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Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 13. August 2016, 16:40
von Gelöschter Nutzer
Hi Leute,

ich habe das AC in Hamm erfolgreich hinter mich gebracht und warte noch auf einen Termin beim Amtsarzt. Gleichzeitig überlege ich noch, das 2. Examen nochmal zu schreiben, weil ich in der mündlichen das Prädikat knapp verpasst habe.

Allerdings würde sich dadurch mein Berufseinstieg um 1 Monat verzögern. Die Kosten des Verbesserungsversuchs stiegen mit den Opportunitätskosten damit auf knapp 4.000€, mit Gebühr, Kommentarleihe, neue Gesetze plus den verpassten Sold. So viel wert sind mir 0,6 Punkte auf nem Zettel eigentlich nicht. Und mein Ego ist nicht genug gekränkt, um mir den Stress nochmal zu geben. Die Einstellungszusage war recht heilsam.

Andererseits wird ja gerade ein wenig der Untergang des Rechtsstaates wegen nicht Prädikatsjuristen im Staatsdienst bei den aktuellen Einstellungen besungen.

Hab ich nun auf ewig das Manko nur eines Prädikats im ersten Examen an der Backe und ist damit für mich dadurch automatisch Edeka? Das wäre natürlich ärgerlich, auch wenn für mich R1 im Moment als Karriere genug aussieht. Wenn in 5-6 Jahren eine Tür nicht aufgeht, wegen des fehlenden Prädikats, wäre das schon nicht so dolle.

Lg

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 13. August 2016, 17:07
von Tibor
Du vergisst in deiner Kalkulation, dass es im Verbesserungsversuch nicht zwingend 0,7 Punkte mehr gibt.

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 13. August 2016, 17:17
von julée
Zumal es auch mit einem knappen vb im 2. Examen nicht ausgeschlossen wäre, dass die "Konkurrenz" dann schlichtweg nen Punkt mehr hat - falls es überhaupt nochmal auf die Examensnoten ankommen sollte.

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 13. August 2016, 18:01
von Parabellum
julée hat geschrieben:Zumal es auch mit einem knappen vb im 2. Examen nicht ausgeschlossen wäre, dass die "Konkurrenz" dann schlichtweg nen Punkt mehr hat - falls es überhaupt nochmal auf die Examensnoten ankommen sollte.
Dann dürfte es eher auf das Parteibuch ankommen, oder? Hat da jemand entsprechende Erfahrungen gemacht?

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 13. August 2016, 18:04
von Gelöschter Nutzer
Statisch sehe ich schon eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass ich mich verbessere. Wenn ich meine Leistungen insgesamt aus Vorbereitungsdienst und 1. Examen angucke, habe ich im zweiten Examen schon Leistungen am unteren Rand einer Standardabweichung meiner individuellen Gaußkurve der Noten geliefert. Kann nochmal so laufen, ist aber überwiegend unwahrscheinlich.

Im ersten Examen habe ich mich von freischuss im Verbesserungsversuch in 3 Monaten um 2,8 Punkte verbessert.

Also da mache ich mir weniger Sorgen.

Kommt es denn irgendwann nochmal auf die Note an?

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 13. August 2016, 18:13
von Gelöschter Nutzer
Ps. Mit Karriere meine ich nichts über R2, alles darüber hinaus ist ohnehin utopisch und auch nicht unbedingt erstrebenswert.

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 13. August 2016, 18:15
von non-liquet
Die Noten spielen durchaus eine Rolle, wenn es z. B. um Sonderverwendungen (Abordnungen als HiWi an den BGH usw.) geht. Wenn die Ambitionen künftig dann doch mal über R2 hinaus gehen sollten, wird es ohne so etwas schwierig (und umgekehrt mit so etwas deutlich leichter).

Unabhängig davon: Nicht lang nachdenken - machen. Schlechter kannst Du nicht werden und Du beißt Dir dann in ein paar Jahren nicht in die hintere Seite nach dem Motto "hätte ich doch nur". Unwillige Reaktionen brauchst Du nicht befürchten; ich bin selbst unmittelbar nach der schriftlichen Prüfung im Verbesserungsversuch dann doch noch mit der "alten" Note eingestellt worden. Als ich ein paar Monate später in der Prüfungskommission auf die Frage, was ich mir denn beruflich so vorgestelle, das so geschildert habe, kam das bei den Herrschaften dort gut an.

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 13. August 2016, 20:41
von julée
Also wenn das subjektive Gefühl ist, es hätten nicht nur 9, sondern auch 10 Punkte werden können, dann würde ich auf jeden Fall ungeachtet der Oppertunitätskosten den Verbesserungsversuch wagen - wenn es doch mal darauf ankommen sollte, eine wenigstens durchschnittliche bis überdurchschnittliche Examensnote (innerhalb der Justiz) vorzuweisen, würdest Du Dich doch später immer ärgern à la "hätte ich vielleicht auch haben können".

Re: Bedeutung der Note nach Einstie

Verfasst: Sonntag 14. August 2016, 00:17
von law and order
non-liquet hat geschrieben:Die Noten spielen durchaus eine Rolle, wenn es z. B. um Sonderverwendungen (Abordnungen als HiWi an den BGH usw.) geht. Wenn die Ambitionen künftig dann doch mal über R2 hinaus gehen sollten, wird es ohne so etwas schwierig (und umgekehrt mit so etwas deutlich leichter.
So ist es. Zwar gibt es im Staatsdienst vor dem R2 das sogenannte dritte Staatsexamen (regelmäßig Abordnung ans OLG für neun Monate mit anschließender dienstlicher Beurteilung), welchem ein hohes, wenn nicht sogar höheres Gewicht als den zweiten Staatsexamen zukommt.

Das zweite Staatsexamen wird nach meinem Kenntnisstand aber vor der Beförderung auch angeschaut.

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Sonntag 14. August 2016, 07:43
von Bonnvoyage
Natürlich spielt das Examen bei der Auswahl des jeweiligen Kandidaten eine wichtige Rolle. Die bis dahin vorliegenden Beurteilungen werden natürlich auch mit einbezogen. Im Kölner und Düsseldorfer Bereich ist es so, dass eine Abordnung erst ab einer bestimmten Beurteilungsstufe möglich ist. Hat man diese nicht erreicht, so kann man gar nicht zum OLG oder zur GStA.

Wie bei allem gilt aber: Lasst es erstmal alles auf euch zukommen. Das ist schon noch ein paar Jahre entfernt. Dem Grundstein dafür sollte man allerdings jetzt schon legen und daher bin ich auch für den Verbesserungsversuch.

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Sonntag 14. August 2016, 15:44
von Joshua
Mal zurückgefragt: Wenn hier die Rede ist von Noten, die benötigt werden für die OLG-Erprobung / Abordnung bzw. die wissenschaftliche Mitarbeit am BGH: Über welche Erfordernisse [Noten] reden wir hier?

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Sonntag 14. August 2016, 18:23
von Spencer
Ich rate zu etwas Gelassenheit. Der Richterberuf ist aus guten Gründen nicht als typische Beförderungslaufbahn ausgestaltet. Die meisten Richter werden in ihrem Berufsleben überhaupt nicht befördert, und viele wollen das auch gar nicht.

In meinen Augen ist das derzeit herrschende Beurteilungsunwesen die größte Gefahr für die (innere) Unabhängigkeit. Anders als bei vielen älteren Kollegen beobachte ich bei vielen jüngeren Richtern eine bedenkliche Erledigungs- und Obrigkeitshörigkeit, die sich - in meinen Augen - nur schwer mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbaren lässt. Aber das führt jetzt vielleicht an dieser Stelle zu weit.

Wie gesagt, ich empfehle etwas Gelassenheit. Befördert werden muss niemand mehr, die R1=A15 sind doch mehr als auskömmlich. Und soviel mehr springen bei R2 auch nicht heraus...

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Sonntag 14. August 2016, 18:38
von Tibor
War R2 nicht im max an A16 angelegt? Also dem Ministerialrat zu Fuß? Erst R3=B3 wäre dann eine nette Beförderung (MinR zu Pferde), insbesondere wenn man dies vor dem 55. Geburtstag in der Tasche hat, denn Endgrundgehalt R3 ist ca 700-900€ Brutto mehr als R2.

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Sonntag 14. August 2016, 19:00
von Joshua
Spencer hat geschrieben:Ich rate zu etwas Gelassenheit. Der Richterberuf ist aus guten Gründen nicht als typische Beförderungslaufbahn ausgestaltet. Die meisten Richter werden in ihrem Berufsleben überhaupt nicht befördert, und viele wollen das auch gar nicht.

In meinen Augen ist das derzeit herrschende Beurteilungsunwesen die größte Gefahr für die (innere) Unabhängigkeit. Anders als bei vielen älteren Kollegen beobachte ich bei vielen jüngeren Richtern eine bedenkliche Erledigungs- und Obrigkeitshörigkeit, die sich - in meinen Augen - nur schwer mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbaren lässt. Aber das führt jetzt vielleicht an dieser Stelle zu weit.

Wie gesagt, ich empfehle etwas Gelassenheit. Befördert werden muss niemand mehr, die R1=A15 sind doch mehr als auskömmlich. Und soviel mehr springen bei R2 auch nicht heraus...
Wichtige kritische Worte!

Das, was du mit Erledigungshörigkeit sehr treffend bezeichnest, beobachte ich ganz vehement im Kollegenkreis (mich selbst nicht ausgenommen!). Das Problem lässt sich allerdings auf individueller Ebene kaum lösen: Wer sich als Assessor dem Erledigungsdrang widersetzt, bekommt schlicht eine mäßige Beurteilung und wird anderweitig marginalisiert.

Davon abgesehen:

Ich finde die Diskussion um Aufstiegschancen und -voraussetzungen in der Justiz trotz der begrenzten Beförderungsstellen nicht müßig; eine Diskussion um die Kriterien ist in jedem System sinnvoll, nicht zuletzt, um Maßstäbe für Kritik an Entscheidungen zu entwickeln und für Fehlentscheidungen zu sensibilisieren. Mit dem Wissen wächst der Zweifel!

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Sonntag 14. August 2016, 21:07
von Tibor
Es geht eben nur um vergleichende Beurteilung, nicht um eine absolute Beurteilung, wenn man die richterliche Unabhängigkeit hoch halten will. Wie will man denn einen Richter sonst "messen" (um nicht beurteilen zu sagen), wenn man die bearbeiteten Akten / Urteile nicht inhaltlich überprüfen kann/will? Was "hinten raus kommt" hängt nur in geringem Maße vom Richter ab, also weder Berufungs-, Revisions-, Vergleichs- noch Rücknahmequoten sind geeignet(er) als reine Erledigungsstatistik, dazu sind Gerichte/Dezernate/Fälle zu unterschiedlich.