Nötigungsmittel (Raub) bei atypischen Kausalverlauf
Verfasst: Donnerstag 27. Oktober 2016, 17:16
Hallo eine kleine Frage zu einem Fall bzgl. der Nötigung beim Raub. A vergiftet den B ohne Tötungsvorsatz, um ihn anschließend auszurauben, der B stirbt aber unvorhergesehen (weil es eine Wechselwirkung mit Substanzen in seinem Körper gibt -> atypischer Kausalverlauf). Anschließen raubt A den B aus. Reicht es für das Nötigungsmittel, wenn das Gift kausal für den Tod aber war (jedoch der Erfolg nicht objektiv zurechenbar ist)? Und was ist denn dann mit der Gewalt im Rahmen des 249? Kann ja schlecht sagen, dass der Tod des Opfers Gewalt darstellt oder muss ich auf das Beibringen des Gifts abstellen? Das ganze dürfte ja schwer vom Vorsatz des A umfasst sein oder ?
Danke schon mal !
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