Anforderungen 2. Examen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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Juratutorium
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Tibor hat geschrieben:Auch das ist Schwachsinn.
Ei ei ei, du bist aber ein ganz harter Knochen [-(

Ich habe doch oben diese wunderschöne Liste aus Sachsen gepostet. Guckst du unter 9 bitte:
Basisprofil für Beförderungsämter
im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage und höher)
I. Grundanforderungen
1. Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
2. dem Amt entsprechende Arbeitsergebnisse, insbesondere Arbeitsmenge und
Arbeitsgüte
3. Lernfähigkeit
4. Eigeninitiative
5. ausgewogene und gefestigte Persönlichkeit*
6. Verantwortungsbewusstsein
7. Fähigkeit zu zielorientiertem und konzeptionellem Arbeiten
8. Flexibilität*
9. Fähigkeit und Bereitschaft, im eigenen Arbeitsbereich verantwortungsvoll mit
Geschäftsstellen und Schreibkräften zusammenzuarbeiten und an der Ausbildung
von Rechtsreferendaren mitzuwirken*
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Tibor
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Tibor »

Na gut, da geb ich mich geschlagen. Aber gemeint ist eher die Stationsausbildung, nicht das abhalten von AG und die Abnahme von Prüfungen, das ist nämlich Nebentätigkeit.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von julée »

Juratutorium hat geschrieben:Klarer Fall von Täuschungsversuch ;)

Übrigens, als Richter kann man Bonuspunkte für die Beförderung sammeln, indem man Examensklausuren korrigiert und AGs leitet.
Und was hast das eine mit dem anderen zu tun? Es steht dem Dienstherrn frei, welches zusätzliche Engagement er im Rahmen der Beurteilung würdigen möchte - und da dürfte ein Richter, der sich vorbildlich um seine Referendare kümmert und immer bereit ist, einen zu nehmen, gegenüber demjenigen, der das nur höchst widerwillig macht, hervorzuheben sein.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von JRG »

Juratutorium hat geschrieben: Der Grund liegt unter anderem darin, dass mehr in die Examensnote einfließt, als "nur" gute Fachkenntnisse. Ich habe das bereits zum Ausdruck gebacht, ein deutscher Richter ist mehr als nur ein guter Jurist.
Wenn das 2. Examen die Befähigung zum Richteramt bescheinigt und ein guter Richter - wie du sagst - mehr ist als nur ein guter Jurist, dann ist doch der Erhalt einer besseren Note auf Grund entsprechender, weitergehender Fähigkeiten, ganz in deinem Sinne?
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von batman »

Juratutorium hat geschrieben:Übrigens, als Richter kann man Bonuspunkte für die Beförderung sammeln, indem man Examensklausuren korrigiert und AGs leitet.
Das Beurteilungs- und Beförderungssystem im öffentlichen Dienst funktioniert nicht nach "Bonuspunkten".
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von thh »

Juratutorium hat geschrieben:Jedenfalls bin ich nach wie vor der Ansicht, dass es nicht schaden kann, sich im Referendariat entsprechend ins Zeug zu legen.
Wann kann es je schaden, sich zu engagieren, interessiert zu zeigen, zu arbeiten und/oder zu lernen?
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Auch das ist Schwachsinn.
Nicht ganz. Solche Tätigkeiten finden ebenfalls Berücksichtigung - es wäre ja auch skurril, wenn bei zwei ansonsten leistungsgleichen Bewerber, von denen der eine zudem noch eine Referendar-AG leitet, letzterer nicht auch den Vorzug erhielte.

Das gilt aber natürlich ebenfalls für die Übernahme anderer zusätzlicher Dienstaufgaben, insbesondere, wenn damit Führungsaufgaben verbunden sind, für die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten, für Sonderverwendungen in obersten Landesbehörden, Gerichten oder Behörden des Bundes oder in Europa, die Teilnahme an Fortbildungen usw. usf.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

JRG hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben: Der Grund liegt unter anderem darin, dass mehr in die Examensnote einfließt, als "nur" gute Fachkenntnisse. Ich habe das bereits zum Ausdruck gebacht, ein deutscher Richter ist mehr als nur ein guter Jurist.
Wenn das 2. Examen die Befähigung zum Richteramt bescheinigt und ein guter Richter - wie du sagst - mehr ist als nur ein guter Jurist, dann ist doch der Erhalt einer besseren Note auf Grund entsprechender, weitergehender Fähigkeiten, ganz in deinem Sinne?
Meine persönliche Meinung spielt keine Rolle.

Ich versuche mal ein Beispiel zu entwickeln. Im Fussball gibt es beim DFB aktuell eine Art Rasterfahndung nach potentiellen Nationalspielern. Gecreent wird nach Kritieren wie Passquote, Laufstecke, Abschlussquote und was auch immer.

Wenn ein Spieler sich mit einem Mitspieler den Ball vier mal unbedrängt hin- und herschiebt, bevor er einmal nach vorne spielt, dann hat er automatisch eine Passquote von mindestens 80%. Wenn er dann noch wie ein Dauerläufer 15 mal um den Platz rennt, dann hat er auch noch eine Laufstrecke von ca. 10 km absolviert (ich kenne Ausmaße des Spielfelds nicht). Allein damit befindet er sich, obwohl er möglicherweise völlig ineffektiv war, in der Kathegorie der Spitzenspieler. Der Fachbegriff für sowas lautet stat-padding.

Wenn das alle machen, dann hat am Ende die deutsche Mannschaft 66% Ballbesitz, aber kaum Torschüsse, weil keiner sich traut, überhaupt auf das Tor zu schießen, um sich seine Abschlussquote nicht zu versauen. Im Ergebnis hat die Mannschaft dann auf dem Papier ein tolles Spiel gemacht, weil sie in den Bewertungskriterien hervorragend abgeschnitten hat. Dass das für Zuschauer kaum noch erträglich ist, interessiert beim DFB keinen, weil die von ihrem System überzeugt sind. Man kann dem DFB auch keinen Vorwurf machen, denn man ist mit der Methode Weltmeister geworden.

Wenn du im Sport, oder im Beruf, oder in der Ausbildung, oder sonstwo herausfindest, anhand welcher Kriteren man dich bzw. deine Leistung bewertet, dann kannst du versuchen, durch stat-padding das Ergebnis zu manipulieren. Natürlich erfordert das ein entsprechendes Bewusststein und eine gewisse Kreativität und das hat nicht jeder.

P.S.: Die einfachste Form des stat-paddings in Klausuren kennt jeder, es ist die Seitenzahl.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von OJ1988 »

Es wird immer wahnwitziger. Seitenzahl und Punktzahl korrelieren nicht einmal.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Ara »

Juratutorium hat geschrieben: Meine persönliche Meinung spielt keine Rolle.

Ich versuche mal ein Beispiel zu entwickeln. Im Fussball gibt es beim DFB aktuell eine Art Rasterfahndung nach potentiellen Nationalspielern. Gecreent wird nach Kritieren wie Passquote, Laufstecke, Abschlussquote und was auch immer.

Wenn ein Spieler sich mit einem Mitspieler den Ball vier mal unbedrängt hin- und herschiebt, bevor er einmal nach vorne spielt, dann hat er automatisch eine Passquote von mindestens 80%. Wenn er dann noch wie ein Dauerläufer 15 mal um den Platz rennt, dann hat er auch noch eine Laufstrecke von ca. 10 km absolviert (ich kenne Ausmaße des Spielfelds nicht). Allein damit befindet er sich, obwohl er möglicherweise völlig ineffektiv war, in der Kathegorie der Spitzenspieler. Der Fachbegriff für sowas lautet stat-padding.

Wenn das alle machen, dann hat am Ende die deutsche Mannschaft 66% Ballbesitz, aber kaum Torschüsse, weil keiner sich traut, überhaupt auf das Tor zu schießen, um sich seine Abschlussquote nicht zu versauen. Im Ergebnis hat die Mannschaft dann auf dem Papier ein tolles Spiel gemacht, weil sie in den Bewertungskriterien hervorragend abgeschnitten hat. Dass das für Zuschauer kaum noch erträglich ist, interessiert beim DFB keinen, weil die von ihrem System überzeugt sind. Man kann dem DFB auch keinen Vorwurf machen, denn man ist mit der Methode Weltmeister geworden.

Wenn du im Sport, oder im Beruf, oder in der Ausbildung, oder sonstwo herausfindest, anhand welcher Kriteren man dich bzw. deine Leistung bewertet, dann kannst du versuchen, durch stat-padding das Ergebnis zu manipulieren. Natürlich erfordert das ein entsprechendes Bewusststein und eine gewisse Kreativität und das hat nicht jeder.
Dein Problem: Du unterschätzt völlig die Kompetenz anderer Personen (Dunning-Kruger-Effekt?).... Sowohl ein Scout beim DFB als auch ein Prüfer im Examen ist sich in der Regel über die begrenzte Aussagekraft solcher "Vorwerte" bewusst...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Tibor »

Zum nachlesen:

EDIT: falscher Link.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Also der Dunning-Krueger Effekt hat damit wirklich überhaupt nichts zu tun. Ich treffe keine Aussagen über reale Befähigungen und insbesondere keine Aussagen zu relativen Befähigungen. Was ich erklärt habe, ist eine bekannte Methode im Sport. Google doch einfach mal stat-padding. Das ist keine Erfindung oder ein Hirngespinst, das gibt es real!

Was die Seitenzahl als Indiz anbetrifft, besteht natürlich eine Korrelation. Das zu bestreiten, ist absolut lächerlich.

Nehmen wir den einfachsten Fall: Zwei schlechte Klausuren, die im Bereich des Nichtbestehens liegen. Der eine hat 8-10 Seiten geschrieben, der andere 25-30. Es ist völlig klar und absolut üblich, dass der Erste vermutlich 1 Punkt bekommt, in seltenen Fällen 2. Der Zweite hingegen wird vermutlich 2 Punkte, in einigen Fällen sogar 3 Punkte bekommen. Der Inhalt ist bei beiden schlecht, aber der Zweite hat aber schlichtweg messbar mehr Leistung erbracht und daran geht kein Weg vorbei. Jetzt rechne mal aus, was das für eine Auswirkung auf den Notendurchschnitt der beiden Kandidaten hat. Der Erste wird vermutlich noch nicht mal zur mündlichen Prüfung geladen, während der Zweite fast schon bestanden hat.

Andersrum, zeige mir Klausuren im Prädikatsbereich, die mit 10-12 Seiten bei normaler Schrift ausgekommen sind. Das gibt es nicht. Dazu ist schon die Musterlösung zu umfangreich (4 eng beschriebene Seiten in Schriftgröße 6).

Das Extrembeispiel ist natürlich Ö-Recht. Dort wird erwartet, dass man in den Abwägungen viel Text schreibt. Sofern das Prüfungsschema eingehalten wird, hat ein Korrektor im Ö-Recht inhaltlich kaum Möglichkeiten zur Kritik. Im Ö-Recht macht es Masse statt Klasse und deshalb fallen diese Klausuren auch mit Abstand am besten aus.

Also Leute, wirklich...ich kann ja verstehen, dass ihr euch in euren Meriten angegriffen fühlt. Aber erstens habe ich nie behauptet, dass ihr euer Examen mit der Dünnbrettmethode gemacht habt und zweitens muss man mal irgendwo die Kirche im Dorf lassen. Das ganze Prüfungssystem ist der stümperhafte Versuch, Leute im Schnelldurchgang zu ranken, die 7-8 Jahre Ausbildung hinter sich haben. Das geht nur mit Anscheinsvermutungen und die laufen genau so ab, wie beschrieben.

Genausowenig kann mir einer erzählen, dass er als Prüfer im Mündlichen innerhalb von 40 Minuten und 4 Fragen feststellen kann, ob einer 12 Punkte im Zivilrecht wert ist oder doch nur 8. Das ist völlig absurd und natürlich orientiert man sich weitgehend an der Vornote aus den Z-Klausuren. Wer etwas anderes behauptet ist ein Lügner!
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Tibor
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Tibor »

Juratutorium hat geschrieben:Was die Seitenzahl als Indiz anbetrifft, besteht natürlich eine Korrelation. Das zu bestreiten, ist absolut lächerlich.
Du meinst also, dass ich mit meiner kleinen/engen Schrift Punkte verschenkt habe? Wie stellst du dir das eigentlich vor? Die Seitenzahl absolut? Gekürzt um gestrichene Passagen oder Leerzeilen? Wird die Seitenzahl dann neben der Note notiert, damit diese im Einstellungsprozess bekannt ist?
Juratutorium hat geschrieben:Genausowenig kann mir einer erzählen, dass er als Prüfer im Mündlichen innerhalb von 40 Minuten und 4 Fragen feststellen kann, ob einer 12 Punkte im Zivilrecht wert ist oder doch nur 8. Das ist völlig absurd und natürlich orientiert man sich weitgehend an der Vornote aus den Z-Klausuren. Wer etwas anderes behauptet ist ein Lügner!
Die mündliche Prüfung hat nicht das Ziel zu überprüfen, wer absolut am meisten Wissen angehäuft hat. Es geht darum, das anhand zufällig (für alle Kandidaten) gewählter Fragen/Fälle die Fähigkeit zur Lösung ...rechtlicher Probleme überprüft wird. Und hierbei ergibt sich idR, dass diejenigen, die viel gelernt und alles verstanden haben natürlich eher eine vertretbare Lösung finden, als diejenigen, die "vorher" weniger investiert haben. Genauso ist es auch im schriftlichen Examen, eine "Wissensvollständigigkeitsprüfung" ist nicht gefragt, sondern ob jemand vertretbare Lösungen liefert. Insoweit kann man bspw auch mit wenig Seiten eine zutreffende bzw gute Lösung liefern und man kann genauso mit 30 Seiten einfach nur Mist schreiben, eben am Thema vorbei.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von non-liquet »

Juratutorium hat geschrieben:Genausowenig kann mir einer erzählen, dass er als Prüfer im Mündlichen innerhalb von 40 Minuten und 4 Fragen feststellen kann, ob einer 12 Punkte im Zivilrecht wert ist oder doch nur 8. Das ist völlig absurd und natürlich orientiert man sich weitgehend an der Vornote aus den Z-Klausuren. Wer etwas anderes behauptet ist ein Lügner!
Nicht übel - jetzt fehlt eigentlich nur noch die geheime Anweisung des JPA-Präsidenten, nach bayerischen Maßstäben zu korrigieren, die Vorgabe fester Durchfall - bzw. Prädikatsquoten, der Einsatz präseniler Prüfer, die altes Schuldrecht abfragen und die Diskriminierung von Kandidatinnen aufgrund ihrer Handschrift.

Hau in die Tasten, Mann!
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von JulezLaw »

Also ich hab mich ja die ganze Zeit rausgehalten, aber jetzt wird's wirklich albern... Als (mittlerweile recht erfahrener) Korrektor kann ich dir sagen, dass ich zum einen, wenn jemand keine Ahnung hat und 25-30 Seiten schwallt (dann steigt nämlich auch die Gefahr falscher Äußerungen!), viel genervter bin als von jemandem mit 12 Seiten bei "gleichem" Inhalt.
Zum anderen sind die wirklich guten Klausuren in der Regel diejenigen, die Schwerpunkte setzen können und deshalb gerade nicht zu umfangreich sind.
Meine Examensklausuren mal als Beispiel: Ich schreibe tendenziell sehr wenig und konzentriere mich aufs Wesentliche. Und trotzdem hatte ich kein Problem damit, regelmäßig aufs Prädikat zu kommen. Im ÖR habe ich übrigens ganze 15 Seiten geschrieben - und dafür ein sicheres "gut" bekommen. Bestätige ich damit nur die Regel, und habe vom Korrigieren nach nur 500 Klausuren in sechs Monaten keine Ahnung? Oder OJ oder Tibor, die auch erfahrene Prüfer/Korrektoren sind? Mir scheint, Dunning-Krueger ist hier mehr als angebracht.

Du bist sehr frustriert von deinem eigenen Examen, oder? Das tut mir sehr leid für dich.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
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