Anforderungen 2. Examen

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Juratutorium
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Tibor hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:Was die Seitenzahl als Indiz anbetrifft, besteht natürlich eine Korrelation. Das zu bestreiten, ist absolut lächerlich.
Du meinst also, dass ich mit meiner kleinen/engen Schrift Punkte verschenkt habe? Wie stellst du dir das eigentlich vor? Die Seitenzahl absolut? Gekürzt um gestrichene Passagen oder Leerzeilen? Wird die Seitenzahl dann neben der Note notiert, damit diese im Einstellungsprozess bekannt ist?
Nein, natürlich nicht. Was ich meine, ist, dass du offensichtlich unfähig bist, mir auch nur in einem einzigen Punkt zuzustimmen.
Die mündliche Prüfung hat nicht das Ziel zu überprüfen, wer absolut am meisten Wissen angehäuft hat. Es geht darum, das anhand zufällig (für alle Kandidaten) gewählter Fragen/Fälle die Fähigkeit zur Lösung ...rechtlicher Probleme überprüft wird. Und hierbei ergibt sich idR, dass diejenigen, die viel gelernt und alles verstanden haben natürlich eher eine vertretbare Lösung finden, als diejenigen, die "vorher" weniger investiert haben. Genauso ist es auch im schriftlichen Examen, eine "Wissensvollständigigkeitsprüfung" ist nicht gefragt, sondern ob jemand vertretbare Lösungen liefert. Insoweit kann man bspw auch mit wenig Seiten eine zutreffende bzw gute Lösung liefern und man kann genauso mit 30 Seiten einfach nur Mist schreiben, eben am Thema vorbei.
Was das wirkliche Ziel der mündlichen Prüfung ist, lässt sich schwer sagen. Auch da passt der Begriff "apokryph" hervorragend. Vor allem lassen sich in diesem Bereich überraschend viele Prüferzitate aus entsprechenden Prüfungsanfechtungen heranziehen, wie z.B.: "Ich bin hier, um ihnen ein Beinchen zu stellen".

Im Ergebnis kann es alles dahinstehen, weil man sich einfach die Statistiken der JPAs anschauen muss, um zu sehen, dass die Endnote ca. 1 Punkt über dem Klausurenschnitt der Kandidaten liegt. Ob die Noten im Mündlichen von den Prüfern vorwärts oder rückwärts ermittelt wurden, lässt sich hinterher nicht mehr festellen.
julée
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von julée »

Sorry, wenn Du hier zu 99,99 % abstruse Verschwörungstheorien kundtust und aus Korrelationen oder seltenen Einzelfällen darauf schließt, dass sei immer so, dann ist das schlichtweg nicht zustimmungsfähig.

Und wenn im Durchschnitt in der mündlichen Prüfung eine Verbesserung um einen Punkt erfolgt, dann heißt das beim besten Willen nicht, dass sich die Kommission vorher hingesetzt und ausgerechnet hat, wie viele Punkte sie max. vergeben darf / muss, sondern eben, dass sich dieser Wert durchschnittlich ergibt, weil sich der eine um 2 Punkte verbessert und der nächste sich vielleicht sogar verschlechtert.
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Vorkriegsjugend
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Du bist hier im falschen Forum. Leute wie du schreiben im Juraexamensforum. Das ist die Heimat der Examensfrustrierten, da größtenteils die Anmeldung in einer Paniksituation vor der Klausuren erfolgt und bei Nichtbestehen der Frust gleich vor Ort abgeladen wird. Da stimmen dir die Stammuser dann auch zu, weil ja nicht man selbst Schuld am Ergebnis sein kann sondern das System als ganzes. Hier schreiben die Leute die Interesse an Recht haben, die die von dir als überflüssig bewerteten Veranstaltungen besuchen, die die aus Spaß an der Materie mehr machen als man machen muss, um die Examensklausuren schreiben zu können.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von OJ1988 »

Juratutorium hat geschrieben:Nehmen wir den einfachsten Fall: Zwei schlechte Klausuren, die im Bereich des Nichtbestehens liegen. Der eine hat 8-10 Seiten geschrieben, der andere 25-30. Es ist völlig klar und absolut üblich, dass der Erste vermutlich 1 Punkt bekommt, in seltenen Fällen 2. Der Zweite hingegen wird vermutlich 2 Punkte, in einigen Fällen sogar 3 Punkte bekommen. Der Inhalt ist bei beiden schlecht, aber der Zweite hat aber schlichtweg messbar mehr Leistung erbracht und daran geht kein Weg vorbei.
1.Hast du jemals selbst eine Klausur korrigiert?
2. Bist du mit deinen Prüfungsergebnissen
a) zufrieden
b) unzufrieden?
3. Bei 2b): Was hat dich daran gehindert, deine Zaubertricks so anzuwenden, dass der von dir hier prognostizierte Erfolg eintrat?
Zuletzt geändert von OJ1988 am Sonntag 7. August 2016, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Sehr interessant. Ich dachte, konstruktiv zu schreiben. Ferner hatte ich das Gefühl, ungewöhnliche Tipps zu geben, die aber zumindest nicht schaden können. Die fallen bei genauerer Betrachtung sogar unter Kants kathegorischen Imperativ, denn man könnte sie auch als Regeln für alle Kandidaten ausgeben.

Dass da natürlich sofort die Mainstream-Polizei Alarm schlägt, die nicht glauben kann, dass es etwas gibt, was sie selbst noch nie gesehen hat, damit habe ich in dieser Form nicht gerechnet. Ich kann allerdings mit voller Überzeugung sagen, dass es mir egal ist. Wenn einer hier auch nur einer das Gefühl hat, für die Thematik sensibilisiert worden zu sein, dann ist völlig in Ordnung.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

OJ1988 hat geschrieben:Hast du jemals selbst eine Klausur korrigiert?
Mehrere 1000 und ich kann im Bestreitensfall sogar den Urkundsbeweis antreten, weil ich letztens sogar noch alte Abrechnungen aus den 90ern gefunden habe ;)
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JulezLaw
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von JulezLaw »

"Die Mainstream-Polizei" :lmao:
Aber du hast natürlich recht - du bist der einzige hier mit Ahnung. Und Tibor ist eigentlich ein Reptiloid!

Edit: Na, dann bin ich ja froh, dass du nie eine Klausur von mir korrigiert hast. Mit meinen kurzen Ausführungen hätte ich das Examen vermutlich nie bestanden :crazy:
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von OJ1988 »

Das ist dein gutes Recht. Ich hoffe hingegen, dass sich keiner der Mitlesenden an deinen Thesen orientiert, da ich sie für grundfalsch halte. Es kommt in Klausuren nicht darauf an (auch nicht als Punkt unter vielen anderen), eine möglichst hohe Seitenzahl zu generieren. Es ist vielmehr so, wie julée schon gesagt hat: Falsche Ausführungen werden nicht dadurch "besser", dass man sie breit tritt. Das Gegenteil ist der Fall.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von OJ1988 »

Juratutorium hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Hast du jemals selbst eine Klausur korrigiert?
Mehrere 1000 und ich kann im Bestreitensfall sogar den Urkundsbeweis antreten, weil ich letztens sogar noch alte Abrechnungen aus den 90ern gefunden habe ;)
Umso unverständlicher sind deine Ausführungen. Du hast also wirklich Leuten, die ebenso unzureichende Ausführungen gemacht haben wie ihr Vorgänger, bloß deswegen einen Punkt mehr gegeben, weil sie 5 Seiten mehr geschrieben haben? Das halte ich für eine glatte Fehlleistung.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von julée »

Nee, das hat JulezLaw geschrieben - obgleich ich die Auffassung natürlich teile. Auf 30 Seiten kann man auch 3x mehr Mist schreiben als auf 10 Seiten.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von JulezLaw »

Ach, ich glaube, der gute OJ fasst unsere Aussagen einfach aus Gründen der Territorialität zusammen :D
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Es ist kein Problem, irgendwelche Thesen auch mal für grundfalsch zu halten.

Das eigentliche Problem entsteht hier vielmehr dadurch, dass man in diesem Fall abstrakt nichts widerlegen kann, sondern mit konkreten Beispiel operieren muss. Immer wenn es konkret wird und um persönliche Erfahrungen geht, dann ist es nunmal so, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von julée »

@JulezLaw: Ich fürchte :D
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

OJ1988 hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Hast du jemals selbst eine Klausur korrigiert?
Mehrere 1000 und ich kann im Bestreitensfall sogar den Urkundsbeweis antreten, weil ich letztens sogar noch alte Abrechnungen aus den 90ern gefunden habe ;)
Umso unverständlicher sind deine Ausführungen. Du hast also wirklich Leuten, die ebenso unzureichende Ausführungen gemacht haben wie ihr Vorgänger, bloß deswegen einen Punkt mehr gegeben, weil sie 5 Seiten mehr geschrieben haben? Das halte ich für eine glatte Fehlleistung.
Sowas geschieht im Unterbewusstsein. Man hat als Korrektor die Tendenz, Klausuren mit geringem Umfang und/oder grausamer borderline unlesbarer Schrift bei magerem Inhalt schlechter zu bewerten. Wenn jemand sich Mühe gegeben hat und es zumindest optisch angenehm wirkt, dann hat man auch irgendwo Mitleid. Ich gebe gerne zu, dass das vielleicht nicht perfekt war, aber ich bin nunmal kein Roboter.

Bei Korrekturen habe ich auf dem Boden 18 Stapel gebildet und diese Stapel dann zuletzt nochmal untereinander abgeglichen. Am Ende war Ähnliches bei Ähnlichem und ich glaube damit auch wirklich fair gewesen zu sein. Es ist natürlich immer schwer sich selbst zu beurteilen, geschenkt.
Zuletzt geändert von Juratutorium am Sonntag 7. August 2016, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von OJ1988 »

Juratutorium hat geschrieben:Es ist kein Problem, irgendwelche Thesen auch mal für grundfalsch zu halten.

Das eigentliche Problem entsteht hier vielmehr dadurch, dass man in diesem Fall abstrakt nichts widerlegen kann, sondern mit konkreten Beispiel operieren muss. Immer wenn es konkret wird und um persönliche Erfahrungen geht, dann ist es nunmal so, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben.
Und eben diese persönlichen Erfahrungen der hier anwesenden Personen, die in irgendeinem Zusammenhang 'Prüfungserfahrung' gesammelt haben, widersprechen dir. Deshalb drängt sich die Vermutung auf, dass du die eigenen Fehlleistungen als Korrektor als allgemeingültige "apokryphe Prüferanforderungen" zu verbrämen versuchst.
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