Zahlungsklage: Antrag bei Teilzahlungen nach Verzugsbeginn
Verfasst: Donnerstag 29. September 2016, 19:22
Wie würdet ihr den Klageantrag formulieren, wenn der Beklagte nach Verzugsbeginn, aber vor Klageerhebung Teilzahlungen erbracht hat?
Bsp.: Klageforderung iHv 1.000 €
1) Verzugsbeginn 1.1.2016
2) Teilzahlung von 100 € am 1.3. 2016
3) Klageerhebung am 1.5. 2016
Jetzt einfach 900 € einklagen, wäre wegen § 367 Abs. 1 BGB Quatsch. Die 100 € werden erst auf die Verzugszinsen angerechnet, dann auf die Hauptforderung. Jetzt könnte man sicher genau ausrechnen, wieviel Verzugszinsen bis zum Datum der Teilzahlung angefallen sind und so den genauen Betrag errechnen. In diesem Beispiel ist das vom Aufwand her auch vertretbar, in meinem konkreten Fall aber nicht wirklich.
Jetzt mir mir daneben die Formulierung bekannt "den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 1.000 € zu zahlen zzgl. Zinsen iHv...ab dem... abzüglich bereits gezahlter X € . So leitet man wohl den Rechenaufwand ins Vollstreckungsverfahren weiter und soll in der Praxis "üblich" sein. Will das aber nicht um die Ohren gehauen bekommen. Abstrakt finde ich da kaum etwas zu. Meinungen?
Bsp.: Klageforderung iHv 1.000 €
1) Verzugsbeginn 1.1.2016
2) Teilzahlung von 100 € am 1.3. 2016
3) Klageerhebung am 1.5. 2016
Jetzt einfach 900 € einklagen, wäre wegen § 367 Abs. 1 BGB Quatsch. Die 100 € werden erst auf die Verzugszinsen angerechnet, dann auf die Hauptforderung. Jetzt könnte man sicher genau ausrechnen, wieviel Verzugszinsen bis zum Datum der Teilzahlung angefallen sind und so den genauen Betrag errechnen. In diesem Beispiel ist das vom Aufwand her auch vertretbar, in meinem konkreten Fall aber nicht wirklich.
Jetzt mir mir daneben die Formulierung bekannt "den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 1.000 € zu zahlen zzgl. Zinsen iHv...ab dem... abzüglich bereits gezahlter X € . So leitet man wohl den Rechenaufwand ins Vollstreckungsverfahren weiter und soll in der Praxis "üblich" sein. Will das aber nicht um die Ohren gehauen bekommen. Abstrakt finde ich da kaum etwas zu. Meinungen?