Zwangsurlaub?
Verfasst: Freitag 9. September 2016, 17:26
Man liest im Netz immer wieder, dass der AG den AN unter Umständen zwingen kann, Urlaub zu nehmen, wenn gerade keine Arbeit da ist oder wenn er selbst in Urlaub fährt. In Kommentaren finde ich dazu nichts und finde es auch suspekt, immerhin gehört es zur Risikosphäre des AG, wenn keine Arbeit vorhanden ist und woraus soll er Anspruch des AN auf Erholungsurlaub in eine Pflicht des AN auf Erholungsurlaub ändern können? Auf der anderen Seite geht im ArbR über ArbV ivm 242 BGB ja praktisch alles, wenn man will.
Weiß da jmd. genaueres, vor allem, woraus das Recht des AG auf einen derartigen Zwangsurlaub herrühren soll?
Weiß da jmd. genaueres, vor allem, woraus das Recht des AG auf einen derartigen Zwangsurlaub herrühren soll?