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Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 08:22
von Guglhupf
Hallo zusammen,

angesichts der jüngsten Marktentwicklung wonach nun viele der Top-Kanzleien 120k als Einstiegsgehalt bezahlen, stellt sich mir die Frage, ob es deswegen möglich ist, auch bei den etwas kleineren - so im (bisherigen) 70-90k Segment - ein höheres Gehalt zu fordern bzw. dies anzusprechen.

Denkt ihr, das wäre unverschämt?

Das am oberen Ende der Spanne wenig Verhandlungsspielraum besteht, ist klar. Mich würde interessieren, ob in der "zweiten Reihe" die Gehälter auch komplett starr sind oder ob man hier zumindest in der jetzigen Lage auch eine entsprechende Erhöhung fordern kann, ohne sich damit gleich aus dem Rennen zu schießen.

Freue mich auf Erfahrungen/Meinungen zu diesem Thema!

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 08:33
von Parabellum
"Bei Freshlaters wird aber 120.000 gezahlt!" - "Dann gehen Sie doch dahin."

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 08:38
von Guglhupf
Ich meine ja nicht, auch 120.000 zu fordern sondern eben ungefähr eine prozentual entsprechende Erhöhung. Also z.B. von 70 auf 84t...

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 08:56
von Parabellum
Was meinst Du denn wie diese Gehaltsrahmen zustande kommen?

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 09:07
von Guglhupf
Das versuche ich ja gerade zu ergründen. Also ob die Mega-Kanzleien von sich aus aufgrund allgemeinen Bewerberschwunds (Generation Y und so) erhöhen und man abwarten muss, ob die kleineren nachziehen oder ob man als Kandidat hier legitimerweise entsprechende Forderungen stellen kann.
Falls Du das so gemeint hast...

Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 10:44
von Tibor
Die höheren Gehälter müssen refinanziert werden: 1) höhere Stundensätze, 2) weniger Caps, 3) mehr billed hours total und 4) weniger Gewinn für den Partner. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Mehrgehalt beim 1st year vollständig auf die ersten beiden Positionen entfällt ist sehr gering. Interessant wäre zu wissen, wieviel überhaupt auf Position 1 und wieviel auf Position 3 entfällt.

Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 10:54
von Guglhupf
Ja das wäre in der Tat interessant. Dass 3) angehoben wird wäre geradezu absurd, da ja schon jetzt die Arbeitsbelastung der Hauptgrund ist, warum viele potentielle Kandidaten nicht in die GK wollen. Trotzdem der friendly reminder: meine eigentlichen Fragen waren die Auswirkung auf das jetzige 70-90.000 € Segment und die Möglichkeit für Bewerber, den üblichen prozentualen Abstand zu den Top-Gehältern einzufordern.

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 13:36
von Tibor
Ganz klar, wenn die GK wegen oben 1) und 2) die Einstiegsgehälter anpasst, dann kann man das tendenziell auch in der 2. Liga verlangen. Ich glaube an nicht, dass das die alleinigen Gründe sind.

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 13:58
von Pillendreher
Was ist denn ein "cap"?

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 14:32
von Guglhupf
Im Voraus mit dem Mandanten ausgemachte Maximalhonorare. (Oder?)

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 19:57
von thh
Pillendreher hat geschrieben:Was ist denn ein "cap"?
Eine Kappungsgrenze, d.h. eine vereinbarte Obergrenze für das Honorar oder die zu berechnende Stundenzahl.

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Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 20:09
von Trente Steele82
Hier hat das (bislang) keine Auswirkungen, um keine Abpassung bei den Stundenvorgaben etc (wie Tibor beschrieben) vornehmen zu müssen. Hat sicher Vor- aber eben auch die auf der Hand liegenden Nachteile (Bewerber gehen dahin wo der Quan ist...)

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 20:16
von Tibor
Das geht nur, wenn man das Motto ausgibt: Make the cake great(er) again.

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 20:22
von Freedom
Die Top-Kanzleien wollen die besten Bewerber. Brauchen sie auch, um ihre Marktstellung zu halten oder gar auszubauen. Die können es sich nicht leisten, nicht zu erhöhen, wenn das die Mitwerber machen. Erhöht HM und FF zieht nicht nach, besteht für FF die erhebliche Gefahr, dass die Leute mit höheren Qualifikationen HM bevorzugen. Das muss nichtmal eine bewusste Entscheidung für mehr Geld sein - das kann aus Bewerbersicht auch unbewusst ablaufen.

Warum hat HM erhöht? wahrscheinlich weil die Amikanzleien eine immer größere Marktpräsenz einnehmen (vgl. Bericht in der Azur) und man nicht riskieren wollte, die Topbewerber an diese Kanzleien zu verlieren.

Danach waren die anderen Kanzleien wie CC, LL, GL usw. mehr oder weniger gezwungen, auch zu erhöhen - wollen sie nicht riskieren, dass die Topbewerber von Anfang an nicht an ihren Kanzleien interessiert sind. Die offiziellen Versionen (wir wollen die tolle Leistung unserer Associates anerkennen usw.) würde ich nicht unbedingt glauben. Der Markt macht die Preise.

Ich denke die Devise dürfte da lauten: So wenig wie möglich, so viel wie nötig, um die besten Bewerber zu kriegen. Auch wenn es komisch klingt, würde ich daher behaupten, dass die Kanzleien tatsächlich Abstriche bei dem Gehalt der Partner hinnehmen müssen.

Bei den Preisen konkurrieren die doch wieder alle miteinander - erhöht GL die Stundensätze, gehen die Mandanten halt zu HM. Bringt ja nichts. Die alternative, die eigene Marktstellung zu verlieren, weil man die besten Leute nicht kriegt, ist da das kleinere Übel. Zumal einige Kanzleien auf massivem Expansionskurs sind. Was hilft mir mehr /dasselbe Gehalt, wenn die Mitarbeiter die mir zuarbeiten qualitativ schlechtere Arbeit leisten als ich es die letzten Jahre gewöhnt war?

Ob und inwiefern das Verhandlungsspielraum bei der zweiten Reihe Kanzleien eröffnet hängt nun wieder maßgeblich von der Frage ab, ob diese Kanzleien bereits bisher erfolgreich mit den Top-Kanzleien um die guten Absolventen gekämpft haben (wobei ich das bisher auch nicht so richtig verstanden habe - wenn die nicht eine deutlich geringere Arbeitsbelastung und höhere Partnerperspektiven bieten, warum sollte ich dann überhaupt da hinwollen als Topbewerber?)

Oder ob sie nur mit den Kanzleien der eigenen Stufe konkurrieren - um von vornherein weniger qualifizierte Bewerber. Dann hätten sie keinen Grund zu erhöhen. Ebenso nicht, wenn sie einen anderen Mehrwert haben (siehe oben), mit dem sie erfolgreich Bewerber anziehen.

Ich denke die Wahrheit liegt, wie so oft, irgendwo in der Mitte - auch schon vorher sind immer wieder Topabsolventen zu diesen Kanzleien gegangen - umso größer die Gehaltsspanne wird, umso schwieriger dürfte das aber werden. Kann ich anderswo 50k mehr verdienen und arbeite dort 5 Stunden mehr pro Woche, gibt mir das trotzdem zu denken. Wäre ich im Management einer solchen Kanzlei, würde ich in Zukunft einfach die Spanne erhöhen - bewirbt sich jemand mit Topnoten, zahle ich dem mehr damit er weiterhin zu mir kommt. Gleichzeitig muss ich nicht erhöhen für die Bewerber mit 2mal 8,x, die eh schon froh sind, bei mir unterzukommen.

Ansonsten gilt - solange diese kanzleien es nicht für notwendig halten, in ihrer Außendarstellung ein höheres mögliches Gehalt anzugeben, warum sollten sie es intern zahlen?

Re: Gehaltsverhandlung Großkanzlei

Verfasst: Sonntag 27. November 2016, 20:47
von Kasimir
Tibor hat geschrieben:Das geht nur, wenn man das Motto ausgibt: Make the cake great(er) again.
So erfolgte es dem Vernehmen nach in einer GK-Kanzlei kürzlich. E-Mail an alle Associates:

1. Wir erhöhen nun auch die Gehälter, um für Bewerber attraktiv zu sein.
2. Für die Kanzlei bedeutet dies erheblich höhere Kosten, deshalb erwarten wird, dass sie in Zukunft noch härter arbeiten.