bewerbungskosten
Verfasst: Samstag 16. Juli 2016, 13:15
habe mich bei einer gk beworben und hatte fahrtauslagen. waere es dreist, diese geltend zu machen, wenn man
1. selbst abgesagt hat und
2. die uebernahme nicht zugesagt (aber auch nicht ausgeschlossen) wurde?
macht es einen schlechten eindruck bzw. bekommt ueberhaupt jmd wichtiges die geltendmachung mit?
1. selbst abgesagt hat und
2. die uebernahme nicht zugesagt (aber auch nicht ausgeschlossen) wurde?
macht es einen schlechten eindruck bzw. bekommt ueberhaupt jmd wichtiges die geltendmachung mit?