Anforderungen 2. Examen

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Juratutorium
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Sicherlich macht sich vieles hauptsächlich bei einer Bewerbung gut, aber es gibt auch Bereiche, da ist es nicht so klar.

Einer aus meinem Prüfungsjahrgang ist mittlerweile StA in Bremen. Der hat damals Sitzungsdienste gesammelt. Es ging ihm dabei mit Sicherheit nicht um die Übung, denn die Fälle waren lächerlich. Bei seinem letzten Sitzungsdienst saß eine Amtsanwältin in den Zuschauern, die ihm eine spezielle Bewertung schreiben sollte. Diesbezüglich hielt er ein absolut lächerliches Plädoyer mit einem Pathos, wie in einer US-Fernsehserie. Keine Ahnung, wo die Bewertung gelandet ist. Mir fällt dazu nur die Personalakte ein.

Ähnlich ist es mit den Fortbildungsveranstaltungen. Man "sollte" laut dienstlicher Empfehlung davon mindestens eine haben. Wo das vermerkt wurde, weiß ich nicht. Mir fällt dazu auch nur die Personalakte ein.

Wer liest alles deine Personalakte? Das ist die entscheidende Frage. In der Akte befinden sich natürlich auch die Stationsnoten inklusive der Beurteilungen
julée
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von julée »

Wen würdest Du denn bei der StA einstellen wollen? Jemand, der mit mittelmäßigem Engagement und einem Sitzungsdienst (wo muss man denn so wenige machen?) durch die Station gekommen ist, oder vielleicht doch lieber jemanden, der engagiert dabei war, vielleicht sogar mehr Sitzungsdienste gemacht hat als andere und ein gutes Zeugnis mitgenommen hat? In einer GK dürfte doch auch derjenige bessere Chancen haben, der im Ref schon mal in einer GK oder einem internationalen Unternehmen war oder sonst was einschlägig "Spannendes" gemacht hat.

Aber nur weil etwas in der Personalakte ist, heißt es ja noch lange nicht, dass es völlig sachfremd im Rahmen der mündlichen Prüfung berücksichtigt wird.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

julée hat geschrieben:Wen würdest Du denn bei der StA einstellen wollen? Jemand, der mit mittelmäßigem Engagement und einem Sitzungsdienst (wo muss man denn so wenige machen?) durch die Station gekommen ist, oder vielleicht doch lieber jemanden, der engagiert dabei war, vielleicht sogar mehr Sitzungsdienste gemacht hat als andere und ein gutes Zeugnis mitgenommen hat? In einer GK dürfte doch auch derjenige bessere Chancen haben, der im Ref schon mal in einer GK oder einem internationalen Unternehmen war oder sonst was einschlägig "Spannendes" gemacht hat.

Aber nur weil etwas in der Personalakte ist, heißt es ja noch lange nicht, dass es völlig sachfremd im Rahmen der mündlichen Prüfung berücksichtigt wird.
Da sind wir doch genau beim Punkt. Wen würde ich lieber einstellen? Einen von dem ich nichts weiß, oder einen, der irgendwas aktenkundig gemacht hat. Tja, gute Frage. Ich persönlich gebe wenig auf diese Form der "Zusatzqualifikationen", weil ich weiß, dass sie nichts wert sind. Wenn ich jedoch eine positive Einstellungsentscheidung begründen müsste, dann hätte ich damit etwas, worauf ich mich beziehen könnte.

Was die mündliche Prüfung anbetrifft, so muss man einfach festhalten, dass unter einem deutschen Richter mehr verstanden wird, als einfach nur ein guter Jurist. Er muss eine bestimmte politische Einstellung haben (kein Extremist), er muss charakterlich den Erwartungen entsprechen, er sollte souverän wirken und eine Verhandlung führen können und so weiter und so weiter. Diese Kriterien, die in einer Klausur nicht abzuprüfen sind, beeinflussen die mündliche Prüfung massiv. Faktisch geht es dabei um den Kollegenstatus. Das Problem bei der Geschichte ist, dass die gesamte Veranstaltung extrem intransparent ist. Deshalb weiß man nicht wirklich, was die tun und worüber sie im Einzelnen bescheid wissen.

Meine Ausbilderin im Zivilrecht gegenüber habe ich mal die Frage geäußert, was denn die Beurteilung und die Stationsnote wert sei, wo sie doch seit 1980 nicht mehr in die Endnote eingehe. Sie meinte, diese Beurteilungen hätten durchaus Bedeutung, wenn man z.B. zwischen zwei Noten stehe. Sie war Prüferin im Examen. Und nun?

Im Endeffekt läuft es immer auf dasselbe raus: Man kann nur vermuten wie der Laden läuft und auf Basis dieser Vermutungen das Menschenmögliche tun. Solange diese Bemühungen keinen Schaden anrichten, können sie nur hilfreich sein. Das ist so ähnlich, wie ein kostenloses Lotterielos.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Tibor »

Die allgemeine Personalakte liegt bei der mündlichen Prüfung nicht vor! Es liegt die Prüfungsakte mit einem Vornotenblatt (schriftliches Examen) sowie die Klausuren nebst Voten vor.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Das wirft vier Fragen auf, von den du zumindest drei beantworten kannst:

Um welches Bundesland handelt es sich?
Welches Jahrzehnt ist gemeint?
Woher weißt du das?
Warum erzählte meine Ausbilderin etwas anderes?
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Tibor
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Tibor »

Bin selbst und aktuell Prüfer im 2. Examen.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von julée »

Juratutorium hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Wen würdest Du denn bei der StA einstellen wollen? Jemand, der mit mittelmäßigem Engagement und einem Sitzungsdienst (wo muss man denn so wenige machen?) durch die Station gekommen ist, oder vielleicht doch lieber jemanden, der engagiert dabei war, vielleicht sogar mehr Sitzungsdienste gemacht hat als andere und ein gutes Zeugnis mitgenommen hat? In einer GK dürfte doch auch derjenige bessere Chancen haben, der im Ref schon mal in einer GK oder einem internationalen Unternehmen war oder sonst was einschlägig "Spannendes" gemacht hat.

Aber nur weil etwas in der Personalakte ist, heißt es ja noch lange nicht, dass es völlig sachfremd im Rahmen der mündlichen Prüfung berücksichtigt wird.
Da sind wir doch genau beim Punkt. Wen würde ich lieber einstellen? Einen von dem ich nichts weiß, oder einen, der irgendwas aktenkundig gemacht hat. Tja, gute Frage. Ich persönlich gebe wenig auf diese Form der "Zusatzqualifikationen", weil ich weiß, dass sie nichts wert sind. Wenn ich jedoch eine positive Einstellungsentscheidung begründen müsste, dann hätte ich damit etwas, worauf ich mich beziehen könnte.
Sorry, wenn die "Zusatzqualifikation" so billig zu haben ist, dann darf man schon fragen, warum A sie hat und B nicht.
Was die mündliche Prüfung anbetrifft, so muss man einfach festhalten, dass unter einem deutschen Richter mehr verstanden wird, als einfach nur ein guter Jurist. Er muss eine bestimmte politische Einstellung haben (kein Extremist), er muss charakterlich den Erwartungen entsprechen, er sollte souverän wirken und eine Verhandlung führen können und so weiter und so weiter. Diese Kriterien, die in einer Klausur nicht abzuprüfen sind, beeinflussen die mündliche Prüfung massiv. Faktisch geht es dabei um den Kollegenstatus. Das Problem bei der Geschichte ist, dass die gesamte Veranstaltung extrem intransparent ist. Deshalb weiß man nicht wirklich, was die tun und worüber sie im Einzelnen bescheid wissen.
Ein souveränes, der Situation angemessenes Auftreten, eine gewisse Überzeugungskraft usw. wird von jedem Juristen verlangt. Und natürlich ist da faktisch derjenige im Vorteil, der routiniert Plädoyers oder meinetwegen auch Reden auf Parteitagen hält. Aber die Papierform - soweit sie überhaupt vorliegt, siehe Tibor - ersetzt sicherlich nicht den Inhalt.
Meine Ausbilderin im Zivilrecht gegenüber habe ich mal die Frage geäußert, was denn die Beurteilung und die Stationsnote wert sei, wo sie doch seit 1980 nicht mehr in die Endnote eingehe. Sie meinte, diese Beurteilungen hätten durchaus Bedeutung, wenn man z.B. zwischen zwei Noten stehe. Sie war Prüferin im Examen. Und nun?
Ja, was und nun? Damit sagt sie doch nicht mehr, als dass derjenige, der in den Stationen immer Topnoten, eher noch die 9,05 Punkte anstelle von 8,95 Punkten bekommen wird (etwa über den "Sozialpunkt"), als derjenige, der immer stoisch die 7 Punkte mitgenommen hat. Weil man bei Ersterem eher davon ausgehen kann, dass nur einfach die Klausuren schlecht gelaufen sind als bei Letzterem. Mag man unfair finden, aber that's life.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

julée hat geschrieben:Ja, was und nun? Damit sagt sie doch nicht mehr, als dass derjenige, der in den Stationen immer Topnoten, eher noch die 9,05 Punkte anstelle von 8,95 Punkten bekommen wird (etwa über den "Sozialpunkt"), als derjenige, der immer stoisch die 7 Punkte mitgenommen hat. Weil man bei Ersterem eher davon ausgehen kann, dass nur einfach die Klausuren schlecht gelaufen sind als bei Letzterem. Mag man unfair finden, aber that's life.
Ja, aber die Stationsnoten dürfte sie als Prüferin gar nicht kennen, jedenfalls sofern sie keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Zumindest wurde das vom Kollegen bestritten.

Bis 1980 gingen die Stationsnoten noch in die Endnote ein. Sie waren daher in irgendeiner Form aktenkundig. Genau genommen mussten damals von den Kandidaten 14 Einzelzeugnisse vorgelegt werden. Seither hat sich anscheinend einiges geändert.
julée
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von julée »

Juratutorium hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Ja, was und nun? Damit sagt sie doch nicht mehr, als dass derjenige, der in den Stationen immer Topnoten, eher noch die 9,05 Punkte anstelle von 8,95 Punkten bekommen wird (etwa über den "Sozialpunkt"), als derjenige, der immer stoisch die 7 Punkte mitgenommen hat. Weil man bei Ersterem eher davon ausgehen kann, dass nur einfach die Klausuren schlecht gelaufen sind als bei Letzterem. Mag man unfair finden, aber that's life.
Ja, aber die Stationsnoten dürfte sie als Prüferin gar nicht kennen, jedenfalls sofern sie keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Zumindest wurde das vom Kollegen bestritten.
Das dürfte wohl aufs Bundesland ankommen. Und wenn die Stationsnoten vorliegen, dann macht es doch rein tatsächlich Sinn, wenn das Gesamtbild, das sich hieraus ergibt, jedenfalls bei der Frage "Sozialpunkt ja oder nein" Berücksichtigung findet.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Gut, ich kann nur für die Situation am OLG Frankfurt/M sprechen und natürlich auch nur auf Basis meiner eigenen Erfahrungen.

Wir hatten nunmal einige Leute mit extrem hoher "extracurricular activity", wie sie beispielsweise in den USA üblich ist, und die haben allesamt gute Noten gemacht und sind in Justiz und Großkanzleien untergekommen.

Der Punkt ist nunmal, dass es in Jura nicht viel bringt, sich so zu verhalten, wie die Masse, denn die Masse bekommt relativ schwache Noten. Man sollte sich vielmehr die zum Vorbild nehmen, die gute Noten bekommen.

Wie bereits gesagt, daraus kann jeder seine persönlichen Schlüsse ziehen.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Sebast1an »

Tibor hat geschrieben:Die allgemeine Personalakte liegt bei der mündlichen Prüfung nicht vor! Es liegt die Prüfungsakte mit einem Vornotenblatt (schriftliches Examen) sowie die Klausuren nebst Voten vor.
Tibor hat geschrieben:Bin selbst und aktuell Prüfer im 2. Examen.
Wie kannst du ohne Kenntnis der Stations- und AG-Noten § 5d Abs. 4 DRiG gerecht werden?
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Swann »

Juratutorium hat geschrieben:Gut, ich kann nur für die Situation am OLG Frankfurt/M sprechen und natürlich auch nur auf Basis meiner eigenen Erfahrungen.

Wir hatten nunmal einige Leute mit extrem hoher "extracurricular activity", wie sie beispielsweise in den USA üblich ist, und die haben allesamt gute Noten gemacht und sind in Justiz und Großkanzleien untergekommen.

Der Punkt ist nunmal, dass es in Jura nicht viel bringt, sich so zu verhalten, wie die Masse, denn die Masse bekommt relativ schwache Noten. Man sollte sich vielmehr die zum Vorbild nehmen, die gute Noten bekommen.

Wie bereits gesagt, daraus kann jeder seine persönlichen Schlüsse ziehen.
Man sollte aber nicht den Fehler machen, von einer Korrelation auf Kausalität zu schließen. Nur weil Messi und andere Topspieler Fußballschuhe für mehrere hundert Euro tragen, heißt das nicht, dass ich besser Fußball spiele, wenn ich mir auch solche Dinger kaufe. Eher ist es so, dass talentierte Juristen auch vielseitig interessiert sind und entsprechend mehr über den Tellerrand schauen.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Juratutorium »

Moment, es geht bei diesem speziellen Thema nicht um juristische Fähigkeiten. Es geht um Fragen wie, soll ich vor dem Ref promovieren. Da kann man nur sagen, ja! Mach deine Diss vor dem Referendariat. Bereite dich währenddessen auf das Referendariat vor. Wenn du im Referendariat bist, geh auf diese Fortbildungsveranstaltungen, auch wenn man dafür ein Wochenende in der Pampa verbringen muss. Mache beim Sitzungsdienst eine Einheit mehr. Zeige Interesse!

Das kann alles nichts schaden und ist im Zweifel hilfreich. Sollte mal ein Prüfer zufällig (!!!) davon Wind bekommen, kann es sich positiv auswirken.

Ich denke, solche Tipps kann man gefahrlos geben.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von Sebast1an »

Zum Thema Promotion: In Nds. wird vor der zweiten Staatsprüfung abgefragt, ob man promoviert wurde oder voraussichtlich noch wird. Gefragt wird zudem nach Betreuer und Thema. Dementsprechend dürfte diese Tatsache dann auch der Prüfungskommission bekannt sein.
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Re: Anforderungen 2. Examen

Beitrag von thh »

Juratutorium hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Es soll ja gerüchteweise auch VRiBGH geben, bei denen man angesichts dieser Kriterien ins Grübeln gerät.
Ich bezweifle z.B. dass der Thomas es heutzutage durch das Assessmentcenter geschafft hätte. Das ist noch mal eine spezielle Einrichtung, mit der selbst fachlich hochqualifizierte Bewerber auf Basis von völlig intransparenten Kriterien aussortiert werden können.
Bisher habe ich von Assessment-Centern nichts gehalten, aber unter diesem Gesichtspunkt erscheint ihre Einführung fast zwingend.
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