Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Justitian
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

Einfach zusätzlich, um noch mehr Klausuren zu bekommen.
In Bayern ist man eher restriktiv mit der Herausgabe von Originalklausuren. Ich habe schon die ein oder andere, aber da ich aus Zeitmangel bzw. wegen kollidierender Termine oft nicht zu den Besprechungen gegangen bin, reicht es mir noch nicht.

Den Schuster/Weitner habe ich schon durchgearbeitet, der war tatsächlich ganz hervorragend. Mir fehlt aber noch die Übung bei den Formalia (noch kein Strafurteil geschrieben, erst 1-2 Plädoyers, keinen Haftbefehl).
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Melde: Klausuren heil überstanden, in der Mündlichen noch alles drin!

Hat jemand Empfehlungen für Literatur für die mündliche?

Dachte einmal an das mangels Alternativen: https://www.amazon.de/strafrechtliche-A ... 3406710093

Und möglicherweise die Reihe hier für die 3 Rechtsgebite: https://www.amazon.de/mündliche-Strafre ... 3811452444

Jemand Erfahrung damit?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Achso: Nie mehr scheiß Klausuren!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Kasimir
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Kasimir »

Ara hat geschrieben: Montag 16. Juli 2018, 09:48 Melde: Klausuren heil überstanden, in der Mündlichen noch alles drin!

Hat jemand Empfehlungen für Literatur für die mündliche?

Dachte einmal an das mangels Alternativen: https://www.amazon.de/strafrechtliche-A ... 3406710093

Und möglicherweise die Reihe hier für die 3 Rechtsgebite: https://www.amazon.de/mündliche-Strafre ... 3811452444

Jemand Erfahrung damit?
Ich wüsste nicht, warum man für die mündliche Prüfung besondere Literatur benötigt. Entscheidend ist der Aktenvortrag. D.h. ich würde ausschließlich Aktenvorträge üben und mir aktuelle Themen ansehen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Nik0316 »

Glückwunsch, Ara! =D> :woohoo :wav: :thumbright:
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Kasimir hat geschrieben: Montag 16. Juli 2018, 10:04
Ara hat geschrieben: Montag 16. Juli 2018, 09:48 Melde: Klausuren heil überstanden, in der Mündlichen noch alles drin!

Hat jemand Empfehlungen für Literatur für die mündliche?

Dachte einmal an das mangels Alternativen: https://www.amazon.de/strafrechtliche-A ... 3406710093

Und möglicherweise die Reihe hier für die 3 Rechtsgebite: https://www.amazon.de/mündliche-Strafre ... 3811452444

Jemand Erfahrung damit?
Ich wüsste nicht, warum man für die mündliche Prüfung besondere Literatur benötigt. Entscheidend ist der Aktenvortrag. D.h. ich würde ausschließlich Aktenvorträge üben und mir aktuelle Themen ansehen.
Vermutlich hast du Recht.
Nik0316 hat geschrieben: Montag 16. Juli 2018, 12:04 Glückwunsch, Ara! =D> :woohoo :wav: :thumbright:
Danke!
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Justitian
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

Obiger Klausurenkurs war übrigens sehr erfreulich ^^ Bis auf die StA-Klausuren von Brunner, die waren offen gestanden eine Frechheit
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kurze Frage: ist eine (beglaubigte) eidesstattliche Versicherung eine (Privat-)Urkunde iSd Zivilprozesses? Wenn ja, wie ist sie zu behandeln?

- Pro: der Urkundenbegriff der ZPO ist weit, "die Verköperung einer Gedankenäußerung in Schriftzeichen", und erfasst eine eidesstattliche Versicherung grundsätzlich.

- Contra: eine eidesstattliche Versicherung ist im regulären Prozess kein zulässiges (?) Beweismittel, e contrario § 294 I ZPO, eine (Privat-)Urkunde dagegen schon, § 416 ZPO.

Jedenfalls ist sie idR aber wohl nicht geeignet, die behauptete Tatsache zu beweisen, da sie als (ggf/höchstens) Privaturkunde nur beweist, dass die Aussage von dem Ersteller stammt, nicht aber, dass die Aussage auch wahr ist.
Gelöschter Nutzer

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Noch eine andere Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit:

Hier in Hamburg werden Abwendungsbefugnisse immer wie folgt tenoriert (in Fällen der §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO), hier am Beispiel einer Klageabweisung, Kostenanspruch des Beklagten von z. B. 1000 €:

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten abwenden gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet iHv 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

In vielen Lehrbüchern und Aufsätzen finde ich jedoch stattdessen die folgende Formulierung:

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten abwenden gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet .

Zentraler Unterschied: nach Version 1 kann der Kl. auch nur teilweise vollstrecken, indem er nur für diesen Betrag Sicherheit leiste, nach Version 2 muss der Kläger (im Fall der SiL des Bekl.) in voller Höhe seinerseits Sicherheit leisten, auch wenn er nur teilw. vollstrecken will. Dies wird auch als Begründung für "unsere" Version genannt, die andere (V2) sei falsch/weniger praxistauglich.

Meine eigentliche Frage lautet aber: Wenn das so ein (begründbarer, relevanter) Unterschied ist bzw. sein sollte, weshalb machen dann so viele Lehrbücher (usw.) das Ganze derartig "falsch"? Oder handelt es sich hierbei um eine Frage der persönlichen Präferenz/Meinung, vergleichbar anderen Meinungsstreits? Sind die Lehrbücher (usw.) der Meinung, der Kl. sollte die genannte Möglichkeit nicht haben? Oder kommt dem schlicht keine Praxisrelevanz zu? Oder wird das Ganze regional unterschiedlich gesehen?

Danke!
Gelöschter Nutzer

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weiß niemand weiter?

Noch eine kurze weitere Frage: der Streit um § 121 I StPO ist mir bekannt. Allerdings bin ich aufgrund der ganzen abstrakten Ausführungen etwas verwirrt.

Wenn man Feiertage, Wochenenden usw. ausklammert, wäre die Fristberechnung in der Anklageschrift dann wie folgt?

- hLit: Einlieferung in JVA wegen H-Befehl am 15.1.18, Anklageschrift: "Haftprüfung am 14.7.18"
- Rspr. (?) bei gleichem SV: Anklageschrift: "Haftprüfung am 15.7.18"

Stimmt das? Vielen Dank!
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 22. August 2018, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
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thh
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 22. August 2018, 09:53 Noch eine kurze weitere Frage: der Streit um § 121 I StPO ist mir bekannt. Allerdings bin ich aufgrund der ganzen abstrakten Ausführungen etwas verwirrt.

Wenn man Feiertage, Wochenenden usw. ausklammert, wäre die Fristberechnung in der Anklageschrift dann wie folgt?

- hLit: Einlieferung in JVA wegen H-Befehl am 15.1.18, Anklageschrift: "Haftungprüfung am 14.7.18"
- Rspr. (?) bei gleichem SV: Anklageschrift: "Haftungprüfung am 15.7.18"

Stimmt das? Vielen Dank!
Ja. Die Auffassung der Rspr. dürfte mittlerweile überwiegend sein, letztlich kommt es aber natürlich auf das örtliche OLG an. Es gibt alte Entscheidungen der OLGe Frankfurt, Braunschweig und Hamburg aus den 60er Jahren und aktuell Entscheidungen des OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2007 - 3 Ws 429/07, und des OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.09.2014 – 1 HEs 89/14.

In der letztgenannten Entscheidung ist auch der (damalige) Streitstand aufgearbeitet. Der "alten" Literaturmeinung hängen bzw. hingen damals (noch?) an Hilger in Löwe-Rosenberg; Krauß in BeckOK-StPO; Paeffgen in SK4; Pfeiffer, StPO; Tsambikakis in Radtke / Hohmann, StPO. Der Gegenansicht neigen zu Meyer-Goßner / Schmitt (unter Aufgabe der früheren Auffassung); Schultheis in KK-StPO (unter Aufgabe der früheren Auffassung); Posthoff in Heidelberger Kommentar zur StPO (unter Aufgabe der früheren Auffassung). Wankel in KMR, StPO und Herrmann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO stehen dazwischen. Demnach haben sich gerade die Praktikerkommentare (Meyer-Goßner/Schmidt und der Karlsruher Kommentar) der Ansicht der Rechtsprechung angeschlossen.
Gelöschter Nutzer

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke sehr!
Riven
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Riven »

Eine kurze Frage, für die sich kein eigener Thread lohnt:

Ich bin aktuell zur Ausbildung am LG in der Strafstation. Die Akten, aus denen ich Urteile und Anklagen schreiben muss, sind mir von der Thematik her irgendwie unangenehmen. Konkret geht es um Sexualdelikte, auch zulasten von Kindern. Wäre es unangemessen, mal nachzufragen, ob ich nicht vielleicht mal einen Diebstahl oder eine KV bekommen könnte oder wird von angehenden Juristen erwartet, dass sie mit sowas klarkommen?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Wird hier zumindest von keinem erwartet. Ich war in einer Abteilung die auch HG gemacht hat u wurde vorher immer gefragt, wenn was schlimmeres war, ob ich es machen will. Müssen tust Du das auch nicht u negativ auslegen wird dir das sicher auch keiner

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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Praxiskommentar »

Ich würde auch nachfragen. Du kannst es doch mit dem Examensstoff begründen. Mein StA hatte seinen eigenen Aussagen zufolge ein schlechtes Gewissen, dass ich bei ihm viel nicht examensrelevantes bearbeitet habe und hat auch gezielt Akten von einem Kollegen für mich besorgt.
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