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PKH Verwaltungsgericht

Verfasst: Montag 3. Oktober 2016, 15:21
von Gelöschter Nutzer
Hallo zusammen,

ich habe eine praktische Frage zum Umgang mit PKH in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Ich habe einen Bescheid über eine ED-Behandlung mit Androhung von Zwangsgeld für einen bestimmten Termin. Eine Klage hätte aufschiebende Wirkung, mit Einreichung bestünde aber natürlich das Risiko, dass der (mittellose) Mandant die Kosten, jedenfalls eine Gebühr, zu tragen hat. Ein bedingter Antrag würde aber keine aufschiebende Wirkung auslösen, so dass die Behörde ein Zwangsgeld festsetzen könnte. Verstehe ich es richtig, dass der Mandant also entscheiden muss, das Risiko einzugehen, Kosten zahlen zu müssen, die er nicht aufbringen kann oder vorerst auf Rechtsschutz zu verzichten?

Viele Grüße

Mikael