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Laufbahnwechsel in der Justiz in NRW

Verfasst: Montag 4. Juli 2016, 16:18
von BarneyG
Hallo!

Hat zufällig jemand nähere Informationen, wie der Laufbahnwechsel in der Justiz in NRW gehandhabt wird? Klar ist, dass ein zeitweiliger Wechsel innerhalb der Probezeit möglich ist. Mir geht es aber v.a. um die Zeit danach. Ist es möglich, bei der StA anzufangen und später dann auf eine Richter-Planstelle zu kommen? Ich kenne zwar diese Verwaltungsvorschrift, werde da aber nicht so recht schlau daraus.

Es wäre schön, wenn jemand vielleicht konkrete Informationen hätte oder eigene Erfahrungen schildern könnte.

Danke im Voraus!

Re: Laufbahnwechsel in der Justiz in NRW

Verfasst: Mittwoch 6. Juli 2016, 19:27
von Eagnai
Möglich ist das auf jeden Fall.

Ich bin bei einer StA in NRW, und wir hatten hier in der Behörde in der letzten Zeit sowohl eine Kollegin, die sich nach dem Laufbahnwechsel entschieden hat, bei Gericht zu bleiben, als auch umgekehrt eine, die als Richterin angefangen hatte, im Laufbahnwechsel bei uns war und jetzt Staatsanwältin bleibt.

Welcher Papierkram dafür genau zu erledigen war und wer alles einverstanden sein musste, weiß ich jetzt so ad hoc nicht, aber es war in beiden Fällen kein riesiges Problem. Vom Hörensagen sind mir auch noch mehrere andere Fälle bekannt, so selten ist das also nicht.

Re: Laufbahnwechsel in der Justiz in NRW

Verfasst: Sonntag 10. Juli 2016, 20:11
von BarneyG
Danke für deine Antwort!

Ich habe mich nun dennoch gegen die StA und für eine Richterstelle in einem anderen Bundesland entschieden.