Man kann alles auf neurologischen Werten aufbauen, die Existenz des Menschen im Gehirn lokalisieren und mit dem Gehirntod die endgültige Auslöschung seiner Existenz definieren, aber die Psychologie und deren Modelle wird trotzdem notwendig bleiben, weil sich dadurch konkretere Aspekte herausarbeiten lassen. Auch die Rechtswissenschaften kämen nicht weit, wenn sie nur auf neurologisch relevanten Faktoren aufbauen würden. Aus diesem Grund sind (rechts-)philosophische Fragestellungen durchaus sinnvoll.Vortex hat geschrieben:Wenn es spürbar ist, ist es theoretisch beweisbar, weil es sich dann eben doch in der Realität manifestiert.Candor hat geschrieben:Weil es neben dem Verstand auch noch eine Intuition und eine sensorische Empfindungs- und Gefühlsebene gibt?
Und dann ziehen die Ausflüchte nicht mehr, denn im Grunde genommen würdest du sonst behaupten, dass du das Unfassbare erfassen könntest.
Wenn Du Deiner Frau/Freundin sagst, dass Du sie liebst, könntest Du damit eine rein hormonell-chemische Reaktionsweise meinen, die Liebe zu den eigenen Kindern wäre reiner Nesttrieb, der irgendwann abebbt, wenn die Kinder groß sind. Mir persönlich wäre diese Erklärung zu einseitig, auch wenn ich diesen Aspekt nicht ausklammere. Es gibt aber nicht nur diese Ebene für das Phänomen Gefühl.