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Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Verfasst: Mittwoch 20. April 2016, 12:43
von Ferdi Binger
Servus,

gibt es Erfahrungswerte, was eine faire prozentuale Aufteilung bei der Bearbeitung von Mandaten für eine (kleine) Kanzlei angemessen ist (Vermittlung und Abrechnung über Kanzlei)?
60/40?

Danke, Gruß

Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Verfasst: Donnerstag 21. April 2016, 09:11
von Syd26
Auch die Modelle 70:30 oder 80:20 sind üblich.

Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Verfasst: Donnerstag 21. April 2016, 09:17
von Tibor
Solange ihr nicht Zähler und Nenner benennt, wäre also auch 20:80, 30:70 oder 40:60 machbar. :D

Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Verfasst: Donnerstag 21. April 2016, 16:16
von Syd26
Okay, lieber TE: Wie soll denn die Konstellation sein? Ich nehme an, man vermittelt Dir die Mandante und Du sollst diese bearbeiten?

Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Verfasst: Donnerstag 21. April 2016, 16:18
von Tibor
Man müsste auch wissen, ob man auf die Infrastruktur der vermittelnden Kanzlei (Räume, Software, Datenbanken, Literatur, Personal) zurückgreifen kann oder nicht.

Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Verfasst: Dienstag 26. April 2016, 09:37
von Ferdi Binger
Syd26 hat geschrieben:Okay, lieber TE: Wie soll denn die Konstellation sein? Ich nehme an, man vermittelt Dir die Mandante und Du sollst diese bearbeiten?
Lieber Syd, genau so ist es. Abrechnung etc macht alles die Kanzlei, ich stelle quasi nur eine Rechnung für die geleistete Zeit.

Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Verfasst: Dienstag 26. April 2016, 09:38
von Ferdi Binger
Tibor hat geschrieben:Man müsste auch wissen, ob man auf die Infrastruktur der vermittelnden Kanzlei (Räume, Software, Datenbanken, Literatur, Personal) zurückgreifen kann oder nicht.
Ja, darauf kann man zurückgreifen. Gehobenes Büro mit allem drum und dran, jedoch ohne Personal.

Re: Prozentuale Aufteilung bei freier Mitarbeit

Verfasst: Dienstag 26. April 2016, 10:58
von Ferdi Binger
Syd26 hat geschrieben:Auch die Modelle 70:30 oder 80:20 sind üblich.
60/40 zu Gunsten des freien Mitarbeiters war gemeint bei "vollständig oder weit überwiegend selbstständiger Bearbeitung", im anderen Fall (quasi ergänzende Zuarbeit) anders herum.

PS: Sorry für die vielen Einzelposts, die Zitierfunktion hat sich irgendwie verheddert und bearbeiten ging nicht.