Zulässigkeit der Streitverkündung
Verfasst: Mittwoch 17. August 2016, 13:53
Hallo Kollegen,
stehe total auf dem Schlauch und kann mich nicht entscheiden
Ist es zulässig, den Rechtsstreit von Seiten des Beklagten (als Vertretenen aus Rechtsscheinsvollmacht) an den Vertreter zu verkünden?
Dass dies von der Klägerseite geht, ist klar, denn wenn er gegen den Vertretenen unterliegt, kann er sich an den vollmachtlosen Vertreter halten.
Ich hab Zweifel, dass dies auf Beklagtenseite zulässig ist. Eine Begründung finde ich aber gerade nicht.
Danke
stehe total auf dem Schlauch und kann mich nicht entscheiden
Ist es zulässig, den Rechtsstreit von Seiten des Beklagten (als Vertretenen aus Rechtsscheinsvollmacht) an den Vertreter zu verkünden?
Dass dies von der Klägerseite geht, ist klar, denn wenn er gegen den Vertretenen unterliegt, kann er sich an den vollmachtlosen Vertreter halten.
Ich hab Zweifel, dass dies auf Beklagtenseite zulässig ist. Eine Begründung finde ich aber gerade nicht.
Danke