Mittäterschaft bei strafunmündigen Kindern?
Verfasst: Montag 30. Mai 2016, 15:47
Hallo!
Ich habe mal wieder ein Problem mit der Mittäterschaft! Ist nicht so mein ding
Und zwar habe ich hier eine Akte auf dem Schreibtisch liegen, in der 5 Beschuldigte durch die Stadt gelaufen sind und insgesamt 8 Autos beschädigt haben (Spiegel abgetreten, Nummernschilder abgerissen etc...).
Von den Beschuldigten ist LEDIGLICH einer 15 Jahre alt. Die anderen sind alle 12 o. 13 Jahre und somit nicht strafbar.
Der eine 15 jährige Beschuldigte hat zugegeben 2 Autos sicher beschädigt zu haben, bei den anderen wisse er es nicht mehr genau.
Wenn nun alle strafmündig wären, dann hätte ich ja nach § 25 II allen die jeweiligen Tatbeiträge zugerechnet, da sie ja den gemeinsamen Tatplan hatten zu randalieren und jeder einen Tatbeitrag geleistet hat. Aber so?
Kann ich meinen 15 jährigen Beschuldigten in Mittäterschaft anklagen und ihm das Handeln der strafunmündigen zurechnen? Das kommt mir alles etwas merkwürdig vor.
Vielleicht hat hier jemand eine Idee! Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar!
VG,
Andi
P.S. Im Kommentar hab ich natürlich schon nachgesehen und leider nichts über die Zurechnung von den Tatbeiträgen Minderjähriger finden können.
Ich habe mal wieder ein Problem mit der Mittäterschaft! Ist nicht so mein ding
Und zwar habe ich hier eine Akte auf dem Schreibtisch liegen, in der 5 Beschuldigte durch die Stadt gelaufen sind und insgesamt 8 Autos beschädigt haben (Spiegel abgetreten, Nummernschilder abgerissen etc...).
Von den Beschuldigten ist LEDIGLICH einer 15 Jahre alt. Die anderen sind alle 12 o. 13 Jahre und somit nicht strafbar.
Der eine 15 jährige Beschuldigte hat zugegeben 2 Autos sicher beschädigt zu haben, bei den anderen wisse er es nicht mehr genau.
Wenn nun alle strafmündig wären, dann hätte ich ja nach § 25 II allen die jeweiligen Tatbeiträge zugerechnet, da sie ja den gemeinsamen Tatplan hatten zu randalieren und jeder einen Tatbeitrag geleistet hat. Aber so?
Kann ich meinen 15 jährigen Beschuldigten in Mittäterschaft anklagen und ihm das Handeln der strafunmündigen zurechnen? Das kommt mir alles etwas merkwürdig vor.
Vielleicht hat hier jemand eine Idee! Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar!
VG,
Andi
P.S. Im Kommentar hab ich natürlich schon nachgesehen und leider nichts über die Zurechnung von den Tatbeiträgen Minderjähriger finden können.