KG Berlin will Tauchen verbieten
Moderator: Verwaltung
- Infinit-E
- Super Power User
- Beiträge: 1551
- Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 05:41
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: KG Berlin will Tauchen verbieten
Meine Frage war ja, was ist, wenn man einfach in der Kanzlei lernt... Allerdings habe ich gesehen, dass es im Bereich des KG in der Anwaltsstation 40 Pflichtarbeiten vorgeschrieben sind, da hat man schon gut zu tun...
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: KG Berlin will Tauchen verbieten
Ich glaube, es dürfte rein praktisch einen eher theoretischen Ausnahmefall darstellen, dass man den Referendar zwar antrifft, dieser aber stationsfremde Sachen macht und es auch nicht als "ausnahmsweise, weil gerade nichts zu tun ist" darstellen kann.Infinit-E hat geschrieben:Meine Frage war ja, was ist, wenn man einfach in der Kanzlei lernt... Allerdings habe ich gesehen, dass es im Bereich des KG in der Anwaltsstation 40 Pflichtarbeiten vorgeschrieben sind, da hat man schon gut zu tun...
-
- Mega Power User
- Beiträge: 1893
- Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: KG Berlin will Tauchen verbieten
Und was soll die Sanktion sein, wenn einer (dokumentiert) nur 30 macht? Kein Examen?
Man brauch ja auch nicht so tun, als wäre die Arbeit sonst gleich verteilt. In den anderen Stationen kommt es ja praktisch auch nur auf den Ausbilder an.
@thh: In BW wird aber 1 Monat offiziell zum Tauchen vorgesehen. Das Examen ist ja sicher so angelegt, dass man mehr gar nicht braucht
Zuletzt geändert von Sektnase am Sonntag 13. September 2020, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: KG Berlin will Tauchen verbieten
Keine Zulassung zum 2. Examen; Verlängerung des Refs mit gekürzter Unterhaltsbeihilfe.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Infinit-E
- Super Power User
- Beiträge: 1551
- Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 05:41
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: KG Berlin will Tauchen verbieten
Das kann ich mir schwerlich vorstellen.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: KG Berlin will Tauchen verbieten
Das dürfte bereits daran scheitern, dass die Anwaltsstation offiziell nach den Klausuren endet und dementsprechend erst im Verlauf der Wahlstation das Zeugnis der Anwaltsstation mitsamt Leistungsnachweis eintrudelt.
-
- Mega Power User
- Beiträge: 3246
- Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: KG Berlin will Tauchen verbieten
Natürlich gibt es auch in den staatlichen Stationen Unterschiede, aber wahrscheinlich dürften dort mehr Ausbilder nicht nur wissen, was im Ausbildungsplan steht, sondern auch bemüht sein, tatsächlich entsprechend auszubilden.