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bewerbungskosten

Verfasst: Samstag 16. Juli 2016, 13:15
von Mietspantrakt
habe mich bei einer gk beworben und hatte fahrtauslagen. waere es dreist, diese geltend zu machen, wenn man
1. selbst abgesagt hat und
2. die uebernahme nicht zugesagt (aber auch nicht ausgeschlossen) wurde?
macht es einen schlechten eindruck bzw. bekommt ueberhaupt jmd wichtiges die geltendmachung mit?

Re: bewerbungskosten

Verfasst: Samstag 16. Juli 2016, 14:44
von OJ1988
Ein Recht geltend zu machen (§ 670 BGB) ist nie dreist. Im Zweifel kommt ein in besonnener Selbstbehauptung agierender junger Mann besser an, als einer von diesen austauschbaren "Vielen, viiiieeelen Dank für das interessante Gespräch!"-Speichelleckern. Und überhaupt: Was schert es dich, wenn du da eh nicht anfangen willst?

Re: bewerbungskosten

Verfasst: Sonntag 17. Juli 2016, 12:19
von Mietspantrakt
danke!
Und überhaupt: Was schert es dich, wenn du da eh nicht anfangen willst?
will mir die option nicht zerstoeren, spaeter mal dort anzufangen.