Re: Berufsunfähigkeitsversicherung
Verfasst: Mittwoch 16. August 2017, 10:33
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Ein Seminar einer Versicherung oder eines Versicherungsmaklers?Herr Anwalt hat geschrieben:Ich, RA 32 habe als erstes eine BU abgeschlossen.
Das Versorgungswerk zahlt erst bei 100%. Zitat auf dem Seminar für junge Anwälte: "Da muss einer schon mit dem Kopf unter dem Arm zum Versorgungswerk hinlaufen und ihn auf den Tresen legen."
Dies ist kein Argument für den Abschluss einer Versicherung; eher dagegen.Herr Anwalt hat geschrieben: Die Welt ist eben nie immer sicher.
Aber deshalb sollte man nicht im Umkehrschluss denken, dass sie ständig unsicher ist.
Bei mir gab es im engeren Familienkreis den Fall, dass zwar eine Versicherung bestand, aber man erst einmal klagen musste. Dauerte sechs Jahre bis zu einem stattgebenden erstinstanzlichen Urteil; dann Berufung vor dem OLG und Vergleich nach insgesamt 8 Jahren. Wer auf die Kohle angewiesen ist, ist bis dahin schon Sozialfall und das Häuschen unter dem Hammer. Im Zweifel kann er sich dann noch nicht einmal den Anwalt leisten, soweit keine vernünftige Rechtschutzversicherung besteht.Herr Anwalt hat geschrieben: Im erweiterten Familienkreis ist vor kurzem jemand schwer krank geworden, der einen herausragenden Job, aber kaum Versicherungen hatte.
Die Familie und alle im Familienkreis würden sich wünschen, wenn dort die Chance bestünde zumindest die Versicherung anzuschreiben.
Rechenbeispiel: Würde ich direkt mit 40 (dann R1 Stufe 6) nach fünf Jahren Dienstzeit dienstunfähig werden, landete ich bei ca. EUR 2.500 Ruhegehalt (wenn die obige Formel stimmt).(Grundgehalt * ((Dienstzeit + Berücksichtigungszeiten [Zivi/Wehrdienst, Studium] + Zurechnungszeit) * 1,79375%)) - 3,6% Abschlag für jedes Jahr vor Erreichen des 65. Lebensjahrs (max. 10,8%)
Habe mal grob bei Check24 geschaut und lande dort bei den meisten mit DU-Klausel bei monatlichen Beiträgen von ca. EUR 100 (bei EUR 2.500 Rentenzahlung). Fast alles "Die Bayrische" oder "DBV" (mir hat hier ein Forenmitglied auch die "Condor" genannt). Hat jemand von euch noch andere Gesellschaften? Wahrscheinlich macht eine individuelle Versicherung am meisten Sinn, da ja die erforderliche BU-/DU-Rente mit der Zeit abnimmt (am Anfang bräuchte man mehr, mit zunehmender Dienstzeit immer weniger versichertes Risiko).Solar hat geschrieben:Ich finde die hier genannten ca. EUR 120 schon ziemlich heftig...
Einerseits sind die Einbußen je nach Eintrittszeitpunkt der Dienstunfähigkeit zwar nicht ganz unwesentlich. Wenn ich bspw. nach 5 Jahren Dienstzeit mit 40 in BaWü dienstunfähig werde, halbiert sich mein Ruhegehalt in etwa:
Rechenbeispiel: Würde ich direkt mit 40 (dann R1 Stufe 6) nach fünf Jahren Dienstzeit dienstunfähig werden, landete ich bei ca. EUR 2.500 Ruhegehalt (wenn die obige Formel stimmt).(Grundgehalt * ((Dienstzeit + Berücksichtigungszeiten [Zivi/Wehrdienst, Studium] + Zurechnungszeit) * 1,79375%)) - 3,6% Abschlag für jedes Jahr vor Erreichen des 65. Lebensjahrs (max. 10,8%)
Andererseits muss für Dienstunfähigkeit ja schon einiges zusammen kommen, letztlich müssen das massive körperliche oder geistige Behinderungen sein. Natürlich ist so etwas nie ausgeschlossen (Schlaganfall/schwerer Unfall) aber doch sehr unwahrscheinlich. Mit allen anderen erdenklichen Wewehchen halte ich mich für einsatzfähig. (Schwere Erkrankungen wären temporär oder letal, sodass sich das Problem der Dienstunfähigkeit nicht stellt. Und man komme mir jetzt bitte nicht mit "Burn-Out"...) Ich bin daher noch am Schwanken, ob ich für dieses doch einigermaßen überschaubare Risiko wirklich EUR 1.200 im Jahr raushauen soll. Die bescheidene Besoldung schrumpft ja mehr und mehr...
Solange man nicht mindestens 22 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit (incl. aller Zurechnungszeiten, Ausbildungszeiten etc.) hat, was mit 40 Jahren nicht möglich ist, braucht man nicht spitz zu rechnen. Die amtsbezogene Mindestversorgung (35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) nach § 14 Abs. 4 BeamtVG (bzw. der entsprechenden Landesnorm) liegt hier immer höher.Solar hat geschrieben:Wenn ich bspw. nach 5 Jahren Dienstzeit mit 40 in BaWü dienstunfähig werde, halbiert sich mein Ruhegehalt in etwa:Rechenbeispiel: Würde ich direkt mit 40 (dann R1 Stufe 6) nach fünf Jahren Dienstzeit dienstunfähig werden, landete ich bei ca. EUR 2.500 Ruhegehalt (wenn die obige Formel stimmt).(Grundgehalt * ((Dienstzeit + Berücksichtigungszeiten [Zivi/Wehrdienst, Studium] + Zurechnungszeit) * 1,79375%)) - 3,6% Abschlag für jedes Jahr vor Erreichen des 65. Lebensjahrs (max. 10,8%)
Dann habe ich offenbar einen klaren Denkfehler in meiner Berechnungsformel, denn die Mindestversorgung liegt deutlich unter den EUR 2.500. Kannst du den aufdecken?Levi hat geschrieben:Solange man nicht mindestens 22 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit (incl. aller Zurechnungszeiten, Ausbildungszeiten etc.) hat, was mit 40 Jahren nicht möglich ist, braucht man nicht spitz zu rechnen. Die amtsbezogene Mindestversorgung (35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) nach § 14 Abs. 4 BeamtVG (bzw. der entsprechenden Landesnorm) liegt hier immer höher.
Ich weiß leider nicht, was du gerechnet hast?!Solar hat geschrieben:Dann habe ich offenbar einen klaren Denkfehler in meiner Berechnungsformel, denn die Mindestversorgung liegt deutlich unter den EUR 2.500. Kannst du den aufdecken?Levi hat geschrieben:Solange man nicht mindestens 22 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit (incl. aller Zurechnungszeiten, Ausbildungszeiten etc.) hat, was mit 40 Jahren nicht möglich ist, braucht man nicht spitz zu rechnen. Die amtsbezogene Mindestversorgung (35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) nach § 14 Abs. 4 BeamtVG (bzw. der entsprechenden Landesnorm) liegt hier immer höher.
[Edit:] Du hast die Zurechnungszeit vergessen (oder ich sie falsch verstanden). Damit ist man mit 40, Studium und Zivi bereits bei 24 Jahren.
Ich meine man muss bei Dienstunfähigkeit die Zurechnungszeit berücksichtigen. Im BW-Recht ist das § 26 (Entspricht § 13 BeamtVG Bund):Levi hat geschrieben:Ich weiß leider nicht, was du gerechnet hast?!
Du kommst auch mit Zurechnungszeiten niemals über das hinaus, was ein "Nur-Beamter" an Dienstzeiten gehabt hätte.
Und mit 40 Jahren sind - großzügig gerechnet - maximal 20 Dienstjahre möglich.
Um bei R1/6 BW (= 5.315 €) auf eine Bruttopension von 2.500 € zu kommen, benötigst du eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von ca. 29,5 Jahren.
2.500 € = 5.315 € * 1,79375 % * 0,892 * x
=> x = 29,5
Oder ich verstehe nicht, was du meinst?
Ich verstehe das so, dass man beim Ausscheiden mit 40 eine Zurechnungszeit von 2/3 * 20 Jahre hat, also ca. 13,3 Jahre, die der Dienstzeit hinzuzurechnen sind. Dazu dann noch fünf Jahre Dienstzeit, Zivi, Studium usw. und ich lande bei Eintritt mit 35 Jahren und DU mit 40 bei ca. 24 Jahren. Oder steh' ich auf dem Schlauch?§ 26 LBeamtVG BW hat geschrieben:Bei Versetzung in den Ruhestand vor Vollendung des 60. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit wird die Zeit vom Beginn des Ruhestands bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften als ruhegehaltfähig berücksichtigt wird, für die Berechnung des Ruhegehalts der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet (Zurechnungszeit). Bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 29 Abs. 1 BeamtStG in Verbindung mit § 43 Abs. 4 LBG wird eine der Berechnung des früheren Ruhegehalts zugrunde gelegene Zurechnungszeit insoweit berücksichtigt, als die Zahl der dem neuen Ruhegehalt zugrunde liegenden Dienstjahre hinter der Zahl der dem früheren Ruhegehalt zugrunde gelegenen Dienstjahre zurückbleibt.