nicht für derart wichtig, dass sie in den letzten Wochen vor der Wahl künstlich wieder aufgewärmt werden sollte.

Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Verfasst: Mittwoch 6. September 2017, 19:13
von Herr Schraeg
julée hat geschrieben:Und ich halte - fernab irgendwelcher Sympathieerwägungen - die Frage, ob sich ein Satiriker, der bewusst den ganz großen Skandal provoziert hat, durch eine Äußerung der Bundeskanzlerin von vor anderthalb Jahren "vorverurteilt" fühlt, auch nicht für derart wichtig, dass sie in den letzten Wochen vor der Wahl künstlich wieder aufgewärmt werden sollte.
...zumal die verwaltungsrechtliche Klärung erst jetzt herbeigeführt werden soll, nachdem die strafrechtliche Seite sicher zugunsten von Böhmermann erledigt ist. Abgesehen davon, dass ihm das VG etwas husten wird, hinterlässt diese Dünnhäutigkeit und Wehleidigkeit von jemandem, der so brutal austeilt, auch bei mir, der ihn grundsätzlich mag und gut findet, einen ziemlich miesen Eindruck.