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Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 27. August 2016, 11:39
von recht_selten
julée hat geschrieben:Vermutlich aber auch nur bis zu dem Tag bis in der Presse zu lesen ist "Kinderschänder bleibt unbestraft, da StA untätig" - was aber hoffentlich nicht passiert, wenn ein Vertreter des Typs B die Akte rechtzeitig vorher findet.
Auch hier greift die Macht der Zahlen, denn dort werden ja auch Rückstandsverfahren erfasst. Wenn wir zynisch bleiben wollen, können wir die Geschichte so fortschreiben: A schickt die Sache postwendend und schlecht ermittelt zu Gericht. Dieses hat dann das Problem ;)

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 27. August 2016, 11:45
von julée
Perfide. "Verstehe ich auch nicht, warum das Gericht nicht verurteilt hat."

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Samstag 27. August 2016, 11:50
von recht_selten
Exakt und "in dubio pro reo" kennt sogar die Bild-Zeitung

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Mittwoch 15. Februar 2017, 17:53
von Infinit-E
Joshua hat geschrieben:Mal zurückgefragt: Wenn hier die Rede ist von Noten, die benötigt werden für die OLG-Erprobung / Abordnung bzw. die wissenschaftliche Mitarbeit am BGH: Über welche Erfordernisse [Noten] reden wir hier?
Das würde mich auch mal interessieren. :)

Re: Bedeutung der Note nach Einstieg

Verfasst: Mittwoch 15. Februar 2017, 20:08
von Tibor
Ein "übertrifft die Anforderungen erheblich" wird es wohl schon sein müssen.