Darf die Straßenbaubehörde über die Grenze?
Verfasst: Samstag 23. April 2016, 12:37
Hallo,
bin auf folgende Konstellation gestoßen und hab keine Ahnung, wie sie zu lösen ist.
Die Straßenbaubehörde stellt entlang der Grundstüksgrenze einen Gehweg her und die verwendeten Bordsteine ragen unter dem Erdreich (praktisch nur die Rückenstützen) in das Grundstück ein.
Darf die Behörde das ohne weiteres tun und bin ich zur Duldung verpflichtet? Kommt es auf meine Zustimmung an? Welche Vorschriften sind einschlägig?
Danke
bin auf folgende Konstellation gestoßen und hab keine Ahnung, wie sie zu lösen ist.
Die Straßenbaubehörde stellt entlang der Grundstüksgrenze einen Gehweg her und die verwendeten Bordsteine ragen unter dem Erdreich (praktisch nur die Rückenstützen) in das Grundstück ein.
Darf die Behörde das ohne weiteres tun und bin ich zur Duldung verpflichtet? Kommt es auf meine Zustimmung an? Welche Vorschriften sind einschlägig?
Danke