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Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 12:43
von OJ1988
Juratutorium hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Hast du jemals selbst eine Klausur korrigiert?
Mehrere 1000 und ich kann im Bestreitensfall sogar den Urkundsbeweis antreten, weil ich letztens sogar noch alte Abrechnungen aus den 90ern gefunden habe ;)
Umso unverständlicher sind deine Ausführungen. Du hast also wirklich Leuten, die ebenso unzureichende Ausführungen gemacht haben wie ihr Vorgänger, bloß deswegen einen Punkt mehr gegeben, weil sie 5 Seiten mehr geschrieben haben? Das halte ich für eine glatte Fehlleistung.
Sowas geschieht im Unterbewusstsein. Man hat als Korrektor die Tendenz, Klausuren mit geringem Umfang und/oder grausamer borderline unlesbarer Schrift bei magerem Inhalt schlechter zu bewerten. Wenn jemand sich Mühe gegeben hat und es zumindest optisch angenehm wirkt, dann hat man auch irgendwo Mitleid. Ich gebe gerne zu, dass das vielleicht nicht perfekt war, aber ich bin nunmal kein Roboter.

Bei Korrekturen habe ich auf dem Boden 18 Stapel gebildet und diese Stapel dann zuletzt nochmal untereinander abgeglichen. Am Ende war Ähnliches bei Ähnlichem und ich glaube damit auch wirklich fair gewesen zu sein. Es ist natürlich immer schwer sich selbst zu beurteilen, geschenkt.
Streiche "man", setze "ich". Natürlich ist man kein Roboter. Dennoch sollte man eigene "Vorurteile" reflektieren (das scheinst du ja zu können) und versuchen, entsprechend gegenzusteuern.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 12:48
von Juratutorium
OJ1988 hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:Es ist kein Problem, irgendwelche Thesen auch mal für grundfalsch zu halten.

Das eigentliche Problem entsteht hier vielmehr dadurch, dass man in diesem Fall abstrakt nichts widerlegen kann, sondern mit konkreten Beispiel operieren muss. Immer wenn es konkret wird und um persönliche Erfahrungen geht, dann ist es nunmal so, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben.
Und eben diese persönlichen Erfahrungen der hier anwesenden Personen, die in irgendeinem Zusammenhang 'Prüfungserfahrung' gesammelt haben, widersprechen dir. Deshalb drängt sich die Vermutung auf, dass du die eigenen Fehlleistungen als Korrektor als allgemeingültige "apokryphe Prüferanforderungen" zu verbrämen versuchst.
Soll das jetzt der Versuch einer Session beim Hobbypsychologen werden?

Die Erfahrung der anderen Teilnehmer in Ehren, aber es gibt weder Leitfäden noch Checklisten zur Klausurenkorrektur. Vielmehr gilt der weltberühmte Beurteilungsspielraum. So wie ich Klausuren korrigiert habe, hielt ich es für fair und richtig. Andere haben anders korrigiert. Das ist deren Problem. Wir haben uns bei entsprechenden Meetings auch ausgetauscht. Da erfährt man bisweilen die komischsten Dinge. Einer hatte z.B. einen Stapel mit 50 Klausuren bekommen und bei ihm sind alle 50 durchgefallen. Bei mir gab es immer die Gauß'sche Normalverteilung. Da merkt man mal, wie zufällig das alles ist.

Soll ich nun in Demut verfallen und an der Klagemauer weinen, weil hier irgendwelche Fehlleistungen "verbrämt" werden oder nicht?

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 12:52
von Juratutorium
Dieses Topic nimmt langsam eine bizzarre Eigendynamik.

Da schreibe ich "Jungs und Mädels, versucht mal eure Bemühungen im Ref aktenkundig zu machen" und mittlerweile sind wir 8 Seiten später bei tiefenpsychologischen Fragestellungen angelangt, was denn möglicherweise in meinem Examen oder bei meiner Korrekturpraxis so alles schief gelaufen sein könne.

Also das ist wirklich bemerkenswert, aber auch irgendwie lustig.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 12:55
von OJ1988
Juratutorium hat geschrieben:Die Erfahrung der anderen Teilnehmer in Ehren, aber es gibt weder Leitfäden noch Checklisten zur Klausurenkorrektur. Vielmehr gilt der weltberühmte Beurteilungsspielraum. So wie ich Klausuren korrigiert habe, hielt ich es für fair und richtig.
Da liegt also des Pudels Kern.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 12:55
von Ara
Juratutorium hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Hast du jemals selbst eine Klausur korrigiert?
Mehrere 1000 und ich kann im Bestreitensfall sogar den Urkundsbeweis antreten, weil ich letztens sogar noch alte Abrechnungen aus den 90ern gefunden habe ;)
Da sich sonst anscheinend keiner traut: Wird bestritten.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 13:01
von Juratutorium
OJ1988 hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:Die Erfahrung der anderen Teilnehmer in Ehren, aber es gibt weder Leitfäden noch Checklisten zur Klausurenkorrektur. Vielmehr gilt der weltberühmte Beurteilungsspielraum. So wie ich Klausuren korrigiert habe, hielt ich es für fair und richtig.
Da liegt also des Pudels Kern.
Jetzt wird es faustisch...

Ich bin der Geist, der stets verneint!
Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
Ist wert, daß es zugrunde geht;
Drum besser wär's, daß nichts entstünde.
So ist denn alles, was ihr Sünde,
Zerstörung, kurz, das Böse nennt,
Mein eigentliches Element.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 13:04
von batman
OJ1988 hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:Die Erfahrung der anderen Teilnehmer in Ehren, aber es gibt weder Leitfäden noch Checklisten zur Klausurenkorrektur. Vielmehr gilt der weltberühmte Beurteilungsspielraum. So wie ich Klausuren korrigiert habe, hielt ich es für fair und richtig.
Da liegt also des Pudels Kern.
Und selbst dieser Kern ist falsch. Natürlich gibt es keine Checklisten, denn die Bewertung einer Examensklausur funktioniert nicht wie "Malen nach Zahlen". Leitfäden gibt es hingegen durchaus.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 13:07
von OJ1988
Nach Ernst Bloch stellt der faustische Mephisto die Negation im Prozess des dialektischen Fortschrittes dar. Der entsprechende "notwendige Widerstand, ohne den keine Entwicklung möglich wäre" (Münkler), ist im Kontext dieses Threads deine Haltung zu den Anforderungen an eine gute Klausur. Deswegen ist dein Zitat geradezu köstlich ironisch.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 13:10
von Juratutorium
Übrigens, von mir aus kann hier jeder Recht haben, das ist absolut kein Problem. Tibor hat Recht, OJ1988 hat Recht, der Ara hat Recht, das Urgestein natürlich auch. Ihr habt alle Recht! Hab ich einen vergessen? Wer will noch alles Recht haben?

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 13:13
von julée
batman hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:Die Erfahrung der anderen Teilnehmer in Ehren, aber es gibt weder Leitfäden noch Checklisten zur Klausurenkorrektur. Vielmehr gilt der weltberühmte Beurteilungsspielraum. So wie ich Klausuren korrigiert habe, hielt ich es für fair und richtig.
Da liegt also des Pudels Kern.
Und selbst dieser Kern ist falsch. Natürlich gibt es keine Checklisten, denn die Bewertung einer Examensklausur funktioniert nicht wie "Malen nach Zahlen". Leitfäden gibt es hingegen durchaus.
Wie jetzt? Ich dachte, die Kunst besteht darin, zunächst aus dem vom OLG / JPA vorgegebenen Koeffizienten multipliziert mit einem Faktor für die Schrift sowie mit der Seitenzahl die Note zu ermitteln und dann das dazu passende Votum zu formulieren. In Übungsklausuren ist das natürlich alles völlig freischwebend, weil man nur handverlesene Korrektoren in diese Kunst einweist (Voraussetzung: unbedingte Linientreue und Verschwiegenheit). Jede Korrektur- oder Prüfungspraxis außerhalb des realen Examens ist also eine rein dilettantische Veranstaltung, die nichts mit der Examensrealität zu tun hat. Aber pssst.

Re: AW: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 15:00
von thh
JulezLaw hat geschrieben:Ach, ich glaube, der gute OJ fasst unsere Aussagen einfach aus Gründen der Territorialität zusammen :D
Hauptsache "Jule", wie es danach weitergeht, ist nebensächlich.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 15:13
von julée
Pah, da gibt es schon bedeutende Unterschiede [-(

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 15:18
von JulezLaw
Also echt mal... Als hätte ich einen Namen mit Akzent - am Ende denkt noch jemand, ich wäre Franzose! :eeeek: :D

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 15:20
von JRG
Das mit den Seitenzahlen ist doch totaler Quatsch. Als Korrektor bin ich doch im niedrigen Punktebereich völlig entnervt, wenn ich 25 und mehr Seiten falsches Geschwaller lesen muss. Da denke ich mir auch nicht, dass der- oder diejenige sich wenigstens Mühe gegeben hat. Und auch in den Prädikatsbereich kommt man locker mit nur 10-12 Seiten.

Sich da an Musterlösungen zu orientieren ist auch Blödsinn, die sind teils so lang, dass ich sie in 5 Stunden nicht einmal abschreiben könnte.

Re: Anforderungen 2. Examen

Verfasst: Sonntag 7. August 2016, 16:10
von Juratutorium
JRG hat geschrieben:Das mit den Seitenzahlen ist doch totaler Quatsch. Als Korrektor bin ich doch im niedrigen Punktebereich völlig entnervt, wenn ich 25 und mehr Seiten falsches Geschwaller lesen muss. Da denke ich mir auch nicht, dass der- oder diejenige sich wenigstens Mühe gegeben hat. Und auch in den Prädikatsbereich kommt man locker mit nur 10-12 Seiten.

Sich da an Musterlösungen zu orientieren ist auch Blödsinn, die sind teils so lang, dass ich sie in 5 Stunden nicht einmal abschreiben könnte.
Das ist ein hervorragender Beitrag. Sowas muss man auch mal positiv herausstellen. Könntest du deine Thesen vielleicht noch so formulieren, dass eine Handlungsempfehlung für Examenskandidaten daraus wird.

Mein Vorschlag:
1. Wenn man keine Ahnung hat und sowieso alles falsch ist, dann besser ganz wenig schreiben, damit der Korrektor nicht noch mehr verärgert wird.

2. Ein Bearbeitungsumfang von 10-12 Seiten reicht völlig aus, um damit Prädikat zu erreichen, so lange es dabei nicht an der Argumentationstiefe mangelt.

3. In der Musterlösung steht auch viel Überflüssiges drin. Davon kann man einiges getrost vergessen.

Viel Erfolg! Euer JRG
Wäre das so in etwa in deinem Sinne?