Seite 1 von 2

Wiederzulassung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2016, 13:58
von Samson
Ich gehe in die Anwaltschaft zurück. Die Stelle trete ich morgen an; meine Zulassung wird sich aber noch ein paar Wochen verzögern. Gerichtstermine wird es nicht geben (nicht nur in den nächsten Wochen, sondern absehbar in den nächsten Jahren nicht). Das ich mich vorher nicht als Rechtsanwalt bezeichnen darf, ist klar.

Daher die standesrechtliche Frage:
Bin ich berechtigt, alleine und eigenverantwortlich Rechtsberatung zu leisten und als juristischer Berater an Besprechungen und verhandlungen teilzunehmen und zudem Rechtsgutachten alleine zu unterzeichnen, oder gibt das Ärger?

Ich weiß, dass man dies wissen sollte, aber ich wüsste aus dem Stehgreif ehrlich gesagt nicht, wo nachzuschlagen wäre.

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2016, 15:05
von Tibor
Uiii. Nur neun Monate und schon zurück?

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=53150

Was war der Beweggrund?

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2016, 15:17
von Samson
Langeweile. Und die Kantine.

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2016, 15:35
von famulus
Samson hat geschrieben:Ich weiß, dass man dies wissen sollte, aber ich wüsste aus dem Stehgreif ehrlich gesagt nicht, wo nachzuschlagen wäre.
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/B ... 10007.html

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2016, 22:13
von scndbesthand
Samson hat geschrieben:Langeweile. Und die Kantine.
Zu wenig Akten oder was?

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2016, 22:42
von Samson
Zu wenig juristische Tiefe. Zu wenig Kommunikation. Zu viele grottenlangweilige Beweiswürdigungwn, etwa in Verkehrs und arztsachen. Und dezernatsarbeit ist ein Alptraum.

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Montag 31. Oktober 2016, 23:55
von Tibor
Falsches Dezernat und falsches Gericht?

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Dienstag 1. November 2016, 00:00
von Samson
Tibor hat geschrieben:Falsches Dezernat und falsches Gericht?
Nun, das kann man sich bekanntlich nicht aussuchen.

Ich lernte, dass eine 55+X Stundenwoche weniger szressig seon kann als einige 35er.

Darf ich noch einmal höflich auf meine Ausgangsfrage hinweisen?

@famulus: =D>

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Dienstag 1. November 2016, 16:21
von thh
Samson hat geschrieben:Darf ich noch einmal höflich auf meine Ausgangsfrage hinweisen?

@famulus: =D>
Die hielt ich für - durch Famulus - beantwortet: vor der Zulassung bist Du Volljurist ohne Anwaltszulassung und darfst genau das, was keiner Anwaltszulassung bedarf, nämlich unentgeltliche (!) Rechtsdienstleistungen ggü. jedermann erbringen oder wissenschaftlicher (!) Rechtsgutachten erstatten (und all das sonst, was § 2 Abs. 3 RDG aus dem Begriff der "Rechtsdienstleistung" ausnimmt).

Das ist mithin keine standesrechtliche Frage.

Oder ging es Dir um standesrechtliche Konsequenzen von Verstößen?

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Dienstag 1. November 2016, 18:06
von Samson
thh hat geschrieben:
Samson hat geschrieben:Darf ich noch einmal höflich auf meine Ausgangsfrage hinweisen?

@famulus: =D>
Die hielt ich für - durch Famulus - beantwortet: vor der Zulassung bist Du Volljurist ohne Anwaltszulassung und darfst genau das, was keiner Anwaltszulassung bedarf, nämlich unentgeltliche (!) Rechtsdienstleistungen ggü. jedermann erbringen oder wissenschaftlicher (!) Rechtsgutachten erstatten (und all das sonst, was § 2 Abs. 3 RDG aus dem Begriff der "Rechtsdienstleistung" ausnimmt).

Das ist mithin keine standesrechtliche Frage.

Oder ging es Dir um standesrechtliche Konsequenzen von Verstößen?
Es geht darum, ob ich morgen meine gewohnt klugen Gedanken in Gutachtenstil pressen darf, mit dem Fazit: Es besteht ein nicht unerhebliches Risiko dass...; die überwiegenden Gründe sprechen für...; und dafür einen drei bis vierstelligen Betrag in Rechnung stellen lassen darf.

Mit anderen Worten: Nein. Ok, finde ich aber unschön.

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Dienstag 1. November 2016, 18:18
von famulus
Dann lässt du eben für die paar Tage einen Kollegen zeichnen.

Und unschön? Hm, das RDG ist einer der Grundpfeiler deiner ökonomischen Existenz - ohne es dürfte jeder einen großen Teil deines Jobs ausüben. ;)

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Dienstag 1. November 2016, 18:31
von Samson
famulus hat geschrieben:Dann lässt du eben für die paar Tage einen Kollegen zeichnen.

Und unschön? Hm, das RDG ist einer der Grundpfeiler deiner ökonomischen Existenz - ohne es dürfte jeder einen großen Teil deines Jobs ausüben. ;)
Ich hätte nichts dagegen. Der Anwaltszwang vor Gerichten zieht ja in meinem Bereich nicht; die reine Beratung gegen Entgelt zu verbieten halte ich für verfehlt.

Man man mir fundamentales Wissen im einschlägigen Berufsrecht unterstellen, aber ich darf auch jeden Spacken an meinen Starkstromleitungen herumwerkeln lassen; würde aber aus Eigeninteresse nur einen Elektriker hinzuziehen. Und die Ansprechpartner bei Mandanten sind größtenteils auch Volljuristen. Die wissen schon, warum sie zu uns kommen.

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Dienstag 1. November 2016, 20:31
von Swann
Samson hat geschrieben: Man man mir fundamentales Wissen im einschlägigen Berufsrecht unterstellen ...
Wer tut denn sowas? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Dienstag 1. November 2016, 20:47
von Samson
Swann hat geschrieben:
Samson hat geschrieben: Man man mir fundamentales Wissen im einschlägigen Berufsrecht unterstellen ...
Wer tut denn sowas? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich meinte "Unwissen", sorry. Das tust du hier zum Beispiel; was mich geradezu schmerzhafthart trifft. (Postings übers Handy zu schreiben erhöht die Fehlerquote doch erheblich...)

Re: Wiederzulassung

Verfasst: Dienstag 1. November 2016, 21:05
von julée
Samson hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:Dann lässt du eben für die paar Tage einen Kollegen zeichnen.

Und unschön? Hm, das RDG ist einer der Grundpfeiler deiner ökonomischen Existenz - ohne es dürfte jeder einen großen Teil deines Jobs ausüben. ;)
Ich hätte nichts dagegen. Der Anwaltszwang vor Gerichten zieht ja in meinem Bereich nicht; die reine Beratung gegen Entgelt zu verbieten halte ich für verfehlt.
Gelegentlich ist ja schon Rechtsberatung durch Volljuristen grenzwertig genug - ich glaube nicht, dass es erstrebenswert ist, dass jeder, der einen VHS-Kurs gemacht hat, auch noch entgeltliche "Rechtsberatung" anbieten darf.
Man man mir fundamentales Wissen im einschlägigen Berufsrecht unterstellen, aber ich darf auch jeden Spacken an meinen Starkstromleitungen herumwerkeln lassen; würde aber aus Eigeninteresse nur einen Elektriker hinzuziehen.
Du möglicherweise ja. Aber derjenige, der entgeltlich an Deinen Starkstromleitungen rumbastelt, sollte sich mit dem Thema Handwerkskammer auseinandergesetzt haben ;)