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Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 20:24
von law and order
Hallo zusammen,

seit diesem Jahr gibt es die neue Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt).

Darf man mit dieser Zulassung nunmehr vor Gericht Robe tragen?

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 21:56
von Tikka
Ich würde umformulieren:

Muß man die dann tragen? Das war ja einer der echten Vorteile des Wechsels. Den ollen Kittel weg und nie mehr "Sehr geehrter HErr Kollege" schreiben müssen, was ich schon immer extrem affig fand.

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Dienstag 12. Juli 2016, 22:07
von Samson
Ich finde das sehr schick. Wobei der schriftkomment ja eher eine Sitte als eine Vorschrift ist. Und ob robenpflicht besteht hängt m.e. Davon ab ob man als anwaltlicher parteivertreter Auftritt. Wenn nicht glaub ich kaum dass ein Richter das auftreten in Robe verbieten würde.

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 08:31
von Tibor
Nach der Vorstellung manch alter RAK Hasen darf der Syndikus doch nur in blauer Robe auftreten:Bild

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 09:10
von Syd26
Tikka hat geschrieben:und nie mehr "Sehr geehrter HErr Kollege" schreiben müssen, was ich schon immer extrem affig fand.
Darf ich fragen, warum? Machen Ärzte z. B. genauso.

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 09:38
von Tikka
Das tröstet mich kaum. Tut mir leid, ich hab das nie verstanden und finde das eben albern. Im gesamten Übrigen Schriftverkehr der Republik geht's auch ohne.
Ich erlaube mir jedenfalls als Syndikus das konsequent zu ignorieren und egal wie penetrant mich irgendjemand als "Sehr geehrter Herr Kollege" betitelt, ohne Kollege und "kollegiale Grüße" zu antworten.

Das hat inzwischen sogar mein alter Chef verstanden, den ich gelegentlich mandatiere. Der schreibt mich inzwischen mit Lieber Herr ... an. Geht doch.

P.S: Weils so grantelig klingt. Das ist ne reine Stilfrage und die kann natürlich jeder für sich anders handhaben.

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 10:07
von Tobias__21
In den Vorlesungen wurden wir von den Professoren auch immer mit "Herr Kollege" bzw. "Frau Kollegin" angesprochen. Kam mir damals schon etwas suspekt vor :D

Mein Liebling ist aber seit neustem: "Zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme" :D

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 11:15
von Samson
Diese Kunstsprache ist doch wunderschön. Großartig auch die nach Wertschätzung gestuften Grußformeln.

Ist es eigentlich ein Befangenheitsgrund, wenn man einen Hinweisbeschluss mit "mit vorzüglicher Hochachtung" abschließt?

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Mittwoch 13. Juli 2016, 11:19
von OJ1988
Allfällige Ehrenbezeugungen in der Kanzleisprache des 19. Jahrhunderts sind ehetunlichst zu unterlassen.

Re: Robe für Syndikusrechtsanwalt

Verfasst: Sonntag 24. Juli 2016, 18:23
von law and order
Das eherbare Standesrecht hat sich doch bewährt. ;-)