Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Gelöschter Nutzer

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tobias__21 hat geschrieben:Hier gar keine E-Mails. Alles hardcopy :)

Meine Krankmeldung war überhaupt kein Problem. Ist jemand anders ans AG gefahren, wir haben dafür wohl sogar eine Art Dienstwagen (wusste ich vorher auch nicht).
Ja, so ist das mit der Bring- und Holschuld, wie man bei uns sagt. Du musst Dich laufend von Dir aus informieren und nachfragen, was sein könnte, bevor etwas passiert. Vielleicht habt ihr ja auch einen eigenen Rettungshelikopter, frag mal nach! :D
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich finde ja, das hätte man uns ruhig mal vorher sagen können. Sowas ist einem ja doch unangenehm, auch wenn man nichts dafür kann. Wenn es dann noch über das Wochenende passiert und man eh keinen erreicht, gleich doppelt. Ich hab mir schon ausgemalt, dass jetzt irgendein StA wutschnaubend im Zug sitzt und in dieses Kaff fährt und dann noch 15 Minuten zum AG latschen muss :) So wie ich das mitbekommen habe, ist nicht der Eildienst gegangen, sondern es wurde einfach rumtelefoniert in den Abteilungen wer gerade Zeit hat. Eine Art Abrufstaatsanwalt für solche Fälle, oder einen Amtsanwalt (die haben wir natürlich auch), scheint es nicht zu geben.

Ich hätte die Fälle gerne gemacht, war u.a. 2x Betrug. Die Sachverhalte hätte man auch gut und gerne in einer Klausur stellen können. Echt wie aus dem Lehrbuch :) Aber da schon Geständnisse vorlagen, dann auch eher wieder laaaangweilig. Ich jedenfalls, hätte das so nicht gestanden, sondern die erstmal machen lassen :D
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Montag 21. August 2017, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Glücklich bin ich damit auch nicht. Allerdings tauscht man bei umfangreichen Beweisaufnahmen den StA ja auch nicht so einfach aus, der neue StA muss sich ja auch erstmal in den Fall eindenken und die bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme nachvollziehen. Eine gewisse zeitliche Verzögerung hat man da ja auch.

Ob sich die StA auf Art. 6 EMRK berufen kann, wenn dem neuen Staatsanwalt die Zeit nicht gegeben wird? :P
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Glücklich bin ich damit auch nicht. Allerdings tauscht man bei umfangreichen Beweisaufnahmen den StA ja auch nicht so einfach aus, der neue StA muss sich ja auch erstmal in den Fall eindenken und die bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme nachvollziehen. Eine gewisse zeitliche Verzögerung hat man da ja auch.

Ob sich die StA auf Art. 6 EMRK berufen kann, wenn dem neuen Staatsanwalt die Zeit nicht gegeben wird? :P
Wohl kaum. Bei uns würde es heissen, "machen sie mal, soll der Angeklagte halt in Berufung gehen, wenn es ihm nicht passt" :D :D Dieses Thema mit dem befangenen StA ist doch derart ausgelutscht. Mich wundert es, dass das immer wieder kommt, deswegen habe ich jetzt mal ganz kühn einen revisiblen Verfahrensfehler angenommen das Vorbringen aber als verspätet angesehen, wobei das mit dem "beruhen" natürlich schon eher schwierig ist. Aber wenn sie schon schreiben, dass das Gericht dem StA vollumfänglich gefolgt ist, kann man das sicher leidlich vertreten. Wobei ich das eigentlich auch anders sehe, aber vielleicht freut es den Korrektor ja, wenn er mal was anderes dazu liest :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich hätte die Fälle gerne gemacht, war u.a. 2x Betrug. Die Sachverhalte hätte man auch gut und gerne in einer Klausur stellen können. Echt wie aus dem Lehrbuch :) Aber da schon Geständnisse vorlagen, dann auch eher wieder laaaangweilig. Ich jedenfalls, hätte das so nicht gestanden, sondern die erstmal machen lassen :D
Na ja, hier redest du dich meist um Kopf und Kragen, und deine Unschuld hast du uns auch in dieser Angelegenheit noch nicht bewiesen. :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Vor Gericht würde ich natürlich schweigen wie ein Grab :) Von welcher Angelegenheit sprichst Du da, in der ich meine Unschuld zur Überzeugung des Forums noch beweisen muss?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Gemeint war deine plötzliche "Erkrankung", bei der Eagnai mit ihrem guten Riecher schon wieder die Witterung aufgenommen hat. :)

Im Hinblick auf deine Ausbilderin kann man dich aufgrund deiner halb-geständigen Einlassungen wohl bereits als im positiven Sinne überführt ansehen, aber es steht dir natürlich frei, auch dort noch Beweise für deine Unschuld beizubringen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

:lmao: Ich werde die Krankmeldung, natürlich die Ausfertigung für mich, damit sich das Forum auch ein Bild über die Diagnose und die Rechtfertigung der Absage des Sitzungsdienstes in einem solchen Fall machen kann, in den nächsten Tagen vorlegen. Reichen in der anderen Sache whatsapp Chat Verläufe? Verschriftlicht, Screenshots, oder soll direkt das Mobiltelefon in Augenschein genommen werden?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Akzeptabel ist allenfalls eine analoge Anwendung von § 15a AsylG. Du hast also dein Mobiltelefon einem forenzugehörigen Volljuristen deiner Wahl zur Verfügung zu stellen, damit er es auswerten kann. Außerdem wissen wir ja trotzdem nicht, ob dir Krankschreibung nicht allein aus Gefälligkeit erfolgte. :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Gemeint war deine plötzliche "Erkrankung", bei der Eagnai mit ihrem guten Riecher schon wieder die Witterung aufgenommen hat. :)
Tis... so war das nun nicht gemeint. Ich wollte tatsächlich lediglich anregen, sich mit einer offenbar ja nicht nur ganz banalen Erkrankung besser mal ins Bett zu packen, statt wie wild Revisionsklausuren zu lösen. ;)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich weiß, du hättest jetzt aber auch mitspielen können. :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Das hätte aber so fies geklungen gegenüber einem so hochmotiviert wirkenden jungen Nachwuchsjuristen. :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Analoge Anwendung zu meinen Lasten, Beweis der Unschuld...Im Forum weht ein anderer Wind.

Das Problem ist, dass ich nicht schlafen kann. Würde ich ja auch gerne, geht aber nicht :(
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Blaumann »

Ara hat geschrieben:Es scheitert viel eher am Beruhen. Wie soll ein Urteil auf einen befangenen Staatsanwalt beruhen?
Indem zu befürchten steht, dass der befangene StA als zentraler Verfahrensbeteiligter seinen Pflichten als objektive Behörde nicht genügt hat, insbesondere bei der Beweisaufnahme und beim Plädoyer.

Wenn die StPO den abwesenden StA als absoluten Revisionsgrund ansieht, kann man den befangenen StA im Lichte von Art. 6 MRK nicht einfach ignorieren.
Selbst wenn du die Pflicht des Gerichtes hier ins Spiel bringt. Ist es doch nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die StA den Sitzungsvertreter ausgetauscht hätte
Das ist doch nicht erheblich. Wenn das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren in der Hauptverhandlung verletzt wird, ist es doch gleich, welches am Verfahren beteiligte Justizorgan die Verletzung begangen hat.
und dieser Austausch irgendeine Auswirkung auf das Urteil gehabt hätte.
Wohl eine Frage des Einzelfalls. In der Praxis hat das Plädoyer des StA zumeist eine erhebliche Auswirkung auf die Strafzumessung, Stichwort: Ankerwirkung.
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Das war auch meine Argumentation: StA möglicherweise unbewusst vorbelastet, Gefahr entlastende Tatsachen nicht zu beachten (Vergleich zum StA als Zeugen, der beim Plädoyer seine eigene Aussage würdigen müsste), Schlussvortrag hat Einfluss auf das Gericht. Auf der anderen Seite entscheidet in letzter Konsequenz eben das Gericht und der Verteidiger hält auch einen Schlussvortrag und ist unabhängiges Organ der Rechtspflege (gut, das Argument ist mies, geb ich zu :D).

Ich denke, dass bei solchen Geschichten einfach darauf ankommt, die unterschiedlichen Prozessrollen / Funktionen von StA und Gericht im Verfahren herauszuarbeiten. Was dann am Ende dabei rauskommt, dürfte zweitrangig sein, sofern einigermaßen schlüssig begründet :)
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