KG Berlin will Tauchen verbieten

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
Infinit-E
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1551
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 05:41
Ausbildungslevel: Anderes

Re: KG Berlin will Tauchen verbieten

Beitrag von Infinit-E »

Meine Frage war ja, was ist, wenn man einfach in der Kanzlei lernt... Allerdings habe ich gesehen, dass es im Bereich des KG in der Anwaltsstation 40 Pflichtarbeiten vorgeschrieben sind, da hat man schon gut zu tun...
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: KG Berlin will Tauchen verbieten

Beitrag von Liz »

Infinit-E hat geschrieben:Meine Frage war ja, was ist, wenn man einfach in der Kanzlei lernt... Allerdings habe ich gesehen, dass es im Bereich des KG in der Anwaltsstation 40 Pflichtarbeiten vorgeschrieben sind, da hat man schon gut zu tun...
Ich glaube, es dürfte rein praktisch einen eher theoretischen Ausnahmefall darstellen, dass man den Referendar zwar antrifft, dieser aber stationsfremde Sachen macht und es auch nicht als "ausnahmsweise, weil gerade nichts zu tun ist" darstellen kann.
Sektnase
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1893
Registriert: Dienstag 4. Juni 2019, 22:22
Ausbildungslevel: Schüler

Re: KG Berlin will Tauchen verbieten

Beitrag von Sektnase »

Infinit-E hat geschrieben: Sonntag 13. September 2020, 19:35 Meine Frage war ja, was ist, wenn man einfach in der Kanzlei lernt... Allerdings habe ich gesehen, dass es im Bereich des KG in der Anwaltsstation 40 Pflichtarbeiten vorgeschrieben sind, da hat man schon gut zu tun...
Und was soll die Sanktion sein, wenn einer (dokumentiert) nur 30 macht? Kein Examen?

Man brauch ja auch nicht so tun, als wäre die Arbeit sonst gleich verteilt. In den anderen Stationen kommt es ja praktisch auch nur auf den Ausbilder an.

@thh: In BW wird aber 1 Monat offiziell zum Tauchen vorgesehen. Das Examen ist ja sicher so angelegt, dass man mehr gar nicht braucht ;)
Zuletzt geändert von Sektnase am Sonntag 13. September 2020, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: KG Berlin will Tauchen verbieten

Beitrag von Tibor »

Keine Zulassung zum 2. Examen; Verlängerung des Refs mit gekürzter Unterhaltsbeihilfe.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Infinit-E
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1551
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 05:41
Ausbildungslevel: Anderes

Re: KG Berlin will Tauchen verbieten

Beitrag von Infinit-E »

Das kann ich mir schwerlich vorstellen.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: KG Berlin will Tauchen verbieten

Beitrag von Liz »

Das dürfte bereits daran scheitern, dass die Anwaltsstation offiziell nach den Klausuren endet und dementsprechend erst im Verlauf der Wahlstation das Zeugnis der Anwaltsstation mitsamt Leistungsnachweis eintrudelt.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3246
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: KG Berlin will Tauchen verbieten

Beitrag von Liz »

Sektnase hat geschrieben: Sonntag 13. September 2020, 19:50 Man brauch ja auch nicht so tun, als wäre die Arbeit sonst gleich verteilt. In den anderen Stationen kommt es ja praktisch auch nur auf den Ausbilder an.
Natürlich gibt es auch in den staatlichen Stationen Unterschiede, aber wahrscheinlich dürften dort mehr Ausbilder nicht nur wissen, was im Ausbildungsplan steht, sondern auch bemüht sein, tatsächlich entsprechend auszubilden.
Antworten