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Anfechtung bei fehlerhaften Vollmacht

Verfasst: Montag 10. Oktober 2016, 17:11
von Gelöschter Nutzer
Guten Abend liebes Forum :)

ich bin gerade an einem Fall dran und wollte mal eure Meinung dazu wissen.
Ganz grob erzählt geht es darum, dass sich Person A als Vorsitzender einer Wohnungsgenossenschaft den V als Vertreter gemacht hat.
Hierbei hatte er eine mündliche Vollmacht erteilt, in der er ausdrücklich darauf hinweist, dass neben der allgemeine Vollmacht auch einige Einschränkungen stattfinden. So umfasst die Vollmacht nicht den Kauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen.
Diese mündliche Vollmacht wurde im Nachhinein auch schriftlich dokumentiert, jedoch von einer Sekretärin. Diese hat jedoch einen entscheidenden Fehler gemacht, und zwar hat sie aufgeschrieben, dass die Vollmacht auch den Kauf von Grundstücken und Wohnungen beinhaltet. V hat daraufhin einen Kaufvertrag im Namen der Genossenschaft unterzeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Wohnung von K, der für diese 300.000€ verlangt.
A ist erst nach dem Vertrag von dem Kauf informiert worden und kann demnach kein Widerspruch einlegen.
Jetzt zu meiner Frage. Wie seht ihr das? Wäre eine Anfechtung in diesem Fall gerechtfertigt oder nicht?

Re: Anfechtung bei fehlerhaften Vollmacht

Verfasst: Montag 10. Oktober 2016, 17:27
von Tibor
Eine Anfechtung der goldenen Forenregel - keine Rechtsberatung - wäre in jedem Fall aussichtslos. Den Rest kann sicherlich ein Rechtsanwalt beurteilen.

Geschlossen.