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Zwangsurlaub?

Verfasst: Freitag 9. September 2016, 17:26
von Pippen
Man liest im Netz immer wieder, dass der AG den AN unter Umständen zwingen kann, Urlaub zu nehmen, wenn gerade keine Arbeit da ist oder wenn er selbst in Urlaub fährt. In Kommentaren finde ich dazu nichts und finde es auch suspekt, immerhin gehört es zur Risikosphäre des AG, wenn keine Arbeit vorhanden ist und woraus soll er Anspruch des AN auf Erholungsurlaub in eine Pflicht des AN auf Erholungsurlaub ändern können? Auf der anderen Seite geht im ArbR über ArbV ivm 242 BGB ja praktisch alles, wenn man will.

Weiß da jmd. genaueres, vor allem, woraus das Recht des AG auf einen derartigen Zwangsurlaub herrühren soll?

Re: Zwangsurlaub?

Verfasst: Freitag 9. September 2016, 17:46
von Tibor
Wer hat's gesagt?
Der Gesetzgeber hat geschrieben:Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Re: Zwangsurlaub?

Verfasst: Freitag 9. September 2016, 19:10
von Pippen
Achja, ok. Der AG kann bei dringenden Belangen den Urlaubszeitpunkt für den AN ganz selbständig festlegen und natürlich kann der AN widersprechen und nicht dazu gezwungen werden, freilich hat er dann später auch keinen Urlaub mehr, denn mit der Festlegung des Urlaubszeitpunktes hat der AG seine Pflicht erfüllt, dem AN Erfolgungsurlaub anzubieten.