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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 9. November 2017, 22:19
von arlovski
Tobias__21 hat geschrieben:Ja, ich werde es mir auch mal im Laden anschauen. Wahrscheinlich werd ichs dann auch kaufen :D :D

Cool wäre ein Skript/Buch, das Wasserrecht, Straßenrecht, Imissionsschutzrecht+Umweltrecht in einem Aufwasch abhandelt. Viel muss man dafür ja nicht wissen fürs Examen. Vielleicht schreibe ich mal eins nach dem Examen. Problem ist halt, dass ich von diesen Rechtsgebieten keine Ahnung habe :D
pn :)

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Freitag 10. November 2017, 17:27
von Ara
Nice Klausur gelöst die nur in der Rechtslage von pre 2009 aufgeht! Wie kann sowas unverändert seit 8 Jahren im Klausurenkurs laufen? (Man müsste für die Aktualisierung übrigens nur ein bisschen die Summen anpassen).

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Sonntag 12. November 2017, 14:01
von Ara
Wie handhabt ihr das eigentlich mit der aktuellen Rechtsprechung vor den Klausuren? Ich schwanke gerade zwischen "völlig ignorieren" und "RÜ1+2 der letzte 12 Monate durchblättern".

Aktuelle Rechtsprechung hatte ich fürs 1. Examen quasi ignoriert, weil ich den Zeitaufwand für den Nutzen (am Ende nicht nur die Entscheidung zu kennen, sondern auch die wichtigsten Details) nicht wirklich einsah. Fürs 2. scheint mir ehrlich gesagt die aktuelle Rechtsprechung noch weniger relevant als fürs 1.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Sonntag 12. November 2017, 15:01
von markus87
Tobias__21 hat geschrieben:Ja, ich werde es mir auch mal im Laden anschauen. Wahrscheinlich werd ichs dann auch kaufen :D :D

Cool wäre ein Skript/Buch, das Wasserrecht, Straßenrecht, Imissionsschutzrecht+Umweltrecht in einem Aufwasch abhandelt. Viel muss man dafür ja nicht wissen fürs Examen. Vielleicht schreibe ich mal eins nach dem Examen. Problem ist halt, dass ich von diesen Rechtsgebieten keine Ahnung habe :D
Also damals gabs den Schmid-Aßmann Schoch da war das alles drin...

@Ara: halte Rspr für sehr relevant.

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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 13. November 2017, 07:13
von Salisa
Ara hat geschrieben:Wie handhabt ihr das eigentlich mit der aktuellen Rechtsprechung vor den Klausuren? Ich schwanke gerade zwischen "völlig ignorieren" und "RÜ1+2 der letzte 12 Monate durchblättern".
Ich kann zwar nur aus einmaliger Erfahrung sprechen, aber finde Rspr etwas überbewertet.

Einzelne wichtige Entscheidungen sollten bekannt sein (Ebay-Rspr, Fliesenleger,...). Details dazu stehen idR im Palandt. Mir hat das mehr als gereicht.

Mit den Kommentaren geht es darum, die Probleme zu erkennen. Manchmal ergibt sich das daraus, dass der bgh ein Problem daraus macht.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 13. November 2017, 09:03
von sai
Ara hat geschrieben:Wie handhabt ihr das eigentlich mit der aktuellen Rechtsprechung vor den Klausuren? Ich schwanke gerade zwischen "völlig ignorieren" und "RÜ1+2 der letzte 12 Monate durchblättern".

Aktuelle Rechtsprechung hatte ich fürs 1. Examen quasi ignoriert, weil ich den Zeitaufwand für den Nutzen (am Ende nicht nur die Entscheidung zu kennen, sondern auch die wichtigsten Details) nicht wirklich einsah. Fürs 2. scheint mir ehrlich gesagt die aktuelle Rechtsprechung noch weniger relevant als fürs 1.
Aktuelle Rechtsprechung ist für das Zweite meiner Meinung und Erfahrung nach deutlich wichtiger als für das Erste.
Das Problem an der Sache ist nur, dass dir keiner sagen kann, was "aktuell" bedeutet und dass vieles von dem, was dann drankommt, nicht in den Ausbildungszeitschriften abgedruckt wird.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 13. November 2017, 11:49
von Tibor
Ara hat geschrieben:Wie handhabt ihr das eigentlich mit der aktuellen Rechtsprechung vor den Klausuren? Ich schwanke gerade zwischen "völlig ignorieren" und "RÜ1+2 der letzte 12 Monate durchblättern".
In beiden Examen habe ich die Rü (gab damals nur die von Alpmann) regelmäßig durchgearbeitet. Ich habe dies auch nicht als gesonderten Punkt "aktuelle Rspr" in den Lehrplan eingearbeitet, denn die Entscheidungen sind ja immer auch fallbasiert aufgebaut nebst Lösungsschema dargestellt. Ich habe also die Fälle allgemein als Wiederholung angesehen und natürlich in den Kernfächern (Kaufrecht) genauer gearbeitet als in Mauerblümchenfächern (bspw. Beamtenrecht). Dabei blieb natürlich einiges hängen (Kurzzeitgedächtnis) und nach meiner Erinnerung war mindestens eine der Klausuren im 2. Examen auch an eine aktuelle BGHZ Entscheidung angelehnt.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 13. November 2017, 23:15
von OJ1988
Habe sowohl vor 1. als auch vor 2. intensiv aktuelle Rechtsprechung "gepaukt" - "Treffer" allerdings nur in jeweils einer Klausur. Klar, besser als gar nichts, aber immerhin. Außerdem wiederholt man nebenbei noch den Stoff und trainiert (grade im Hinblick aufs 2.) auch ein bisschen den Duktus.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Dienstag 14. November 2017, 09:39
von Liz
OJ1988 hat geschrieben:Habe sowohl vor 1. als auch vor 2. intensiv aktuelle Rechtsprechung "gepaukt" - "Treffer" allerdings nur in jeweils einer Klausur. Klar, besser als gar nichts, aber immerhin.
Was sich allerdings auch nur auszahlt, wenn man in den betreffenden Klausuren eine deutlich bessere Note erzielt, die man andernfalls nicht erreicht hätte.
Außerdem wiederholt man nebenbei noch den Stoff und trainiert (grade im Hinblick aufs 2.) auch ein bisschen den Duktus.
Das dürfte der wesentlichere Punkt sein. Die Kaiser-Rechtsprechungsübersichten auswendig zu lernen, halte ich für wenig effektiv. Allerdings halte ich es für empfehlenswert, mal ein paar Urteile zu lesen, um sich mit dem "üblichen" Stil besser vertraut zu machen. Und gerade wenn man z. B. einen Nachmittag fürs Beamtenrecht hat, dann behält man vermutlich mehr vom Stoff, wenn man nicht nur den Abschnitt im Skript, sondern auch 2-3 Urteile aus den Fußnoten gelesen hat.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Mittwoch 15. November 2017, 22:41
von OJ1988
Liz hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Habe sowohl vor 1. als auch vor 2. intensiv aktuelle Rechtsprechung "gepaukt" - "Treffer" allerdings nur in jeweils einer Klausur. Klar, besser als gar nichts, aber immerhin.
Was sich allerdings auch nur auszahlt, wenn man in den betreffenden Klausuren eine deutlich bessere Note erzielt, die man andernfalls nicht erreicht hätte.
Außerdem wiederholt man nebenbei noch den Stoff und trainiert (grade im Hinblick aufs 2.) auch ein bisschen den Duktus.
Das dürfte der wesentlichere Punkt sein. Die Kaiser-Rechtsprechungsübersichten auswendig zu lernen, halte ich für wenig effektiv. Allerdings halte ich es für empfehlenswert, mal ein paar Urteile zu lesen, um sich mit dem "üblichen" Stil besser vertraut zu machen. Und gerade wenn man z. B. einen Nachmittag fürs Beamtenrecht hat, dann behält man vermutlich mehr vom Stoff, wenn man nicht nur den Abschnitt im Skript, sondern auch 2-3 Urteile aus den Fußnoten gelesen hat.
Also mal ernsthaft: Natürlich schneidet man in einer Klausur, deren Lösungsskizze man de facto kennt, besser ab.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 16. November 2017, 00:04
von Liz
OJ1988 hat geschrieben:
Also mal ernsthaft: Natürlich schneidet man in einer Klausur, deren Lösungsskizze man de facto kennt, besser ab.
Das setzt allerdings voraus, dass man sich dann auch noch halbwegs konkret und korrekt an das Urteil erinnert und dass sich die Klausur tatsächlich mehr oder weniger an einem Urteil orientiert. Und dann muss das "Notenplus" gegenüber dem Durchschnitt schon deutlich sein: z. B. bewirken 3 zusätzliche Punkte (gegenüber dem Durchschnitt der übrigen Klausuren) in einer Klausur im 1. Examen (BW) eine Verbesserung um 0,245 Punkte im Gesamtergebnis - besser als nichts, aber das kann man möglicherweise auf andere Art und Weise effektiver erreichen.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 16. November 2017, 07:48
von sai
OJ1988 hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Habe sowohl vor 1. als auch vor 2. intensiv aktuelle Rechtsprechung "gepaukt" - "Treffer" allerdings nur in jeweils einer Klausur. Klar, besser als gar nichts, aber immerhin.
Was sich allerdings auch nur auszahlt, wenn man in den betreffenden Klausuren eine deutlich bessere Note erzielt, die man andernfalls nicht erreicht hätte.
Außerdem wiederholt man nebenbei noch den Stoff und trainiert (grade im Hinblick aufs 2.) auch ein bisschen den Duktus.
Das dürfte der wesentlichere Punkt sein. Die Kaiser-Rechtsprechungsübersichten auswendig zu lernen, halte ich für wenig effektiv. Allerdings halte ich es für empfehlenswert, mal ein paar Urteile zu lesen, um sich mit dem "üblichen" Stil besser vertraut zu machen. Und gerade wenn man z. B. einen Nachmittag fürs Beamtenrecht hat, dann behält man vermutlich mehr vom Stoff, wenn man nicht nur den Abschnitt im Skript, sondern auch 2-3 Urteile aus den Fußnoten gelesen hat.
Also mal ernsthaft: Natürlich schneidet man in einer Klausur, deren Lösungsskizze man de facto kennt, besser ab.
Muss nicht zwangsläufig sein. Wenn die Entscheidung bekannt ist, führt das bei vielen Leuten zu einem schlampigeren Arbeiten.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 16. November 2017, 16:26
von Ara
sai hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Habe sowohl vor 1. als auch vor 2. intensiv aktuelle Rechtsprechung "gepaukt" - "Treffer" allerdings nur in jeweils einer Klausur. Klar, besser als gar nichts, aber immerhin.
Was sich allerdings auch nur auszahlt, wenn man in den betreffenden Klausuren eine deutlich bessere Note erzielt, die man andernfalls nicht erreicht hätte.
Außerdem wiederholt man nebenbei noch den Stoff und trainiert (grade im Hinblick aufs 2.) auch ein bisschen den Duktus.
Das dürfte der wesentlichere Punkt sein. Die Kaiser-Rechtsprechungsübersichten auswendig zu lernen, halte ich für wenig effektiv. Allerdings halte ich es für empfehlenswert, mal ein paar Urteile zu lesen, um sich mit dem "üblichen" Stil besser vertraut zu machen. Und gerade wenn man z. B. einen Nachmittag fürs Beamtenrecht hat, dann behält man vermutlich mehr vom Stoff, wenn man nicht nur den Abschnitt im Skript, sondern auch 2-3 Urteile aus den Fußnoten gelesen hat.
Also mal ernsthaft: Natürlich schneidet man in einer Klausur, deren Lösungsskizze man de facto kennt, besser ab.
Muss nicht zwangsläufig sein. Wenn die Entscheidung bekannt ist, führt das bei vielen Leuten zu einem schlampigeren Arbeiten.
Also meine Erfahrung: Wenn ich die Lösung schon irgendwie kenne geht die Klausur meist nicht mehr ganz in den Keller, aber wird auch nicht ganz hoch gepunktet. Einfach aus dem Grund, weil ich die Lösung kenne und mir keine Gedanken mehr darüber mache, was man sonst noch so ansprechen könnte.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 16. November 2017, 16:33
von OJ1988
Ara hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Habe sowohl vor 1. als auch vor 2. intensiv aktuelle Rechtsprechung "gepaukt" - "Treffer" allerdings nur in jeweils einer Klausur. Klar, besser als gar nichts, aber immerhin.
Was sich allerdings auch nur auszahlt, wenn man in den betreffenden Klausuren eine deutlich bessere Note erzielt, die man andernfalls nicht erreicht hätte.
Außerdem wiederholt man nebenbei noch den Stoff und trainiert (grade im Hinblick aufs 2.) auch ein bisschen den Duktus.
Das dürfte der wesentlichere Punkt sein. Die Kaiser-Rechtsprechungsübersichten auswendig zu lernen, halte ich für wenig effektiv. Allerdings halte ich es für empfehlenswert, mal ein paar Urteile zu lesen, um sich mit dem "üblichen" Stil besser vertraut zu machen. Und gerade wenn man z. B. einen Nachmittag fürs Beamtenrecht hat, dann behält man vermutlich mehr vom Stoff, wenn man nicht nur den Abschnitt im Skript, sondern auch 2-3 Urteile aus den Fußnoten gelesen hat.
Also mal ernsthaft: Natürlich schneidet man in einer Klausur, deren Lösungsskizze man de facto kennt, besser ab.
Muss nicht zwangsläufig sein. Wenn die Entscheidung bekannt ist, führt das bei vielen Leuten zu einem schlampigeren Arbeiten.
Also meine Erfahrung: Wenn ich die Lösung schon irgendwie kenne geht die Klausur meist nicht mehr ganz in den Keller, aber wird auch nicht ganz hoch gepunktet. Einfach aus dem Grund, weil ich die Lösung kenne und mir keine Gedanken mehr darüber mache, was man sonst noch so ansprechen könnte.
Dann kennst du aber nach meinem Dafürhalten nicht die Lösung, sondern nur das Ergebnis ;)

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 16. November 2017, 16:52
von Ara
OJ1988 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Liz hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Habe sowohl vor 1. als auch vor 2. intensiv aktuelle Rechtsprechung "gepaukt" - "Treffer" allerdings nur in jeweils einer Klausur. Klar, besser als gar nichts, aber immerhin.
Was sich allerdings auch nur auszahlt, wenn man in den betreffenden Klausuren eine deutlich bessere Note erzielt, die man andernfalls nicht erreicht hätte.
Außerdem wiederholt man nebenbei noch den Stoff und trainiert (grade im Hinblick aufs 2.) auch ein bisschen den Duktus.
Das dürfte der wesentlichere Punkt sein. Die Kaiser-Rechtsprechungsübersichten auswendig zu lernen, halte ich für wenig effektiv. Allerdings halte ich es für empfehlenswert, mal ein paar Urteile zu lesen, um sich mit dem "üblichen" Stil besser vertraut zu machen. Und gerade wenn man z. B. einen Nachmittag fürs Beamtenrecht hat, dann behält man vermutlich mehr vom Stoff, wenn man nicht nur den Abschnitt im Skript, sondern auch 2-3 Urteile aus den Fußnoten gelesen hat.
Also mal ernsthaft: Natürlich schneidet man in einer Klausur, deren Lösungsskizze man de facto kennt, besser ab.
Muss nicht zwangsläufig sein. Wenn die Entscheidung bekannt ist, führt das bei vielen Leuten zu einem schlampigeren Arbeiten.
Also meine Erfahrung: Wenn ich die Lösung schon irgendwie kenne geht die Klausur meist nicht mehr ganz in den Keller, aber wird auch nicht ganz hoch gepunktet. Einfach aus dem Grund, weil ich die Lösung kenne und mir keine Gedanken mehr darüber mache, was man sonst noch so ansprechen könnte.
Dann kennst du aber nach meinem Dafürhalten nicht die Lösung, sondern nur das Ergebnis ;)
Ja gut, aber dann bin ich faktisch gar net in der Lage von viel aktueller Rechtsprechung auch tatsächlich die Lösung zu kennen :P Meist bleibt halt doch nur das Ergebnis hängen.