Seite 1 von 1

Frage zu Erstberatungsgebühren

Verfasst: Montag 25. April 2016, 08:40
von Gelöschter Nutzer
Hallo zusammen,

ich bin hier hoffentlich richtig und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich habe, nach einem Tipp eines Bekannten, meine Kreditverträge auf korrekte Widerrufsbelehrung testen lassen. Er sagte mir, dass das nichts kosten würde. Erst dann, wenn ich mich für einen Widerruf entscheiden sollte.
Am Telefon teilte mir der entsprechende Anwalt auch mit, dass mich die Ansicht der Kreditverträge nichts kosten würde.

Ich habe ihm 4 Verträge geschickt und bei einem ist er auch fündig geworden und bei der Bank läuft mittlerweile auch meine Klage, vertreten durch eben diesen Anwalt.

Jetzt zu meinem "Problem":
Ich bekam nun 3 Rechnungen für die anderen Kreditverträge mit jeweils 250 Euro als Erstberatungsgebühr.
Auf meinen Einwand hin, dass mir doch Kostenfreiheit versprochen wurde, bekam ich vom Anwalt folgende Antwort:

"... Gemeint war aber lediglich, dass die wesentlich höheren Geschäftsgebühren erst entstehen, wenn wir bei der Gegenseite widerrufen. Diese Geschäftsgebühren haben wir auch nicht abgerechnet. Eine Erstberatung ist aber jeweils angefallen... "

Kann mir jemand sagen, ob ich das so akzeptieren und zahlen muss?



Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus!

Re: Frage zu Erstberatungsgebühren

Verfasst: Montag 25. April 2016, 09:31
von Tibor
Hier keine Rechtsberatung. Geschlossen.