Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Tibor
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

Genau so; für das Ref die Vorvorauflage erworben und für das Examen gemietet. Hier war es ohnehin untersagt Anmerkungen in den Kommentaren anzubringen. Erlaubt war nur die Anbringung von Fähnchen wo welches Gesetz beginnt, das ist binnen 30min erledigt. Nur wenn man individuelle Anmerkungen machen darf, bietet sich der Kauf der neuesten Reihe ein paar Monate vor dem Examen an.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich hab jetzt mal bei jurcase zugeschlagen. Alle Kommentare zusammen: 187€, Auflagen von 2015, bis auf den Putzo, der war in der aktuellen Auflage für 46,xx€ zu haben. Der Palandt fehlt noch, aber damit möchte ich noch warten.
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julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Hm. ich will Dir ja nichts, aber das ist ziemlich teuer für Vorauflagen bzw. vermutlich bald Vorauflagen. Zum Vergleich: Beim BGH (Dublettenangebot) gibt es den Meyer-Goßner aus 2015 aktuell für 27 €. Jedenfalls in Berlin in den Gerichtsbibliotheken sind die Kommentare eher noch etwas günstiger zu haben, z. B. Vorauflage des Palandts für 35 € (Rest eher 15-20 €). Und die Vor(vor)auflage tut es wirklich. Es bringt Dir in der Probeklausur auch wenig, wenn der Kommentar um min. 5 Jahre aktueller als die Klausur ist ;)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

:D Ja, wahrscheinlich habe ich mich da wieder zu schnell darauf gestürzt. Auf der anderen Seite bekomme ich so alles aus einer Hand und das Zeug ist da. Wer weiß, wie viele Exemplare das Gericht da hat, und wie viele Referendare sich darauf stürzen. Für den Meyer-Goßner aus 2015 habe ich jetzt 32,71€ bezahlt. Das sind auch nur 5,71€ mehr als beim BGH. Jurcase wird sicher auch seinen Schnitt machen und im Endeffekt teurer kommen als alles einzeln zu bestellen, das ist mir schon klar, aber bis ich dann alle zusammen habe, und bei verschiedenen Anbietern (ebay, usw) kaufe und noch Versandkosten zahle, mei :D
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batman
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Naja, Du kaufst ja gern Bücher :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

batman hat geschrieben:Naja, Du kaufst ja gern Bücher :)
Nicht wirklich, wenn es sich um juristische Bücher handelt :) Ich möchte nur nicht den gleichen Fehler machen wie im ersten Examen und zu wenig Klausuren zu schreiben (da waren es vielleicht 8 oder 10). Da dachte ich einfach, besorg Dir gleich alles was du dazu brauchst, dann musst du dich ab Oktober nicht auch noch darum kümmern.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von OJ1988 »

Ich habe die Kommentare für den normalen Ref-Gebrauch und auch fürs Examen schlicht in der örtlichen Bib ausgeliehen. Hat mich stolze 0 € gekostet. Warum alle Referendare wie blöd hunderte Euros für iwelche Altauflagen und Mietkoffer ausgeben, habe ich (sofern denn eine Uni-Bib in der Nähe ist) nie verstanden.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Kezzlerinho »

OJ1988 hat geschrieben:Ich habe die Kommentare für den normalen Ref-Gebrauch und auch fürs Examen schlicht in der örtlichen Bib ausgeliehen. Hat mich stolze 0 € gekostet. Warum alle Referendare wie blöd hunderte Euros für iwelche Altauflagen und Mietkoffer ausgeben, habe ich (sofern denn eine Uni-Bib in der Nähe ist) nie verstanden.
+1

Nur die Kommentare zum richtigen Examen habe ich gegen Gebühr ausgeliehen. Da hatte ich zuviel Schiss, dass jemand was markiert habe könnte. Im Nachhinein wohl unnötig.

Aber die Kaufwut (und auch Kaufkraft) von Studenten und Referendaren ist schon verwunderlich - Kommentare, Skripten, Lehrbücher....Hauptsache das Regal ist erstmal voll.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Bei uns liegen regelmäßig ältere Kommentare bei der OLG-Bib rum. Waren zwar meist 2-3 Jahre alt, aber reicht ja fürs Ref.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ok, ich sehs ein, war mal wieder ein klassischer Schnellschuss meinerseits. Ist das wirklich so, dass da auch Auflagen von vor 3 Jahren reichen würden? Es wird doch andauernd irgendwas im Gesetz geändert, gerade im Prozessrecht.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Man kann sich natürlich auch im Ref beständig neue Kommentare kaufen. Aber meist geht es um die "Basics" - und die ändern sich jetzt nicht so häufig. Dementsprechend können eigentlich alle Kommentare auch 2-3 Jahre alt sein, wobei ich mir die Kommentare jeweils zu Beginn der Station holen würde und eher 1-2 Jahre als 3 Jahre alt - dann langt das bis zum Ende des Refs.
OJ1988 hat geschrieben:Ich habe die Kommentare für den normalen Ref-Gebrauch und auch fürs Examen schlicht in der örtlichen Bib ausgeliehen. Hat mich stolze 0 € gekostet. Warum alle Referendare wie blöd hunderte Euros für iwelche Altauflagen und Mietkoffer ausgeben, habe ich (sofern denn eine Uni-Bib in der Nähe ist) nie verstanden.
Fürs Examen muss man die Kommentare natürlich auch sicher in der neusten Auflage in einem akzeptablen Zustand aus der Uni-Bib bekommen. Das mag an einigen Standorten funktionieren - bei mir in der AG haben einige dann aber kurz vor knapp doch recht teure Einkäufe getätigt. Den Stress habe ich mir gerne erspart.

Und das wahre Kaufkraftwunder bei Studenten / Referendaren findet doch eher bei den kommerziellen Reps statt. Mein volles Regalbrett war sicherlich günstiger als die 3-4 Wochenenden, die viele meiner AG-Kollegen bei Kaiser verbracht haben.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Ok, ich sehs ein, war mal wieder ein klassischer Schnellschuss meinerseits. Ist das wirklich so, dass da auch Auflagen von vor 3 Jahren reichen würden? Es wird doch andauernd irgendwas im Gesetz geändert, gerade im Prozessrecht.
Man muss halt immer ein bisschen aufpassen, welche Gesetzesänderungen besonders wichtig sind. Wirklich Schritt halten kann man da sowieso kaum. Ziemlich unglücklich wäre im Moment z.B. ein Palandt von vor Juni 2014 (Verbraucherschutzrecht).
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Da würde ich schlichtweg drei Konstellationen unterscheiden:

1) Stationsarbeit: bei Bedarf in einen aktuellen Kommentar schauen, wenn man merkt, dass es auf eine neue Vorschrift ankommt bzw juris / Beck-online nutzen (war sich ohnehin empfiehlt). Im Übrigen tut es meist auch eine Vorauflage.

2) Übungsklausuren: die dürften meist älter als der Kommentar sein, ist also "egal"

3) Lernen: letztlich wie 1). Wichtiger dürfte es sein, aktuelle Ausbildungsliteratur zu verwenden und den Umgang mit den Kommentaren zu üben. Selbst wenn schon die neuste Entscheidung im Kommentar steht, wird man sie im Zweifelsfall nicht nachlesen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

julée hat geschrieben:2) Übungsklausuren: die dürften meist älter als der Kommentar sein, ist also "egal"
Darauf kann man sich aber auch nicht verlassen. Andererseits ist es natürlich auch schon fast ein "Klassiker", dass eine Klausur gestellt wird, die nach "neuem" Recht schlicht nicht mehr "aufgeht", was aber irgendwie übersehen wurde - dingliche Surrogation nach § 1370 BGB z.B. :-w
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Aber das dürften ja Einzelfälle sein. Aber natürlich, Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung muss der Klausursteller auch mitbekommen. Aber das ändert ja nichts am Übungseffekt.

Klasse sind natürlich auch Verkehrsunfallklausuren, die früher mit Blick in die Kommentierung zu § 823 BGB zu lösen waren, wo inzwischen lapidar steht "wird hier nicht mehr kommentiert, da zu umfangreich, daher wird auf die Spezialliteratur verwiesen"...
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