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Versorgungswerk
Verfasst: Samstag 23. Juli 2016, 17:27
von esprit
Aus welchem Betrag wird der Beitrag für das Versorgungswerk errechnet?
Aus dem reinen Gewinn der Kanzlei oder nach Abzug der privaten Ausgaben wie Krankenkasse Versorgungswerk etc.
Vielen Dank für Antworten
Re: Versorgungswerk
Verfasst: Samstag 23. Juli 2016, 17:36
von Tibor
In der Regel die Einkünfte, also der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (bspw § 30 Abs 2 Satzung VW HH). Eine Minderung um KV Beiträge erfolgt dann nicht, weil diese nach der - in der Regel in Bezug genommenen - steuerlichen Definition nicht die Einkünfte, sondern das Einkommen mindern (vgl § 2 Abs 2, Abs 4 und § 10 Abs 1 Nr 3 EStG).
Re: Versorgungswerk
Verfasst: Samstag 23. Juli 2016, 17:42
von esprit
Hört sich richtig an. Vielen Dank gleiche gilt dann wahrscheinlich für Beiträge ans Versorgungswerk
Re: Versorgungswerk
Verfasst: Montag 25. Juli 2016, 08:00
von esprit
Guten Morgen, habe gehört dass man Krankenkassen und versorgungsbeiträge auch zu den betrieblichen Ausgaben zählen kann.
Was ist nun richtig sind das betriebliche oder private Ausgaben?
Re: Versorgungswerk
Verfasst: Mittwoch 27. Juli 2016, 14:12
von Tibor
Im steuerlichen Sinne ganz bestimmt nicht beruflich veranlasst; in Bezug auf Versorgungswerk und Beitrag kommt es auf die Satzung des VW und die dort definierte Bemessungsgrundlage an.