Parteibezeichnung: Zweigniederlassung oder Unternehmen?
Verfasst: Mittwoch 2. November 2016, 17:26
Wie sollte ein Rubrum üblicherweise aussehen, wenn ich eine ausländische Gesellschaft mit Zweigniederlassung in Deutschland verklagen will?
- Name des ausländischen Unternehmens, Anschrift der deutschen Zweigniederlassung, gesetzliche Vertreter, ebenda (Wobei die gesetzlichen Vertreter ja gerade nicht in der Zweigniederlassung zwecks Zustellung angetroffen werden können?!?)
- Name der Zweigniederlassung, Anschrift Zweigniederlassung, gesetzliche Vertreter, ebd
- Oder sollte als Vertreter lieber der ständige Vertreter der Niederlassung i.S.d. § 13e II S. 5 Nr. 3 HGB angegeben werden?
Eine Zweigniederlassung ist ja kein rechtsfähiges oder parteifähiges Subjekt - von daher tendiere ich eher dazu, den Namen des Unternehmens selbst (eine ausländische Gesellschaftsform) anzugeben gefolgt von der Adresse der dt. Zweigniederlassung. Andererseits ist es aber so, dass man ein Unternehmen auch unter der Firma der Zweigniederlassung verklagen kann - aber wie stelle ich das dann am besten im Rubrum dar?
Danke vorab für alle praktischen Hinweise!
- Name des ausländischen Unternehmens, Anschrift der deutschen Zweigniederlassung, gesetzliche Vertreter, ebenda (Wobei die gesetzlichen Vertreter ja gerade nicht in der Zweigniederlassung zwecks Zustellung angetroffen werden können?!?)
- Name der Zweigniederlassung, Anschrift Zweigniederlassung, gesetzliche Vertreter, ebd
- Oder sollte als Vertreter lieber der ständige Vertreter der Niederlassung i.S.d. § 13e II S. 5 Nr. 3 HGB angegeben werden?
Eine Zweigniederlassung ist ja kein rechtsfähiges oder parteifähiges Subjekt - von daher tendiere ich eher dazu, den Namen des Unternehmens selbst (eine ausländische Gesellschaftsform) anzugeben gefolgt von der Adresse der dt. Zweigniederlassung. Andererseits ist es aber so, dass man ein Unternehmen auch unter der Firma der Zweigniederlassung verklagen kann - aber wie stelle ich das dann am besten im Rubrum dar?
Danke vorab für alle praktischen Hinweise!