Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Ist natürlich ganz furchtbar störend, wenn die Parteien auf einen gerichtlichen Hinweis tatsächlich auf die Idee kommen sollten, noch ordentlich vorzutragen... Manches muss man wohl nicht verstehen...
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Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Naja § 522 II (Hinweisbeschluss) ist ja schon etwas mehr als ein gerichtlicher Hinweis Ich durfte einmal solch einen Beschluss formulieren. Hier gleicht das dann schon dem eigentlichen Verwerfungsbeschluss...

Aber scheinbar wird hier alles was ich richtig machen kann eigentlich falsch gemacht :D. War ja auch schon bei der Gestramtstrafenbildung und dem Härteausgleich so...

"Grundannahme schon völlig falsch", "Ach, der Referendar verhandelt in der Kammer"... Vielleicht fehlt mir auch einfach nur die Chuzpe und die Hybris mit dem ersten StEx in der Tasche..
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Donnerstag 1. Juni 2017, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
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julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Ich habe auch nicht behauptet, dass ein Hinweisbeschluss* gar keine Arbeit ist, aber mit etwas Erfahrung und ein paar Textbausteinen dürfte die Begründung "das erstinstanzliche Urteil ist zutreffend; die Argumente der Berufungsbegründung überzeugen nicht, weil (...)" gerade in klar hoffnungslosen Fällen recht schnell geschrieben sein.


*Habe hier allerdings auch schon sehr frei assoziiert anmutende Zusammenstellungen von BGH-Zitaten gesehen, bei denen ich mich gefragt habe, ob das jetzt möglicherweise nur die Entwurfsfassung war oder doch ernst gemeint...
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sai
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von sai »

Hier am VG habe ich sehr gute Erfahrungen damit gemacht, den Beteiligten in den Hinweisen sehr deutlich zu sagen, was ich von ihnen will/ihnen rate.

Wenn ich da reinschreibe: "Auf die Entscheidungen XY wird hingewiesen", passiert natürlich nichts.

Schreibe ich: "Auf die Entscheidungen XY wird hingewiesen. Da steht drin....auf Grund der derzeitigen Bewertung und im Hinblick auf die Reduzierung der (nicht unerheblichen) Kosten rät das Gericht daher, die Klage zurückzunehmen", passiert das mindestens in 50% der Fälle.
Ein Schreiben des Gerichts, in dem ausdrücklich und verständlich steht, dass und vor allem warum er verlieren und es damit teuer wird, kann man schließlich auch dem Mandanten zeigen und verkaufen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Tobias__21 hat geschrieben: Aber scheinbar wird hier alles was ich richtig machen kann eigentlich falsch gemacht :D. War ja auch schon bei der Gestramtstrafenbildung und dem Härteausgleich so...
Vielleicht musst du dich auch einfach mal mit dem Gedanken anfreunden, dass es in der Juristerei so klare Kategorien wie "falsch" und "richtig" oft gar nicht gibt.

Vieles ist eben diskussionsfähig, umstritten, unterliegt regionalen Besonderheiten, wird als neue Rechtsprechung eingeführt, fortentwickelt oder wieder aufgegeben - so ist das eben in unserem Tätigkeitsfeld.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

sai hat geschrieben: Ein Schreiben des Gerichts, in dem ausdrücklich und verständlich steht, dass und vor allem warum er verlieren und es damit teuer wird, kann man schließlich auch dem Mandanten zeigen und verkaufen.
Je deutlicher etwas formuliert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Anwalt und / oder Mandant verstehen, warum das jedenfalls so nicht funktionieren wird, das stimmt.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Eagnai hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben: Aber scheinbar wird hier alles was ich richtig machen kann eigentlich falsch gemacht :D. War ja auch schon bei der Gestramtstrafenbildung und dem Härteausgleich so...
Vielleicht musst du dich auch einfach mal mit dem Gedanken anfreunden, dass es in der Juristerei so klare Kategorien wie "falsch" und "richtig" oft gar nicht gibt.

Vieles ist eben diskussionsfähig, umstritten, unterliegt regionalen Besonderheiten, wird als neue Rechtsprechung eingeführt, fortentwickelt oder wieder aufgegeben - so ist das eben in unserem Tätigkeitsfeld.
Ach was....damit bin ich schon lange gut Freund. Ich geh aber doch von falschen Grundvorstellungen (oder was auch immer) aus. Entschuldige, dass ich das nochmal aufgegriffen habe. Und "hier" ist das eben nicht diskussionsfähig (beim BGH scheinbar auch nicht). Ich wurde hier ziemlich belehrt und mit einem Ton der Überzeugung wurde hier das Gegenteil behauptet. Und was ich bisher zu dem Thema aus der Praxis gehört habe, naja, lassen wir das.... "umstritten" ist da wohl gar nichts. Aber Du könntest mir ja nochmal erklären wo mein "Denkfehler" genau lag, bis auf: "er hat halt Geld gezahlt"
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben: Ach was....damit bin ich schon lange gut Freund. Ich geh aber doch von falschen Grundvorstellungen (oder was auch immer) aus. Entschuldige, dass ich das nochmal aufgegriffen habe. Und "hier" ist das eben nicht diskussionsfähig (beim BGH scheinbar auch nicht). Ich wurde hier ziemlich belehrt und mit einem Ton der Überzeugung wurde hier das Gegenteil behauptet. Und was ich bisher zu dem Thema aus der Praxis gehört habe, naja, lassen wir das.... "umstritten" ist da wohl gar nichts. Aber Du könntest mir ja nochmal erklären wo mein "Denkfehler" genau lag, bis auf: "er hat halt Geld gezahlt"
Das was dir hier erklärt wurde (und was der BGH ja auch teilt), ist halt die überzeugendere Ansicht zu diesem Thema und wird so in vielen Bundesländern fabriziert. Bei dir in Süddeutschland ticken die Gerichte dann anscheinend wohl anders.

Es ist auch primär kein "Denkfehler" bei dir. Die Leute die in diesem Fall einen Härteausgleich verweigern sagen sich halt "Ach was solls schon? Er hat Geld gezahlt und kriegt dafür n bissel wenige Freiheitsstrafe zur Bewährung, soll sich mal nicht so anstellen, ist doch besser für ihn". Die Gegenansicht denkt halt weiter und erkennt, dass eine Geldstrafe gerade nicht immer "besser" ist und vor allem für einkommensschwache Angeklagte eine Geldstrafe härter sein kann (im Einzelfall) als eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, die später erlassen wird.

Hast du doch auch bei der Frage ob ab 90TS die Tagessatzhöhe reduziert wird gesehen. Thh schien das aus seiner Praxis nicht zu kennen (und ich gehe davon aus, dass es bei ihm in der Region dann auch nicht üblich ist). Hier ist es absolut Gang und Gebe zu sagen "Wer über 90TS bekommt, der zahlt das nicht aus dem Ersparten wie 30 oder 60TS, sondern das trifft ihn richtig hart in der Lebensführung, daher senken wir die Höhe". Da gibt es kein "Richtig oder Falsch". Das ist einfach eine Frage wie "Hart" man sein will...

Oder besser gesagt: Es ist eine grundlegende andere Ansicht hinsichtlich der Frage warum man straft und wie man straft. Hier in den Nordstaaten überwiegt halt die Ansicht, dass die primäre Aufgabe ist gerechte und faire Strafen auszuurteilen und der Verurteilte diese faire Strafe akzeptiert und dadurch zukünftig rechtschaffend wird. Aber im Zweifel würden wir hier im Norden immer zu Gunsten des Angeklagten entscheiden, wenn dadurch ein "faires Urteil" gewahrt wird. Selbst wenn das Urteil am Ende unbefriedigend oder gar "Ungerecht im moralischen Sinne" sei.

Das sieht man in den Südstaaten halt anders. Da wird halt für harte Sachen harte Urteile ausgesprochen. Wenn ein "faires Verfahren" zu einem "ungerechten Urteil" führt, dann hat man halt in den südlichen Bundesländern das Gefühl, dass hier dann lieber ein gefühltes gerechtes Urteil angestrebt wird, als tatsächlich ein faires Verfahren durchzuführen. Hinzu kommt, dass man im Süden auch gerne der Ansicht ist, dass es sowas wie "Abschreckung" gibt.

In Bayern werden z.B. eiskalt Heranwachsende nach Erwachsenenstrafrecht bei Verkehrsstraftaten verurteilt, weil man gerne eine Geldstrafe ausurteilen möchte. Das mag tatsächlich "sinnvoll" sein, aber ist ganz sicher weder fair noch mit dem Gesetz zu vereinbaren. Im Gegenzug werden in Norddeutschland regelmäßig Heranwachsende wegen schweren Kapitalverbrechen nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil man z.B. der lebenslangen Freiheitsstrafe entgehen möchte. Das mag man im Gegenzug auch als nicht wirklich gesetzeskonform bezeichnen. Das alles erfolgt (meist) noch im verfassungsgemäßen Rahmen. Zumindest wenn man die einzelnen Verfahren betrachtet. Wenn man die Gesamtheit der Verfahren betrachtet, hat man irgendwann ein Problem mit Art. 3 JGG.

Wo im Süden geringe Strafen als "Schwäche" und "Kapitulation" der Justiz angesehen wird, werden geringe Strafen im Norden als "wohlwollende Milde" der Justiz betrachtet. Es ist vielleicht auch schlicht der verschiedenen Ansichten der Bürger zum Staat geschuldet. Der Süddeutsche mag halt den starken strengen Staat der alles im Griff hat. Der Hanseat ist halt aus Tradition frei und hält nicht viel davon, dass irgendein Fürst ihm vorschreibt was er zu tun und zu lassen hat. Der Staat soll hier nur dort eingreifen, wo es wirklich nötig ist.

Auf welcher Seite man am Ende steht und ob man einzelne Strafe als "zu hart" oder "zu mild" betrachtet, ist halt der politischen Ansicht, Erziehung und auch genereller Lebenseinstellung geschuldet. Das hatten wir doch auch mit der Tagessatzhöhe für Asylbewerber... Da gibt es regional sehr unterschiedliche Ansichten, was eine angemessene Tagessatzhöhe ist.

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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ryze »

Tobias__21 hat geschrieben:Ach was....damit bin ich schon lange gut Freund. Ich geh aber doch von falschen Grundvorstellungen (oder was auch immer) aus. Entschuldige, dass ich das nochmal aufgegriffen habe. Und "hier" ist das eben nicht diskussionsfähig (beim BGH scheinbar auch nicht). Ich wurde hier ziemlich belehrt und mit einem Ton der Überzeugung wurde hier das Gegenteil behauptet. Und was ich bisher zu dem Thema aus der Praxis gehört habe, naja, lassen wir das.... "umstritten" ist da wohl gar nichts. Aber Du könntest mir ja nochmal erklären wo mein "Denkfehler" genau lag, bis auf: "er hat halt Geld gezahlt"
Tatsächlich hat der BGH vor einigen Jahren im Sinne des GBA aus der bereits zitierten BGH Entscheidung (BGH NStZ 1990, 436, folgend noch NStZ-RR 2008, 380) entschieden, auch wenn die Entscheidung keine große Resonanz gefunden hat und entsprechend wenig verbreitet ist: BGH 1 StR 387/13, BeckRS 2013, 20383. Ich halte die Entscheidung im Ergebnis auch nicht für richtig, das von dir zuvor gebildete Beispiel veranschaulicht m.E. auch ganz gut weshalb: Wenn das Gericht für die abzuurteilende Tat 7 Monate für angemessen hält, bei einer hypothetischen Gesamtstrafenbildung mit der bereits vollstreckten Geldstrafe i.H.v. 60 Tagessätzen aber 8 Monate verhängt hätte, hättest du bei getrennter Vollstreckung beider Strafen im Saldo eine "Überzahlung" i.H.v. 30 Tagessätzen, wenn man berücksichtigt, dass jeder Tagessatz mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag verbüßt werden kann und insgesamt somit ein Äquivalent von 9 Monaten erreicht würden.

Den Härteausgleich nur dann vorzunehmen, wenn die eigentlich vorgesehene Strafe ersatzweise, aber rechtlich betrachtet zumindest nicht als ein "mehr" vollstreckt wurde, erscheint mir nicht schlüssig. In ihrer Konsequenz könnte man damit m.E. die Konzeption einer abschlagslosen Ersatzfreiheitsstrafe für eine zu vollstreckende Geldstrafe durchaus in Frage stellen. Zutreffend ist aber, dass es in deiner südlichen Region überwiegend im Sinne der mittlerweile bestehenden BGH Rechtsprechung gesehen wird, zuletzt etwa OLG Karlsruhe BeckRs 110809, das den BGH jedoch nicht zutreffend wiedergibt bzw. dessen zweite Fundstelle überhaupt nichts mit der Frage zu tun hat. Nichtsdestotrotz wird der Härteausgleich aber in nicht wenigen Regionen nach wie vor vorgenommen (vgl. jüngst etwa auch für Berlin Jesse NStZ 2017, 69, 70), weshalb ich die Vornahme ebenfalls nicht kategorisch als falsch bezeichnen würde - mag die nach wie vor verbreitete Anwendung wohl auch der Gnade/Milde/Resourcenschonung/Unkenntnis der StAen geschuldet sein ;)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ok :) Mein Tonfall war gestern nicht wirklich angebracht, Entschuldigung dafür. Aber mir hat diese Sache echt zu schaffen gemacht, ich dachte ich kapier es einfach nicht :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Ich bin nicht empfindlich, was Tonfälle angeht (bin ja ein Kind des Ruhrgebiets), von daher - kein Problem.

Und auf die BGH-Entscheidung, auf die ich mich bezogen hatte, wurde ja gerade nochmals hingewiesen. Wenn der BGH eine bestimmte Position vertritt, richtet man sich in der Praxis eben zumeist danach, um nicht ständig Gefahr zu laufen, dass die Entscheidung direkt wieder aufgehoben wird. Ist aber bei amtsgerichtlichen Urteilen natürlich weniger relevant als beim LG (vielleicht bin ich da einfach zu oft und zu selten in "Kleinkram" beim AG). Natürlich heißt das nicht, dass alle BGH-Entscheidungen per se "richtig" sind.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Isses eigentlich naiv anzunehmen, dass man als Referendar bei den etwas kleineren deutschen Großkanzleien (Luther, Graf von Westphalen, Görg usw.) eine "angenehmere" Unternehmensstruktur vorfindet, bessere Arbeitszeiten und möglicherweise auch eine bessere Einbindung?

Oder rechtfertigt sich die Gehaltsunterschiede (quasi die Hälfte der Tier 1 Kanzleien) schlicht daraus, dass die Kanzleien sich an denen bedienen, die bei den Tier 1 Kanzleien nicht untergekommen sind?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben: Bei meiner Ausbilderin bei der StA kann man nicht mal mehr zu zweit an dem Tisch im Büro sitzen, weil sich sogar da schon die Akten stapeln, vom Schreibtisch will ich gar nicht anfangen :D
Fensterbank und Boden sind aber noch frei, und man muss sich nicht zwischen Kisten durchquetschen, um zum Schreibtisch zu kommen?

Dann ist vermutlich gerade nicht so viel los.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

thh hat geschrieben: Fensterbank und Boden sind aber noch frei, und man muss sich nicht zwischen Kisten durchquetschen, um zum Schreibtisch zu kommen?

Dann ist vermutlich gerade nicht so viel los.
Kisten sagen aber nicht zwingend was über die Arbeitsbelastung aus... das können auch Asservate sein, die jemand in dein Büro geräumt hat, weil die Asservatenkammer mal wieder voll ist oder gerade nicht besetzt war.
julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

thh hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben: Bei meiner Ausbilderin bei der StA kann man nicht mal mehr zu zweit an dem Tisch im Büro sitzen, weil sich sogar da schon die Akten stapeln, vom Schreibtisch will ich gar nicht anfangen :D
Fensterbank und Boden sind aber noch frei, und man muss sich nicht zwischen Kisten durchquetschen, um zum Schreibtisch zu kommen?

Dann ist vermutlich gerade nicht so viel los.
Akten nur zusätzlich auf dem Tisch gestapelt ist jetzt wirklich noch kein Indiz dafür, dass es wirklich zu viele Akten sind. Es kommt auch immer auf das grundlegende Ordnungssystem: Man kann die Akten, für die man keine Zeit hat, wochenlang im Büro stapeln, man kann aber auch "WV: 1 Monat" reinschreiben und schon sieht das Büro deutlich ordentlicher aus, ohne dass die Arbeitsbelastung geringer wäre. Bei mir muss sich schon die Post von 2 Tagen unbearbeitet auf dem Schreibtisch stapeln, damit es aussieht, als hätte ich was zu tun; bei Kollegen sieht es hingegen immer so aus, als drohten sie im nächsten Moment von Aktenbergen erschlagen zu werden.
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