Die Frage, was das beste Rechtsmittel ist, ist vom Verteidigungsziel abhängig.Tobias__21 hat geschrieben:Wieso soll eine zeitnahe Erledigung für den Mandanten vorteilhafter sein? Je mehr Zeit verstreicht, desto geringer fällt die Strafe doch aus Zumindest ist das in der Praxis doch so, dass es für lange Verfahrensdauer auch Abschlag bei der Strafe gibt. Das ist ja schon teilweise bei einer Berufung so.
Eine erfolgreiche Sprungrevision hat den Vorteil, dass sie das Verfahren potential verlängert und noch zwei Tatsacheninstanzen zur Verfügung stehen.
Sie hat aber auch den Nachteil, dass sie das Verfahren verlängert - und sie muss erfolgreich sein, sonst hat man die zweite Tatsacheninstanz im Gegenteil verschenkt. (Und wer will sich da, von ganz klaren Fehlern abgesehen, wirklich sicher sein?)
Meistens ist es das Ziel des Mandanten, möglichst bald Klarheit und ein möglichst günstiges Urteil zu erreichen. Dieses Ziel lässt sich in der Regel besser mit der Berufung als mit der Revision erzielen. Zudem ist die Berufung trivial - eine (erfolgreiche) Revision ist es keineswegs, sondern kann juristisch fordernd sein - jedenfalls aber aufwendiger. Deshalb mutmaße ich, dass an ihr auch der Verteidiger weniger Interesse haben wird.
Insofern bietet sich die Sprungrevision m.E. eigentlich nur in Ausnahmefällen an, wenn bspw.
- einzige erfolgversprechende Verteidigungsstrategie die Verfahrensverzögerung ist (und das ist dann meist eh ein schlechter Ausgangspunkt),
- es ausschließlich um Rechtsfragen geht, die schnell einer obergerichtlichen Klärung zugeführt werden sollen (wenn es weniger um den angeklagten Einzelfall geht als bspw. vielmehr um ein ganzes Geschäftsmodell) oder
- das erstinstanzliche Urteil solchermaßen an Fehlern leidet, dass man es so einfach nicht stehenlassen will, sondern eine "Beurteilung des Urteils" einer Beurteilung des Strafvorwurfs zunächst vorzieht (auch um bspw. eine faktische Präzedenzwirkung zu verhindern oder Feststellungen o.ä. zu beseitigen, die zwar nicht rechtlich, aber praktisch ungünstig sein können).