Ich kann dir sagen, wie der normale Anwalt nach Vorstellung des JPA aussieht: Er hat die NJW abonniert, BGHZ 1-12 im Schrank, einen Palandt in der 16. Auflage und eine Adler Schreibmaschine auf dem Tisch. Er trägt einen grauen Anzug, eine Hornbrille, riecht entfernt nach Kölnisch Wasser und hat, zumindest seit Gründung der BRD, jedes mal die CDU gewählt. Dieser Typ wird seit 50 Jahren in jeder einzelnen Prüfung simuliert.Tibor hat geschrieben:Normaler Anwalt, iSv was du für Normal hältst. Mit den og Fonds meinte ich insbesondere Investoren, die übervorteilt wurden und nun raus wollen bzw Initiator, Verkäufer, Fonds oder Bank in Anspruch nehmen wollen. Das sind eher Bürger aus der Kleinstadt. Aber gut, so haben wir wenigstens dein Weltbild und deine Tätigkeit konkretisiert. Der Anwalt von Dorf, der als Einzelkämpfer Feld-Wald-Wiesen-Flur-Rechtsgebiete anbietet und jegliche Beratung mit dem Gesetz, dem Palandt oder Google löst. Da kann man zu hohen (sic!) Streitwerten (der 18T€ Vogel) nur gratulieren, denn dort wird vermutlich 0815 Rechtsproblem schnell zu einem fürstlichen RVG Honorar iHv 2.800€ für Beratung und 1. Instanz.
Was die Beispielsfälle und die RVG-Honorare anbetrifft, wüsste ich nicht, worüber du dich lächerlich machen könntest. Warum soll man einen Mandanten mit einem gewonnen Verfahren nach Hause schicken, wenn man für zwei bis drei Seiten Text bei der Gegenseite zwischen 650 und mehreren tausend Euro abrechnen kann? Diese Form von herablassender Arroganz hätte ich selbst von dir nicht erwartet. Langsam wird es wirklich lächerlich.