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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 10:33
von Strich
Hier, 120 €/Monat Rente inbegriffen

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 11:40
von Herr Anwalt
Ich, RA 32 habe als erstes eine BU abgeschlossen.
Das Versorgungswerk zahlt erst bei 100%. Zitat auf dem Seminar für junge Anwälte: "Da muss einer schon mit dem Kopf unter dem Arm zum Versorgungswerk hinlaufen und ihn auf den Tresen legen."

Das Argument: "Versicherungen zahlen auch nicht." finde ich ein wenig pauschal. Wenn die Voraussetzungen geringer sind als beim Versorgungswerk ist das erstmal eine Verbesserung. Alles andere ist dann individuell. Mag sein. Aber dafür gibt es schließlich auch Bewertungen, Erfahrungsberichte etc. Klar kann auch gefaked sein.
Die Welt ist eben nie immer sicher.
Aber deshalb sollte man nicht im Umkehrschluss denken, dass sie ständig unsicher ist.

Im erweiterten Familienkreis ist vor kurzem jemand schwer krank geworden, der einen herausragenden Job, aber kaum Versicherungen hatte.
Die Familie und alle im Familienkreis würden sich wünschen, wenn dort die Chance bestünde zumindest die Versicherung anzuschreiben.

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 12:54
von Schlumpfi
Ich habe eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Kostet z.Zt. 124,40€/Monat.
Da ich die Hauptverdienerin der Familie bin und meine Pension bei einer eventuellen Dienstunfähigkeit z.Z. noch zu niedrig wäre, um alle Kosten zu decken, halte ich die Versicherung für absolut notwendig. Die Versicherung zahlt, wenn mein Dienstherr Dienstunfähigkeit feststellt. Wenn ich während der Laufzeit nicht dienstunfähig würde, dann erhalte ich einen Teil der Beiträge wieder zurück.

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 14:44
von Kasimir
Herr Anwalt hat geschrieben:Ich, RA 32 habe als erstes eine BU abgeschlossen.
Das Versorgungswerk zahlt erst bei 100%. Zitat auf dem Seminar für junge Anwälte: "Da muss einer schon mit dem Kopf unter dem Arm zum Versorgungswerk hinlaufen und ihn auf den Tresen legen."
Ein Seminar einer Versicherung oder eines Versicherungsmaklers?
Herr Anwalt hat geschrieben: Die Welt ist eben nie immer sicher.
Aber deshalb sollte man nicht im Umkehrschluss denken, dass sie ständig unsicher ist.
Dies ist kein Argument für den Abschluss einer Versicherung; eher dagegen.

Herr Anwalt hat geschrieben: Im erweiterten Familienkreis ist vor kurzem jemand schwer krank geworden, der einen herausragenden Job, aber kaum Versicherungen hatte.
Die Familie und alle im Familienkreis würden sich wünschen, wenn dort die Chance bestünde zumindest die Versicherung anzuschreiben.
Bei mir gab es im engeren Familienkreis den Fall, dass zwar eine Versicherung bestand, aber man erst einmal klagen musste. Dauerte sechs Jahre bis zu einem stattgebenden erstinstanzlichen Urteil; dann Berufung vor dem OLG und Vergleich nach insgesamt 8 Jahren. Wer auf die Kohle angewiesen ist, ist bis dahin schon Sozialfall und das Häuschen unter dem Hammer. Im Zweifel kann er sich dann noch nicht einmal den Anwalt leisten, soweit keine vernünftige Rechtschutzversicherung besteht.

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 15:51
von Herr Anwalt
Es war ein Seminar von Anwälten für Anwälte.
Insbesondere eines namhaften Berufsrechtlers namens Kleine-Cosack.

Dass Versicherungen pauschal erst einmal jeden Versicherungsfall ablehnen ist mir nicht bekannt.
Der von dir geschilderte Fall dürfte auch eine krasse Ausnahme darstellen.
Die Akten den LG's stapeln sich zwar, aber 6 Jahre sind ungewöhnlich viel.

Das Gute ist ja, dass es hier um eine Versicherung für Juristen geht und da werden einige Kollegen bereitstehen sich der Sache anzunehmen. Klar muss auch nicht, aber da kann man dann ja eine RSV abschließen. (Woanders).

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 16:15
von Tibor
@Schlumpfi, dass ist aber für den Preis keine reine Risiko-Versicherung, oder?

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 22:49
von Schlumpfi
So eine Kombi. Risiko mit teilweiser Beitragsrückerstattung. Die mögliche Rente ist auch recht hoch.

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 09:07
von Solar
Ich finde die hier genannten ca. EUR 120 schon ziemlich heftig...
Einerseits sind die Einbußen je nach Eintrittszeitpunkt der Dienstunfähigkeit zwar nicht ganz unwesentlich. Wenn ich bspw. nach 5 Jahren Dienstzeit mit 40 in BaWü dienstunfähig werde, halbiert sich mein Ruhegehalt in etwa:
(Grundgehalt * ((Dienstzeit + Berücksichtigungszeiten [Zivi/Wehrdienst, Studium] + Zurechnungszeit) * 1,79375%)) - 3,6% Abschlag für jedes Jahr vor Erreichen des 65. Lebensjahrs (max. 10,8%)
Rechenbeispiel: Würde ich direkt mit 40 (dann R1 Stufe 6) nach fünf Jahren Dienstzeit dienstunfähig werden, landete ich bei ca. EUR 2.500 Ruhegehalt (wenn die obige Formel stimmt).

Andererseits muss für Dienstunfähigkeit ja schon einiges zusammen kommen, letztlich müssen das massive körperliche oder geistige Behinderungen sein. Natürlich ist so etwas nie ausgeschlossen (Schlaganfall/schwerer Unfall) aber doch sehr unwahrscheinlich. Mit allen anderen erdenklichen Wewehchen halte ich mich für einsatzfähig. (Schwere Erkrankungen wären temporär oder letal, sodass sich das Problem der Dienstunfähigkeit nicht stellt. Und man komme mir jetzt bitte nicht mit "Burn-Out"...) Ich bin daher noch am Schwanken, ob ich für dieses doch einigermaßen überschaubare Risiko wirklich EUR 1.200 im Jahr raushauen soll. Die bescheidene Besoldung schrumpft ja mehr und mehr...

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 10:41
von Solar
Solar hat geschrieben:Ich finde die hier genannten ca. EUR 120 schon ziemlich heftig...
Einerseits sind die Einbußen je nach Eintrittszeitpunkt der Dienstunfähigkeit zwar nicht ganz unwesentlich. Wenn ich bspw. nach 5 Jahren Dienstzeit mit 40 in BaWü dienstunfähig werde, halbiert sich mein Ruhegehalt in etwa:
(Grundgehalt * ((Dienstzeit + Berücksichtigungszeiten [Zivi/Wehrdienst, Studium] + Zurechnungszeit) * 1,79375%)) - 3,6% Abschlag für jedes Jahr vor Erreichen des 65. Lebensjahrs (max. 10,8%)
Rechenbeispiel: Würde ich direkt mit 40 (dann R1 Stufe 6) nach fünf Jahren Dienstzeit dienstunfähig werden, landete ich bei ca. EUR 2.500 Ruhegehalt (wenn die obige Formel stimmt).

Andererseits muss für Dienstunfähigkeit ja schon einiges zusammen kommen, letztlich müssen das massive körperliche oder geistige Behinderungen sein. Natürlich ist so etwas nie ausgeschlossen (Schlaganfall/schwerer Unfall) aber doch sehr unwahrscheinlich. Mit allen anderen erdenklichen Wewehchen halte ich mich für einsatzfähig. (Schwere Erkrankungen wären temporär oder letal, sodass sich das Problem der Dienstunfähigkeit nicht stellt. Und man komme mir jetzt bitte nicht mit "Burn-Out"...) Ich bin daher noch am Schwanken, ob ich für dieses doch einigermaßen überschaubare Risiko wirklich EUR 1.200 im Jahr raushauen soll. Die bescheidene Besoldung schrumpft ja mehr und mehr...
Habe mal grob bei Check24 geschaut und lande dort bei den meisten mit DU-Klausel bei monatlichen Beiträgen von ca. EUR 100 (bei EUR 2.500 Rentenzahlung). Fast alles "Die Bayrische" oder "DBV" (mir hat hier ein Forenmitglied auch die "Condor" genannt). Hat jemand von euch noch andere Gesellschaften? Wahrscheinlich macht eine individuelle Versicherung am meisten Sinn, da ja die erforderliche BU-/DU-Rente mit der Zeit abnimmt (am Anfang bräuchte man mehr, mit zunehmender Dienstzeit immer weniger versichertes Risiko).

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 14:29
von Levi
Solar hat geschrieben:Wenn ich bspw. nach 5 Jahren Dienstzeit mit 40 in BaWü dienstunfähig werde, halbiert sich mein Ruhegehalt in etwa:
(Grundgehalt * ((Dienstzeit + Berücksichtigungszeiten [Zivi/Wehrdienst, Studium] + Zurechnungszeit) * 1,79375%)) - 3,6% Abschlag für jedes Jahr vor Erreichen des 65. Lebensjahrs (max. 10,8%)
Rechenbeispiel: Würde ich direkt mit 40 (dann R1 Stufe 6) nach fünf Jahren Dienstzeit dienstunfähig werden, landete ich bei ca. EUR 2.500 Ruhegehalt (wenn die obige Formel stimmt).
Solange man nicht mindestens 22 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit (incl. aller Zurechnungszeiten, Ausbildungszeiten etc.) hat, was mit 40 Jahren nicht möglich ist, braucht man nicht spitz zu rechnen. Die amtsbezogene Mindestversorgung (35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) nach § 14 Abs. 4 BeamtVG (bzw. der entsprechenden Landesnorm) liegt hier immer höher. 

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 15:11
von Solar
Levi hat geschrieben:Solange man nicht mindestens 22 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit (incl. aller Zurechnungszeiten, Ausbildungszeiten etc.) hat, was mit 40 Jahren nicht möglich ist, braucht man nicht spitz zu rechnen. Die amtsbezogene Mindestversorgung (35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) nach § 14 Abs. 4 BeamtVG (bzw. der entsprechenden Landesnorm) liegt hier immer höher. 
Dann habe ich offenbar einen klaren Denkfehler in meiner Berechnungsformel, denn die Mindestversorgung liegt deutlich unter den EUR 2.500. Kannst du den aufdecken?

[Edit:] Du hast die Zurechnungszeit vergessen (oder ich sie falsch verstanden). Damit ist man mit 40, Studium und Zivi bereits bei 24 Jahren.

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 15:38
von Levi
Solar hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:Solange man nicht mindestens 22 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit (incl. aller Zurechnungszeiten, Ausbildungszeiten etc.) hat, was mit 40 Jahren nicht möglich ist, braucht man nicht spitz zu rechnen. Die amtsbezogene Mindestversorgung (35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) nach § 14 Abs. 4 BeamtVG (bzw. der entsprechenden Landesnorm) liegt hier immer höher. 
Dann habe ich offenbar einen klaren Denkfehler in meiner Berechnungsformel, denn die Mindestversorgung liegt deutlich unter den EUR 2.500. Kannst du den aufdecken?

[Edit:] Du hast die Zurechnungszeit vergessen (oder ich sie falsch verstanden). Damit ist man mit 40, Studium und Zivi bereits bei 24 Jahren.
Ich weiß leider nicht, was du gerechnet hast?!
Du kommst auch mit Zurechnungszeiten niemals über das hinaus, was ein "Nur-Beamter" an Dienstzeiten gehabt hätte.
Und mit 40 Jahren sind - großzügig gerechnet - maximal 20 Dienstjahre möglich.

Um bei R1/6 BW (= 5.315 €) auf eine Bruttopension von 2.500 €  zu kommen, benötigst du eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von ca. 29,5 Jahren. 
2.500 € = 5.315 € * 1,79375 % * 0,892 * x
=> x = 29,5

Oder ich verstehe nicht, was du meinst?

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 15:46
von Einwendungsduschgriff
Liegt Euer Missverständnis gerade darin, dass ihr Dienstjahre und Erfahrungszeiten nicht sauber trennt? Von der Zählung der Jubiläumsjahre wollen wir ja gar nicht reden ;)

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 16:45
von Solar
Levi hat geschrieben:Ich weiß leider nicht, was du gerechnet hast?!
Du kommst auch mit Zurechnungszeiten niemals über das hinaus, was ein "Nur-Beamter" an Dienstzeiten gehabt hätte.
Und mit 40 Jahren sind - großzügig gerechnet - maximal 20 Dienstjahre möglich.
Um bei R1/6 BW (= 5.315 €) auf eine Bruttopension von 2.500 €  zu kommen, benötigst du eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von ca. 29,5 Jahren. 
2.500 € = 5.315 € * 1,79375 % * 0,892 * x
=> x = 29,5
Oder ich verstehe nicht, was du meinst?
Ich meine man muss bei Dienstunfähigkeit die Zurechnungszeit berücksichtigen. Im BW-Recht ist das § 26 (Entspricht § 13 BeamtVG Bund):
§ 26 LBeamtVG BW hat geschrieben:Bei Versetzung in den Ruhestand vor Vollendung des 60. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit wird die Zeit vom Beginn des Ruhestands bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften als ruhegehaltfähig berücksichtigt wird, für die Berechnung des Ruhegehalts der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet (Zurechnungszeit). Bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 29 Abs. 1 BeamtStG in Verbindung mit § 43 Abs. 4 LBG wird eine der Berechnung des früheren Ruhegehalts zugrunde gelegene Zurechnungszeit insoweit berücksichtigt, als die Zahl der dem neuen Ruhegehalt zugrunde liegenden Dienstjahre hinter der Zahl der dem früheren Ruhegehalt zugrunde gelegenen Dienstjahre zurückbleibt.
Ich verstehe das so, dass man beim Ausscheiden mit 40 eine Zurechnungszeit von 2/3 * 20 Jahre hat, also ca. 13,3 Jahre, die der Dienstzeit hinzuzurechnen sind. Dazu dann noch fünf Jahre Dienstzeit, Zivi, Studium usw. und ich lande bei Eintritt mit 35 Jahren und DU mit 40 bei ca. 24 Jahren. Oder steh' ich auf dem Schlauch?

Re: Berufsunfähigkeitsversicherung

Verfasst: Donnerstag 17. August 2017, 17:28
von Levi
Du hast das schon ganz richtig verstanden!
Ich konnte nur zunächst nicht nachvollziehen, wie du damit auf 24 Dienstjahre kommst. Aber mit Referendariat und Zivildienst kommt das hin.
5 Jahre (Dienstzeit) + 13,3 Jahre (Zurechnungszeit) + 2,3 Jahre (Studienzeit) + 2 Jahre (Referendariat) + 1 Jahr (Zivi) 

Auf 2.500 € komme ich aber bei 24 Dienstjahren trotzdem nicht, sondern nur auf ca. 2.040 €.
5.315 € * 1,79375 % * 24 * 0,892 = 2.040 €