Tobias__21 hat geschrieben:So, Panik bricht aus! 3 Angeklagte....Ich hab keine Ahnung wie ich da das Plädoyer aufbauen soll. Meine Idee wäre den Sachverhalt und die Beweiswürdigung soweit möglich in einem Aufwasch zu präsentieren und falls sich dort Abweichungen ergeben die herauszustellen. Was mache ich bei der Strafzumessung? Jeden Angeklagten einzeln abarbeiten und dann am Ende nochmal einen zusammenfassenden Antrag mit allen dreien?
Exakt. - Nur die Ruhe!
Die Angeklagten müssen ja an der Tat / den Taten gemeinsam beteiligt gewesen sein (schlimmstenfalls in wechselnden Kombinationen ...), sonst bestünde kein Zusammenhang. Zunächst folgt also der Sachverhalt (entspricht den Feststellungen zur Sache im Urteil), danach die Beweiswürdigung, ausgehend nun nicht von den Einlassungen
des Angeklagten, sondern den Einlassungen
der Angeklagten. Wie man die am besten nacheinander präsentiert, hängt u.a. davon ab, was die Angeklagten sagen, insbesondere, ob einer geständig ist und die anderen nicht. Da gibt es aber auch kein richtig oder falsch, allenfalls geschickter und weniger geschickt. Wenn Du im Auge behältst, dass die Beweiswürdigung anderen verständlich machen soll, wie Du zu den Feststellungen im Sachverhalt gelangt bist, ist eigentlich immer alles im Lot. Daran schließt sich die rechtliche Würdigung an, die meistens ja sehr kurz ausfällt; hier wäre ggf. ein Satz zur Zurechnung bei Mittäterschaft geboten, wenn einem Angeklagten Tathandlungen anderer eben nach § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden sollen.
Danach folgt dann die Strafzumessung, und da die Strafe für jeden Angeklagten individuell zuzumessen ist, macht man das dann auch einzeln - wobei man sinnigerweise Gesichtspunkte, die alle Angeklagten betreffen, vorwegstellt (oder hintenan). "Zugunsten aller Angeklagter ist zu berücksichtigen, dass der angerichtete Schaden nur gering war. Für den Angeklagten A spricht überdies ... (geständig, Schadenswiedergutmachung, ...). Für den Angeklagten B spricht ebenfalls seine geständige Einlassung; zudem ist ihm zugute zu halten, dass er bisher unbestraft ist. Für den Angeklagten C ... Zu Lasten aller Angeklagten ist hingegen die hohe kriminelle Energie ... Den Angeklagten A belasten überdies seine erheblichen, teilweise auch einschlägigen Vorahndungen; überdies stand er zur Tatzeit unter Bewährung. Der Angeklagte B war die treibende Kraft der Planungen und derjenige, der die beiden anderen Angeklagten in die von ihm entworfene Tat verstrickt hat; dies ist bei ihm strafschärfend zu berücksichtigen. Der Angeklagte C ..."
Ich würde dann die konkreten Anträge für alle Angeklagten an den Schluss stellen, nachdem die Strafzumessungsgesichtspunkte für alle abgearbeitet worden sind.
Tobias__21 hat geschrieben:Gibt es dazu irgendwelche Muster? In den einschlägigen Skripten hat man immer nur mit einem Angeklagten zu tun.
Ein spezielles Muster braucht's dafür eigentlich nicht - grundsätzlich machst Du Sachverhalt, Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung grundsätzlich "en bloc", Strafzumessung und Anträge dann jeweils einzeln. Wie
genau Du das am besten aufbaust, ist in so hohem Maße von der Tat/den Taten, der Beteiligungsform, den Einlassungen und den Beweismitteln abhängig, dass man dafür kaum ein sinnvolles Muster vorgeben könnte.