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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Dienstag 30. Januar 2018, 18:09
von Tobias__21
Blöde Frage, ich hab grad keine Zeit, das selbst nachzuschauen:

Ein Gesamtstrafe muss man nicht immer bilden, wenn zwei Taten gemeinsam abgeurteilt werden sollen, oder? Zwischen den Taten muss doch eine Art Zusammenhang bestehen? Räumlich, situativ, oder so. Ich kriegs grad nicht mehr zusammen...

Bsp:

T begeht am 01.01 einen Totschlag und am 01.06 einen Hausfriedensbruch. Verhandlung ist am 01.07. Da bildet man doch keine Gesamtstrafe, da die Taten schon keinen (inneren?) Zusammenhang aufweisen, oder?

Dass das Bsp. Blödsinn ist und der Hausfriedensbruch eh nicht mit angeklagt wird ist ja klar. Ich wollte es ganz plastisch machen :)

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Dienstag 30. Januar 2018, 20:56
von Tobias__21
Hmmm, § 53 StGB ist da ja recht deutlich. Eine Gesamtstrafe ist zu bilden. Aber irgendwie schwirrt mir was von einem Zusammenhang der Einzelstraftaten im Hinterkopf rum. Ich kriegs aber nicht mehr zusammen. Ich meine, auch mal sowas in der Art plädiert zu haben. Wo habe ich das nur her :-k

Edit: Heureka! Das war bei der Strafzumessung. Bei einem zeitlich / situativen Zusammenhang der Taten fällt die Gesamtstrafe i.d.R. eher niedriger aus.

Thema damit erledigt :D

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Sonntag 11. Februar 2018, 19:43
von Gelöschter Nutzer
Liebe Hamburger (Ara? Magst du mich trotz politischer Ansichten noch? :)),

findet ihr den A-Klausurenkurs schwierig? Oder anders: steigt die Schwierigkeit im B-Kurs deutlich an?

Bislang finde ich nämlich alles sehr gut machbar... (jedenfalls im ZR deutlich leichter als im Ersten Ex).

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 08:21
von Ara
Das sind im A-Kurs alles Originalklausuren, die so schon mal gelaufen sind. Man nimmt aber für den A-Klausurenkurs nicht die schwierigsten Klausuren die man hat und mE waren die Korrekturen auch etwas wohlwollender. Man hat auch nicht diese totalen Exoten die einen im B-Klausurenkurs erwarten können.

Daher: Es ist alles Examensniveau, aber der A-Kurs ist eher das unterste Examensniveau und der B-Kurs hat alles durcheinander. Deutlich schwieriger wird es pauschal aber nicht mehr.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 12:03
von Gelöschter Nutzer
Danke!

Ich frage mich auch, ob die Erwartungen evtl. dadurch verfälscht werden, dass die A-Klausuren z.T. recht alt sind (6 Seiten Aktenauszug im StrafR?! Sicherlich examensgetreu...).

Bislang habe ich die A-Klausuren alle in ca. 3-4 Stunden gelöst, was mich ein bisschen überrascht hat. Will damit nicht angeben oder so, möchte mich aber auch nicht in falsche Sicherheit wiegen.

Weißt du zufällig, wie genau es mit dem "erst einen A-Kurs vor dem B-Kurs besuchen" gehandhabt wird? Selbst wenn ich in einem A-Kurs nicht alle Klausuren mitgeschrieben habe, kann ich aber nach dessen Abschluss trotzdem mit "B" anfangen, oder?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 13:18
von Ara
Du musst nur eine einzige A-Klausur abgegeben haben, damit du im B-Kurs mitschreiben darfst.

Ich hab die ersten A-Klausuren auch in 3-4 Stunden gelöst... Ich hab auch die ersten B-Klausuren in 3 Stunden gelöst, bekam sie dann aber auch mit 3 Punkten zurück :P

Das Problem ist: Je mehr Wissen man hat, desto mehr Zeit braucht man.

Und nach meiner persönlichen Einschätzung bisher im Klausurenkurs (Immerhin werden das nun auch schon fast 50 Klausuren sein) ist das bestehen von Klausuren im 2. Examen leichter, aber es ist deutlich schwerer in die höheren Punkteregionen zu landen. Ich bin mit meinen Klausuren deutlich stabiler als noch vor dem 1. Examen und habe wenig Ausreißer nach ganz oben oder ganz unten, sondern bin in so nem Korridor +-2 Punkte meist

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 13:51
von Gelöschter Nutzer
Was kostet dich nach deiner Erfahrung regelmäßig die meisten Punkte, wenn man das so pauschal sagen kann?

Formale Fehler iSv "falscher Aufbau/Tenor/... bei Konstellation XY", das Übersehen von Problemen, unzureichende/falsche Begründung, schwache Argumentation oder etwa eine "falsche" Entscheidung (iSv nicht hM/nicht mehr vertretbar)?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 14:44
von Ara
Schlechter Korrektor. :D

Ne ernsthaft: "Falsche Entscheidungen" oder "Schwer vertretbar" kosten meiner Erfahrung nach gar nicht so viel. Das Übersehen von Problemen kostet Punkte und halt Verstöße gegen die Formalia.

Ich habe den Eindruck, dass bei der Korrektur eher darauf geachtet wird, ob man solch ein Ergebnis "praktisch verwenden" kann. Bzw. wenn sie den Eindruck haben "der kann es eigentlich" über Fehler hinweggesehen wird.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 12. Februar 2018, 18:45
von Gelöschter Nutzer
Gut zu wissen, danke!

Das korrespondiert auch mit dem, was ich sonst (bundesland_un_abhängig) häufig höre: Formalien von großer Bedeutung, viel Klausurpraxis hilft, materielles Wissen weniger wichtig (bzw. ist noch vorhanden aus dem 1./Blick in den Kommentar reicht/Anforderungen nicht allzu hoch).

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Freitag 16. Februar 2018, 22:32
von Gelöschter Nutzer
Eine eher etwas dümmliche Frage, aber:

Macht es für irgendetwas einen Unterschied, ob ein Klageantrag nur in einem Schriftsatz "angekündigt" oder schon in der Hauptverhandlung "gestellt" wird?

Die Klage (vgl. zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff) liegt ja offensichtlich bereits mit Einreichen der Klageschrift vor, ohne dass es auf das Stellen des Antrags ankommt.

Auch eine Klagerücknahme kann vor oder nach dem Stellen des Antrags in der HV erfolgen (?). Entscheidend ist nach § 269 I ZPO lediglich, ob der Beklagte (!) schon verhandelt hat.

Übersehe ich etwas?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 09:36
von Theopa
Suchender_ hat geschrieben:Macht es für irgendetwas einen Unterschied, ob ein Klageantrag nur in einem Schriftsatz "angekündigt" oder schon in der Hauptverhandlung "gestellt" wird?
In der Ausbildung dürfte es bei der Klageschrift durchaus relevant sein, da § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO eindeutig einen bestimmten Antrag und keine bloße Ankündigung fordert. Bei der Klageerwiderung dürfte dann gem. § 130 Nr. 2 ZPO die bloße Ankündigung wieder ausreichen.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 09:46
von Gelöschter Nutzer
Naja, mit Ankündigung meine ich aber das absolut übliche „wir werden in der HV beantragen, ....“.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 10:35
von Ara
Kaiser predigt und behauptet immer wieder, dass Anträge im "Präsenz" als falsch angestrichen werden und es daher auf jeden Fall vermieden werden soll. Die Version "Werde ich im mündlichen Termin beantragen..." soll wohl "unangreifbar" sein... Aber wie Theopa ja schon geschrieben hat, kann man auch argumentieren die Anträge müssen schon gestellt werden.

Letztendlich bist du in den Punkten der Willkür des Prüfers ausgesetzt... Wenn er will kann er dir beide Varianten anstreichen.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 12:12
von batman
Suchender_ hat geschrieben:Naja, mit Ankündigung meine ich aber das absolut übliche „wir werden in der HV beantragen, ....“.
Es gibt im Zivilprozess keine "Hauptverhandlung".

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Samstag 17. Februar 2018, 12:39
von Gelöschter Nutzer
Soll dein offensichtliches Getrolle irgendjemanden beeindrucken?