Nein, natürlich nicht. Was ich meine, ist, dass du offensichtlich unfähig bist, mir auch nur in einem einzigen Punkt zuzustimmen.Tibor hat geschrieben:Du meinst also, dass ich mit meiner kleinen/engen Schrift Punkte verschenkt habe? Wie stellst du dir das eigentlich vor? Die Seitenzahl absolut? Gekürzt um gestrichene Passagen oder Leerzeilen? Wird die Seitenzahl dann neben der Note notiert, damit diese im Einstellungsprozess bekannt ist?Juratutorium hat geschrieben:Was die Seitenzahl als Indiz anbetrifft, besteht natürlich eine Korrelation. Das zu bestreiten, ist absolut lächerlich.
Was das wirkliche Ziel der mündlichen Prüfung ist, lässt sich schwer sagen. Auch da passt der Begriff "apokryph" hervorragend. Vor allem lassen sich in diesem Bereich überraschend viele Prüferzitate aus entsprechenden Prüfungsanfechtungen heranziehen, wie z.B.: "Ich bin hier, um ihnen ein Beinchen zu stellen".Die mündliche Prüfung hat nicht das Ziel zu überprüfen, wer absolut am meisten Wissen angehäuft hat. Es geht darum, das anhand zufällig (für alle Kandidaten) gewählter Fragen/Fälle die Fähigkeit zur Lösung ...rechtlicher Probleme überprüft wird. Und hierbei ergibt sich idR, dass diejenigen, die viel gelernt und alles verstanden haben natürlich eher eine vertretbare Lösung finden, als diejenigen, die "vorher" weniger investiert haben. Genauso ist es auch im schriftlichen Examen, eine "Wissensvollständigigkeitsprüfung" ist nicht gefragt, sondern ob jemand vertretbare Lösungen liefert. Insoweit kann man bspw auch mit wenig Seiten eine zutreffende bzw gute Lösung liefern und man kann genauso mit 30 Seiten einfach nur Mist schreiben, eben am Thema vorbei.
Im Ergebnis kann es alles dahinstehen, weil man sich einfach die Statistiken der JPAs anschauen muss, um zu sehen, dass die Endnote ca. 1 Punkt über dem Klausurenschnitt der Kandidaten liegt. Ob die Noten im Mündlichen von den Prüfern vorwärts oder rückwärts ermittelt wurden, lässt sich hinterher nicht mehr festellen.