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Re: Sorgen um Examensnote

Verfasst: Sonntag 22. April 2018, 10:17
von thh
Muirne hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben: (ich kann noch nicht mal nen einfachen (!) abstrakten Anklagesatz und das ist wirklich mein ernst).
Das wörtliche Abschreiben des Gesetzes kann so schwer doch nicht sein?
22 stgb? Schreib den mal ab. Dann isses falsch. Der funktioniert anders als der 26 stgb.
Schon, aber die Konstellationen sind doch übersichtlich: normalerweise genügt das Abschreiben des Gesetzes, beim Versuch "er habe versucht" oder "versucht zu haben", dann muss man den Gesetzestext eben so anpassen, dass noch ein gerader Satz herauskommt; häufiger braucht man dann noch "gemeinschaftlich handelnd", und für alles andere empfehle ich meinen Referendarinnen und Referendaren http://www.muenster.de/~lucas/jura/Anklageschrift.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt) und nutze das manchmal auch noch selbst. Das entspricht zwar nicht der hiesigen Form der Anklage, aber die Seiten 2-4 mit Mustern für den abstrakten Anklagesatz sind am Anfang Gold wert.

Schwierig ist doch eigentlich nur, wie man §§ 20, 21, 63, 64 StGB sauber in den abstrakten Anklagesatz bekommt. ;)
Muirne hat geschrieben:Dass das schwer suboptimal und ungewöhnlich ist dass ich das noch nicht kann ist völlig klar. Das war ja aber hier gerade mein Punkt.
Entschuldigung, ich wollte das nicht kleinreden - ich war nur wirklich überrascht. Ich kenne viele Schwierigkeiten bei der Anklageschrift: gerade beim Formulieren des konkreten Anklagesatzes (alle Tatbestandsmerkmale und sonstigen notwendigen Bestandteile drin, aber sonst so knapp wie irgend möglich, sprachlich schön, und am besten - gerade bei mehreren Taten - dennoch so, dass man den Zusammenhang und die wesentlichen Elemente der Tat aus ihm ersdehen kann), aber auch bei der Nummerierung und Gliederung verschiedener Tatkomplexe mit wechselnden tatein- und tatmehrheitlichen Tatbegehungsweisen, Aufzählung aller Beweismittel (am besten noch logisch gegliedert in der Reihenfolge, in der sie am besten in die Hauptverhandlung eingeführt werden), ein gutes wesentliches Ergebnis der Ermittlungen, das die Schwerpunkte richtig setzt und angenehm zu lesen ist, vielleicht noch die Berechnung der 6-Monats-Frist ... Beim abstrakten Anklagesatz ist mir als einiges Problem bisher die Unfähigkeit oder Unwilligkeit aufgefallen, wirklich den Wortlaut des Gesetzes abzuschreiben (und nicht irgendwie ähnlich wiederzugeben). :)
Muirne hat geschrieben:Kann ein mod unsere letzten paar Beiträge vllt in den ref thread verschieben? :)
Das unterstütze ich!

Re: Sorgen um Examensnote

Verfasst: Sonntag 22. April 2018, 11:11
von Muirne
Thh: danke für den Tipp. :) Ich schau mir das nach dem Wochenende alles mal an. Bei den Sachen die du schwer findest bin ich noch nicht... ;(

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Sonntag 22. April 2018, 12:01
von Liz
Ich würde auch mal einen Blick in das Ausbildungsskript des Kammergerichts (https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/_assets/rechtsreferendariat/vorbereitungsdienst/downloads/ausbildungsskripte/skript_strafrecht_staatliche_sicht_2017.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)) werfen; das ist einigermaßen instruktiv und gegen Ende gibt es auch einige ganz gute Beispiele.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Sonntag 22. April 2018, 19:15
von Muirne
Danke auch dir. :) Cool. Ich werde mir die Beispiele ansehen und berichten.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 26. April 2018, 20:45
von Tobias__21
Kennt jemand einen Aufsatz o.ä zu den Streitwerten im Zivilrecht. Ich werfe da noch einiges durcheinander. Irgendwas komprimiertes vielleicht.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 26. April 2018, 21:18
von Honigkuchenpferd
JA 2006, 793 ("Der Streitwert im Zivilprozess").

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Donnerstag 26. April 2018, 21:21
von Tobias__21
Danke, Eure Exzellenz :)

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 30. April 2018, 20:22
von Tobias__21
WIe tenoriere ich bei einer Räumungsklage mit Räumungsfrist die vorläufige Vollstreckbarkeit?

1. Der Beklagte wird verurteilt....
2. Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis xx.xx.xxxx gewährt
3. ?

Da müsste ja eigentlich stehen, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, § 708 Nr. 7 ZPO. Aber der Beklagte hat ja eine Räumungsfrist und wenn die Räumungsfrist (die ja länger als die Rechtsmittelfrist läuft) abgelaufen ist, kann so oder so vollstreckt werden, da die Entscheidung dann ja rechtskräftig ist. :-k

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 30. April 2018, 20:45
von Honigkuchenpferd
Beispiele aus der Praxis:

https://www.jurion.de/urteile/ag-lippstadt/1995-04-21/6-c-137_95/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

https://openjur.de/u/632242.html

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Montag 30. April 2018, 20:48
von Tobias__21
Hmm, also ganz normal. Ok :) Danke.

Re: Sorgen um Examensnote

Verfasst: Dienstag 1. Mai 2018, 18:15
von Justitian
thh hat geschrieben: beim Versuch "er habe versucht" oder "versucht zu haben", dann muss man den Gesetzestext eben so anpassen, dass noch ein gerader Satz herauskommt
Müsste es nicht streng genommen heißen "nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar dazu angesetzt zu haben [...]"?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Mittwoch 2. Mai 2018, 08:30
von Tibor
Zum Widerspruchsbescheid:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=50&t=56348


MOD: Bitte diesen Thread nicht für neue Diskussionen nutzen. Die Übersichtlichkeit für Neuuser ist nicht gewährleistet, wenn schöne juristische Probleme hier "versenkt" werden.

Danke.


p.s. Wenn Tobias_21 sein Ref fertig hat, wird hier ohnehin zu gemacht :D

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Mittwoch 2. Mai 2018, 08:46
von Muirne
Tobias schick mal die Adresse.

Gesendet von meinem STF-L09 mit Tapatalk

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Freitag 11. Mai 2018, 21:57
von pillowtalk
Hier sind ja auch einige unterwegs, die schon durch sind: Wann habt ihr in der Wahlstation wieder angefangen zu Lernen? Ich hab eigentlich direkt nach den Klausuren gesagt, dass ich sicher nochmal (Verbesserungsversuch) schreiben muss, aber gerade will ich mich eigentlich überhaupt nicht damit auseinandersetzen. Zudem bin ich mit der Wahlstation gut ausgelastet zur Zeit. Selbst, wenn ich einen Tag in der Woche lernen würde, wüsste ich auch nicht, wo ich anfangen sollte. Mein größtes Problem ist ÖR, das habe ich in der Vorbereitung anscheinend ziemlich vernachlässigt. Materielles Zivilrecht ist natürlich auch so eine Sache...
Habe gedacht, dass ich zumindest mal eine Klausur die Woche schreiben könnte, aber das habe ich bisher auch nicht gemacht. Die Examensklausuren waren so anstrengend für mich, dass ich das Thema nur noch verdrängen will... Andererseits ist es auch so blöd, die Zeit einfach verstreichen zu lassen.
Wie war das bei euch? Habt ihr Tipps?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Verfasst: Freitag 11. Mai 2018, 22:43
von McLarenz
Wer nen heißen Tipp für ein gutes Skript/Lehrbuch zum wiederholen des materiellen Ö-Rechts fürs 2. Examen (insb. auch Verwaltungsrecht BT)? Gibt es da ne taugliche Alternative zum Kaiser? Und wie haltet ihr euch, was das angeht, bezüglich aktueller Rechtsprechung auf dem Laufenden?