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Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Montag 23. Mai 2016, 12:17
von Jenny0908
Hallo in die Runde,

ich habe gerade mein 2. Examen abgelegt und bin insgesamt zufrieden, wenngleich ich mich beim 2. Examen etwas geärgert habe. Im 1. Examen habe ich das VB knapp geschafft (Staatsteil und Schwerpunkt sind beide knapp VB), im 2. Examen habe ich das VB knapp verfehlt. Ich würde zum Berufseinstieg gerne in einer GK für einige Jahre arbeiten und wollte mich nun bei einigen GK bewerben und schauen, was man mir antwortet, auch wenn ich das Doppelprädikat nicht geschafft habe. Nun meine Frage:

In der Tabelle von Azur werden regelmäßig Gehaltsspannen angegeben (z.B. CMS 80.000 bis 100.000 €). Ich gehe davon aus, dass die 100.000 € nur diejenigen erhalten, welche die besten Qualifikationen mitbringen, was auch logisch und verständlich wäre, schließlich haben diese Absolventen eine Menge geleistet, während ich wohl "nur" ganz knapp die Mindestvoraussetzungen (man liest regelmäßig von 17-18 Punkten aus beiden Examina) erfüllen würde. Wären dann die 80.000 € dann zumindest realistisch oder müsste ich mich ggfs. sogar noch etwas nach unten, also außerhalb dieser Spanne, orientieren?

Und wie sieht es bei Kanzleien aus, welche eine fixe Summe angeben (z.B. Allen & Overy 105.000 €)? Bekommt da tatsächlich jeder diese 105.000 €, also der fiktive Überflieger mit 2x "sehr gut", Harvard-LL.M. und summa cum laude-Dissertation ebenso wie der mit den knappen 18 Punkten aus beiden Examina und sonst nichts oder sind diese angegebenen Zahlen auch nur die obersten Werte für die absolut Besten und die anderen Associates erhalten weniger? Letzteres wäre, analog zu der Gehaltsspanne oben, natürlich deutlich eher nachvollziehbar.

Damit das nicht falsch verstanden wird: Mir geht es keinesfalls darum, das höchste Gehalt abzugreifen. Das kann ich mit meinen Noten selbstverständlich nicht verlangen und andere Faktoren wie Arbeitsklima, Arbeitszeit usw. sind zusätzliche mir wichtige Kriterien. Mir geht es rein um die Frage, wie die Zahlen bei Azur zu interpretieren sind, damit ich ggfs. bei einer Einladung und Gehaltsverhandlung, falls es dazu kommt, Anhaltspunkte besitze. Sind die Werte dort realistische Gehälter? Sind sie übertrieben? Sind sie untertrieben? Wie wirkt sich welche Qualifikation aus? Die beiden in Klammern genannten Kanzleien waren übrigens nur frei herausgepickte Beispiele aus der Tabelle, ich fixiere mich keinesfalls auf diese beiden, sondern wäre auch mit weniger namhaften sehr zufrieden.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Montag 23. Mai 2016, 16:12
von stilzchenrumpel
Nach einen Kenntnissen (Recherchen, Ref-Station, Bekannte) hängt dies von der Kanzlei ab. Bei einigen dieser Kanzleien ist das angegebene Gehalt für alle fix. Wenn sie dich einstellen, sind sie von dir überzeugt, und damit verdienst du das Associate Gehalt.

Das finde ich auch sehr sympathisch. ;)

Bei ein paar Kanzleien gibt oder gab es 5000 Euro im Jahr mehr oder so für Dr. oder LLM.

Bei einer Kanzlei weiß ich, dass das Rechtsgebiet einen Einfluss hat. Durchaus fair, wenn man die unterschiedlichen Arbeitszeiten berücksichtigt!

Bei anderen Kanzleien soll es dann so sein, dass das azur Gehalt im Grunde unrealistisch ist, weil dies nur der absolut ideale Bewerber erreichen kann. Also viel Blendeffekt.

Mir nicht so sympathisch. ;)

Ganz ehrlich, auch bisher ohne eigene Erfahrung: Ich würde mich an dem AZUR Wert aufhängen. Gerade falls er ein fixer Wert ist. Wenn im Gespräch aufkommt, dass man das ja nicht jetzt so meine, dann frage dich, was dort sonst in sonstigen Berichten etc. nur Außendarstellung ist ;)

PS: Auch ein Bewerber mit Doppel-Gut hat für die Kanzlei bisher noch nichts geleistet. Man verspricht sich aufgrund seiner Papierform herausragende Qualifikationen sich schnell einzuarbeiten, insbesondere in komplizierte unbekannte Rechtsbereiche, in die man auch als Referendar / WiMi nur ansatzweise einen Einblick gewinnt.

Hast du vorher schon Einblick in eine GK bekommen?

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Montag 23. Mai 2016, 18:25
von Jenny0908
stilzchenrumpel hat geschrieben:Nach einen Kenntnissen (Recherchen, Ref-Station, Bekannte) hängt dies von der Kanzlei ab. Bei einigen dieser Kanzleien ist das angegebene Gehalt für alle fix. Wenn sie dich einstellen, sind sie von dir überzeugt, und damit verdienst du das Associate Gehalt.

Das finde ich auch sehr sympathisch. ;)

Bei ein paar Kanzleien gibt oder gab es 5000 Euro im Jahr mehr oder so für Dr. oder LLM.

Bei einer Kanzlei weiß ich, dass das Rechtsgebiet einen Einfluss hat. Durchaus fair, wenn man die unterschiedlichen Arbeitszeiten berücksichtigt!

Bei anderen Kanzleien soll es dann so sein, dass das azur Gehalt im Grunde unrealistisch ist, weil dies nur der absolut ideale Bewerber erreichen kann. Also viel Blendeffekt.

Mir nicht so sympathisch. ;)

Ganz ehrlich, auch bisher ohne eigene Erfahrung: Ich würde mich an dem AZUR Wert aufhängen. Gerade falls er ein fixer Wert ist. Wenn im Gespräch aufkommt, dass man das ja nicht jetzt so meine, dann frage dich, was dort sonst in sonstigen Berichten etc. nur Außendarstellung ist ;)

PS: Auch ein Bewerber mit Doppel-Gut hat für die Kanzlei bisher noch nichts geleistet. Man verspricht sich aufgrund seiner Papierform herausragende Qualifikationen sich schnell einzuarbeiten, insbesondere in komplizierte unbekannte Rechtsbereiche, in die man auch als Referendar / WiMi nur ansatzweise einen Einblick gewinnt.

Hast du vorher schon Einblick in eine GK bekommen?
Leider habe ich selbst keinen Einblick in eine GK bekommen, weder im Ref noch als WiMi. Ich bin mir durchaus bewusst, dass das auch ein Nachteil sein kann, aber trotzdem möchte ich es versuchen. Ich habe einige Bekannte, die in einer GK arbeiten oder gearbeitet haben, aber die sind in puncto Gehalt eher verschlossen. Deswegen habe ich quasi nur die Azur-Zahlen als Anhaltspunkt.

Von daher schon einmal danke für deine Informationen. Magst du vielleicht mitteilen, von welcher Kanzlei du was gehört hast? Gerne auch via PN!

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Montag 23. Mai 2016, 19:05
von Kroate
Zu den von dir genannten Kanzleien:

AO zahlt m.W. allen first years das gleiche Gehalt.

CMS hat wohl eine Art Formel, aus der sich das Gehalt berechnet. Die Formel soll dabei Punkte, Standort sowie Zusatzqualifikationen berücksichtigen. Die Info hab ich jedoch über drei Ecken erhalten, keine Ahnung also ob das zutrifft.

Welche Kanzleien interessieren Dich denn noch?

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Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Dienstag 24. Mai 2016, 19:54
von ToSaPhi
Sofern man die Idealen Noten und Qualifikationen mitbringt, ist meines Wissens bei einigen Kanzleien sogar wesentlich mehr drin als die Azur-Werte. Mir ist zB ein Fall bekannt, in welchem 150.000 zum Einstieg angeboten wurden.

Insofern würde ich mich mit Deinen Noten nicht zu passiv verhalten. Würde mich ruhig an den Azur-Werten orientieren.

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 09:08
von Zweites2017
Hallo Zusammen,

der letzte Eintrag ist zwar ein bisher her, aber ich würde das Thema gerne mit zwei Fragen neu aufgreifen, da ich in einer ähnlichen Situation (wenn auch schlechteren Ausgangslage) stecke.

Also zu mir: zwei befriedigende Examina (8,x und 7,x), ein US- LLM, GK- Erfahrung als WissMit und Ref.

Nun würde ich mich trotz der mäßigen Noten dennoch gerne in GK (Hamburg und Berlin) bewerben. Klar heißt es immer: Versuch macht klug, daher bewerbe mich auf passende Stellenausschreibungen. Aber vielleicht kennt einer von Euch ja auch Kanzleien, bei denen eine Initiativbewerbung mit diesen Voraussetzungen realistisch erscheint. Mir ist klar, dass ich mich insb. in Hamburg im Kanzleienranking eher unten umsehen muss, aber vielleicht habt ihr ja Tipps.

Dann zur nächsten Frage: sollte ich nun von einer der Kanzleien, bei denen ich mich beworben habe eingeladen werden, wieviel Einsteigsgehalt ist da realistisch? Beide geben auf Azur ihre Beträge mit „bis ...“ an.

Vielen Dank im Voraus

VG

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 14:41
von Solar
Nach meiner Erfahrungen aus zahlreichen GK-Vorstellungsgesprächen, musste ich nie eine Gehaltserwartung angeben. Man war und ist sich dort durchaus bewusst, dass das über Azur sehr transparent ist und es gibt insoweit auch keine Überraschungen. Auch die Kanzleien mit Spannenangaben nennen i.d.R. ein festes Gehalt und Verhandlungsspielraum besteht entgegen der obigen Aussage von ToSaPhi m.E. bei Berufsanfängern nicht.

HH und B sind natürlich ein hartes Pflaster. Aus meiner Sicht sind das die einzigen Standorte, bei denen Großkanzleien tatsächlich noch auf 2xVB bestehen können, da die Bewerberlage so gut ist. Das wird sich aber nicht auf die Gehaltsdiskussion auswirken. Vielmehr wird man dich entweder gar nicht einstellen oder eben zum üblichen Satz. Rechnungen wie "den/die bekommen wir für 10k weniger im Jahr" machen Großkanzleien nicht auf. Es gibt da für Berufsanfänger klare Vorgaben, die in aller Regel auch eingehalten werden.

Das heißt aber nicht, dass deine Bewerbung in HH und B bei GKs hoffnungslos ware. Versuch es einfach, häufig ist das knappe Verfehlen der Note nicht so tragisch, wenn man anders überzeugen kann.

Da du die beiden Wunschkanzleien nicht nennst, können wir auch nichts zu den realistischen Gehaltsvorstellungen dort sagen. Azur ist da def. schlauer als wir. Und wenn dort eine Spanne steht, warte einfach ab, was sie dir anbieten. In der Regel werden die Bewerber bei GKs nicht nach Gehaltsvorstellungen gefragt.

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 15:03
von Parabellum
Solar hat geschrieben: Aus meiner Sicht sind das die einzigen Standorte, bei denen Großkanzleien tatsächlich noch auf 2xVB bestehen können, da die Bewerberlage so gut ist.
str.

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 15:44
von TobiasG
Nachdem in HH erst kürzlich u.a. Linklaters und Noerr neu eröffnet haben, sollte es doch vielleicht die ein oder andere Stelle mehr zu besetzen geben!

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 16:10
von Ara
Das mag vor 1-2 Jahren noch so gewesen zu sein, momentan scheinen aber auch in HH die GKs ihre Einstellungsquote regelmäßig nicht mehr zu erfüllen. Vielleicht schafft Freshfields das noch, aber ansonsten sind die Chancen wohl so gut wie noch nie.

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 17:24
von Gelöschter Nutzer
HH und B sind natürlich ein hartes Pflaster. Aus meiner Sicht sind das die einzigen Standorte, bei denen Großkanzleien tatsächlich noch auf 2xVB bestehen können, da die Bewerberlage so gut ist.
Ist das für HH und B eine aktuelle Wahrnehmung? Meiner Wahrnehmung nach ist in den letzten 1-2 Jahren auch in HH und B viel passiert - wo man früher häufig mit 20+ Punkten aus beiden Examina noch nicht sicher untergekommen ist, reichen jetzt 16+. Die Justiz hat ihre Anforderungen ja auch spürbar abgesenkt.

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 20:25
von Solar
Tatsächlich sind das meine Wahrnehmungen von vor 1-2 Jahren, es kann natürlich gut sein, dass sich das geändert hat.

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 21:48
von stilzchenrumpel
Doppel-VB ist weder für GK (wenn es nicht gleich GL und HL dein sollen) noch Justiz in Berlin zur Zeit (!) erforderlich. CMS läd in Berlin definitiv auch mit einem VB ein, und für etliche GKs in der 2. und 3. Reihe reicht es auch. Hängt wahrscheinlich auch erheblich von der individuellen Größe des Büros ab. Freshfields hat zB schlicht keinen weiteren Platz im Gebäude. Und in der 2. Und 3. Reihe lohnt sich eine Bewerbung mit deinem Profil sicherlich.

Für Justiz gilt aber: 2. Examen ist deutlich wichtiger als 1. Examen und sollte VB sein, reichen dann aber 9,x für die Einladung. Das dürfte ab 2019 wieder anders sein!

Quelle: Marktforschung durch eigene Bewerbungen, letztlich als Richter geendet ;)

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 22:14
von OJ1988
Quantensprung hat geschrieben:
HH und B sind natürlich ein hartes Pflaster. Aus meiner Sicht sind das die einzigen Standorte, bei denen Großkanzleien tatsächlich noch auf 2xVB bestehen können, da die Bewerberlage so gut ist.
Ist das für HH und B eine aktuelle Wahrnehmung? Meiner Wahrnehmung nach ist in den letzten 1-2 Jahren auch in HH und B viel passiert - wo man früher häufig mit 20+ Punkten aus beiden Examina noch nicht sicher untergekommen ist, reichen jetzt 16+. Die Justiz hat ihre Anforderungen ja auch spürbar abgesenkt.
Da meine Bewerbungsrunde in Hamburg grade vorbei ist: Derzeit ist personaltechnisch wohl tatsächlich bei vielen "Polen offen".

Re: Gehaltsvorstellung Großkanzlei

Verfasst: Freitag 19. Januar 2018, 22:42
von Zweites2017
Na, da gehen die Erfahrungen offensichtlich ziemlich auseinander.

Ich schicke einfach mal die eine oder andere Initiativbewerbung raus. Folgende Kanzleien sind meine Favoriten:

White & Case
DLA Piper
Bryan Cave
Eversheds Sutherland
Bird & Bird
Norton Rose Fulbright
Watson Farley & Williams
Osborne Clarke

Die ersten beiden sind dabei wohl eher Wunschdenken bei den letzten beiden sehe ich die ehesten Chancen.

Von Hogan Lovells und Taylor Wessing habe ich erstmal Abstand genommen, da ich leider nicht so viel Gutes gehört, aber klärt mich gerne auf, wenn ihr anderen Erfahrungen gemacht habt.

Außerdem freue ich mich natürlich über jeden Erfahrungsbericht zu den oben stehenden Kanzleien.