Und wieder Mord.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/lebe ... 45334.html
"Was geschehen ist, habe mit Fahrlässigkeit nichts zu tun, begründeten die Richter am Dienstag ihre Entscheidung. Die Angeklagten hätten mit dem Leben anderer Menschen gespielt - aus nichtigem Anlass."
Das Urteil ist hoffentlich differenzierter.
Straßenrennen und Strafzumessung
Moderator: Verwaltung
- Tibor
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Re: Straßenrennen und Strafzumessung
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Re: Straßenrennen und Strafzumessung
Ich finde diesen Abschnitt etwas unglücklich formuliert: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... verurteilt
Seit Oktober 2017 können Teilnehmer von illegalen Autorennen generell härter bestraft werden. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch erlaubt es, bis zu zehn Jahren Haft zu verhängen, wenn durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht wird. Zuvor waren solche Delikte nicht als Straftatbestand, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft, meist geahndet mit einem Bußgeld von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot. Der Vorwurf lautete meist auf Gefährdung des Straßenverkehrs.
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Re: Straßenrennen und Strafzumessung
Fehler dieser Art sind schon unerfreulich genug. Völliges Unverständnis habe ich aber für Prantls Spontan-Kommentar: https://www.sueddeutsche.de/panorama/ra ... -1.4383906. Der Mann war immerhin sechs Jahre bayerischer Richter und sollte es besser wissen. Aber das - noch nicht geschriebene - Urteil so über den Klee zu loben und als Paradigmenwechsel der Vorsatzdogmatik (im Straßenverkehr) zu feiern, ist schon einigermaßen peinlich.
Geradezu absurd sind die letzten beiden Sätze: "Die objektive Gefährlichkeit eines Verhaltens kann nicht ohne Einfluss auf die Beurteilung des Tötungsvorsatzes bleiben. Die Spekulationen über den Vorsatz können nicht losgelöst sein von dem Gesamtbild der Tat." Das ist eine schöne Zusammenfassung der völlig herrschenden Meinung zum Vorsatz und wird vom LG Berlin sicherlich nicht neu "erfunden". Aber es hat schon komödiantisches Potential, wie Prantl kurz zuvor mehrere Absätze lang wild über den Vorsatz der Angeklagten spekuliert.
Geradezu absurd sind die letzten beiden Sätze: "Die objektive Gefährlichkeit eines Verhaltens kann nicht ohne Einfluss auf die Beurteilung des Tötungsvorsatzes bleiben. Die Spekulationen über den Vorsatz können nicht losgelöst sein von dem Gesamtbild der Tat." Das ist eine schöne Zusammenfassung der völlig herrschenden Meinung zum Vorsatz und wird vom LG Berlin sicherlich nicht neu "erfunden". Aber es hat schon komödiantisches Potential, wie Prantl kurz zuvor mehrere Absätze lang wild über den Vorsatz der Angeklagten spekuliert.
- Urs Blank
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Re: Straßenrennen und Strafzumessung
In der übernächsten Woche verhandelt der BGH erneut den "Berliner Raser-Fall":
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... 82-19.html
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- Tibor
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Re: Straßenrennen und Strafzumessung
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Re: Straßenrennen und Strafzumessung
s. auch die PM: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1
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- schuper
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Re: Straßenrennen und Strafzumessung
Die angenommen Mittäterschaft ist m. E. zurecht nicht bestätigt worden. Muss aber zugeben, dass ich das Urteil vom LG auch in Sachen Eigengefährdung als wacklig ansah. War teils erstaunlich, was der Angeklagte gewusst und erkannt haben sollte. Nunja...