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Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 12:51
von Mr_Black
Gibt es Bundesländer, in denen Richter zur Staatsanwaltschaft wechseln (müssen) und wieder zurück?

Wie läuft so etwas ab? Und greift das nicht irgendwie in die richterliche Unabhängigkeit ein?

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 13:04
von Swann
Ja, es gibt diese Länder, in denen Richter auf Probe und Staatsanwälte vor der Lebenszeitverbeamtung beide Seiten des höheren Justizdienst kennenlernen. In die richterliche Unabhängigkeit greift das nicht ein, weil die Unentfernbarkeit aus dem zugewiesenen richterlichen Amt nur für Richter auf Lebenszeit gilt.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 13:05
von ralthor
In Bayern. "Wer eine Tätigkeit als Richter im hiesigen Geschäftsbereich anstrebt, entscheidet sich damit zugleich für eine Tätigkeit als Staatsanwalt. In Bayern ist der Wechsel zwischen Richteramt und staatsanwaltschaftlichem Dienst die Regel."
http://www.justiz.bayern.de/berufe-und- ... sanwaelte/

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 13:56
von batman
Viele der in Bayern auf Lebenszeit ernannten Richter wechseln später ein weiteres Mal zur StA, dann aber freiwillig und im Rahmen einer Beförderung.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 15:13
von Mr_Black
Entsteht dadurch nicht ein gewisser Korpsgeist zwischen Richter und Stattsanwaltschaft?

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 15:16
von batman
Das ist nicht zu leugnen. Bei einigen Straf- und Ermittlungsrichtern, die zumeist alle mal Staatsanwälte waren, dürfte auch eine gewisse Verfolgungstendenz bestehen.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 18:21
von Eagnai
In NRW wird getrennt eingestellt, so dass ein Wechsel gegen den Willen des Betroffenen nicht in Betracht kommt.

Es besteht aber die Möglichkeit eines (zunächst vorübergehenden) Laufbahnwechsels insbesondere während der Probezeit, d.h. dass Staatsanwälte für (zumeist) ein Jahr an ein Gericht abgeordnet werden und dort als Richter tätig sind und umgekehrt. Diese Praxis wird derzeit wieder verstärkt betrieben, u.a. um ein besseres Verständnis für die jeweils "andere Seite" zu fördern.

Wenn alle Beteiligten sich einig sind, ist es auch möglich, anschließend nicht wieder zurückzuwechseln, sondern zu bleiben - wir haben z.B. kürzlich eine Kollegin dauerhaft an den Richterdienst abgegeben, einige Zeit später aber auch eine aus dem Richterdienst für uns gewonnen.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 19:47
von thh
Swann hat geschrieben:Ja, es gibt diese Länder, in denen Richter auf Probe und Staatsanwälte vor der Lebenszeitverbeamtung beide Seiten des höheren Justizdienst kennenlernen.
Ich hätte das - ohne statistische Untersuchung - als Regelfall angenommen ... Namhafteste Ausnahme NRW.
ralthor hat geschrieben:In Bayern.
In Baden-Württemberg ist das vergleichbar, wenn auch nicht ganz so strikt durchgehalten. Der grundsätzliche Plan ist aber 2 Jahre StA, 2 Jahre Gericht, dann Planmäßigkeit bei der StA. Unabhängig davon sind Laufbahnwechsel die Regel, nicht die Ausnahme.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 20:03
von Ara
Mr_Black hat geschrieben:Entsteht dadurch nicht ein gewisser Korpsgeist zwischen Richter und Stattsanwaltschaft?
Es kommt bei Proberichtern regelmäßig zur absurden Situation, dass sie am Freitag bei der StA in einer Abteilung waren und am Montag als Richter über genau die Sachen verhandeln sollen. Vor allem bei Jugendrichtern führt es dazu, dass sie beim Dezernatwechsel gerne mal 1/3 gleich wegen Befangenheit wegpacken können. Löst dann aber natürlich nicht das Problem, dass der Sitzungsvertreter vor dem Wochenende noch der Büronachbar war.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Dienstag 6. Dezember 2016, 21:04
von Swann
Mr_Black hat geschrieben:Entsteht dadurch nicht ein gewisser Korpsgeist zwischen Richter und Stattsanwaltschaft?
Das mag im Einzelfall natürlich vorkommen. Es weckt aber vielleicht auch Verständnis für die Arbeitsweise der anderen Institution.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Mittwoch 7. Dezember 2016, 08:17
von Levi
Swann hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:Entsteht dadurch nicht ein gewisser Korpsgeist zwischen Richter und Stattsanwaltschaft?
Das mag im Einzelfall natürlich vorkommen. Es weckt aber vielleicht auch Verständnis für die Arbeitsweise der anderen Institution.
"Einzelfall" ist da aber eine sehr höfliche Umschreibung.

Das Verständnis für die Arbeitsweise der jeweils anderen Justizangehörigen wird durch den regelmäßigen Wechsel ohne Frage geweckt. Das Problem ist nur, dass es im Strafprozess halt auch noch den Angeklagten und die Verteidiger gibt. - Das Verständnis für deren Arbeitsweise (und die Interessen des Angeklagten) geht dabei leider nicht selten völlig unter.

Zumindest an den kleineren Gerichtsstandorten in Bayern stellen sich Staatsanwaltschaft und Strafrichter aus Sicht der Rechtsanwälte als einheitlicher "Justizblock" da.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Mittwoch 7. Dezember 2016, 08:35
von julée
Levi hat geschrieben:Zumindest an den kleineren Gerichtsstandorten in Bayern stellen sich Staatsanwaltschaft und Strafrichter aus Sicht der Rechtsanwälte als einheitlicher "Justizblock" da.
Das dürfte aber auch darauf zurückzuführen sein, dass Richter / Staatsanwälte an so kleinen Standorten entsprechend oft miteinander verhandeln und daher wissen, wie man am besten miteinander auskommt (lässt mich an folgende Szene aus The Good Wife denken ["In your opinion?"]: https://m.youtube.com/watch?v=RzVbuFxPpMM) - da dürfte der zumal auswärtige Verteidiger durchaus im Nachteil sein, ohne dass es Ausdruck einer Justizverschwörung sein muss.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Mittwoch 7. Dezember 2016, 09:28
von Levi
julée hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:Zumindest an den kleineren Gerichtsstandorten in Bayern stellen sich Staatsanwaltschaft und Strafrichter aus Sicht der Rechtsanwälte als einheitlicher "Justizblock" da.
Das dürfte aber auch darauf zurückzuführen sein, dass Richter / Staatsanwälte an so kleinen Standorten entsprechend oft miteinander verhandeln und daher wissen, wie man am besten miteinander auskommt (lässt mich an folgende Szene aus The Good Wife denken ["In your opinion?"]: https://m.youtube.com/watch?v=RzVbuFxPpMM) - da dürfte der zumal auswärtige Verteidiger durchaus im Nachteil sein, ohne dass es Ausdruck einer Justizverschwörung sein muss.
Das man sich kennt, ist eher nicht das Problem (das gibt es auch bei einer organisatorischenTrennung von Staatsanwaltschaft und Gericht), sondern die Tatsache, dass man als junger Richter schon geradezu übermenschlich "unabhängig" sein müsste, um völlig auszublenden, dass der Staatsanwalt, der da gerade plädiert oder die Anklageschrift formuliert hat, derselbe ist, der einem noch vor wenigen Wochen - als man selbst noch Staatsanwalt war - so kollegial unterstützt hat oder mit dem man anschließend zum Mittagessen verabredet ist oder der im nächsten Jahr sogar sein Vorgesetzter sein kann. 

Auch muss ein Richter jederzeit damit rechnen, demnächst im Rollentausch wieder als Staatsanwalt vor dem Menschen als Richter auftreten zu müssen, der jetzt die Staatsanwaltsrolle einnimmt. Es wäre daher höchst unklug, es sich mit ihm zu verscherzen. Die Meinung des Verteidigers kann einem Richter dagegen herzlich gleichgültig sein, selbst dann, wenn man sich häufiger begegnen sollte. Denn ein "Rollentausch" ist hier höchst unwahrscheinlich. 

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Mittwoch 7. Dezember 2016, 10:31
von julée
Das scheint mir doch ein sehr seltsames Verständnis von Zusammenarbeit zu sein: Nur weil A und B zusammen Mittag essen gehen und sie sich wechselseitig menschlich und beruflich schätzen, heißt das doch noch lange nicht, dass A und B in der Sache nicht unterschiedlicher Meinung sein und zivilisiert miteinander streiten können. Wer meint sich später "rächen" zu müssen, weil jemand mal in der Sache anderer Ansicht war, oder umgekehrt im vorauseilenden Gehorsam seine eigene Ansicht unterdrückt, dürfte in so ziemlich jedem Beruf falsch sein.

Das ist kurz vor Verschwörungstheorien à la "War klar, dass das Land gewinnt, ist ja der Dienstherr." - es könnte auch sein, dass es dem Gericht relativ schnuppe war, dass das Land das Land ist, aber es schlichtweg in der Sache recht hatte.

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Verfasst: Mittwoch 7. Dezember 2016, 10:55
von Samson
Levi hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:Zumindest an den kleineren Gerichtsstandorten in Bayern stellen sich Staatsanwaltschaft und Strafrichter aus Sicht der Rechtsanwälte als einheitlicher "Justizblock" da.
Das dürfte aber auch darauf zurückzuführen sein, dass Richter / Staatsanwälte an so kleinen Standorten entsprechend oft miteinander verhandeln und daher wissen, wie man am besten miteinander auskommt (lässt mich an folgende Szene aus The Good Wife denken ["In your opinion?"]: https://m.youtube.com/watch?v=RzVbuFxPpMM) - da dürfte der zumal auswärtige Verteidiger durchaus im Nachteil sein, ohne dass es Ausdruck einer Justizverschwörung sein muss.
Das man sich kennt, ist eher nicht das Problem (das gibt es auch bei einer organisatorischenTrennung von Staatsanwaltschaft und Gericht), sondern die Tatsache, dass man als junger Richter schon geradezu übermenschlich "unabhängig" sein müsste, um völlig auszublenden, dass der Staatsanwalt, der da gerade plädiert oder die Anklageschrift formuliert hat, derselbe ist, der einem noch vor wenigen Wochen - als man selbst noch Staatsanwalt war - so kollegial unterstützt hat oder mit dem man anschließend zum Mittagessen verabredet ist oder der im nächsten Jahr sogar sein Vorgesetzter sein kann. 

Auch muss ein Richter jederzeit damit rechnen, demnächst im Rollentausch wieder als Staatsanwalt vor dem Menschen als Richter auftreten zu müssen, der jetzt die Staatsanwaltsrolle einnimmt. Es wäre daher höchst unklug, es sich mit ihm zu verscherzen. Die Meinung des Verteidigers kann einem Richter dagegen herzlich gleichgültig sein, selbst dann, wenn man sich häufiger begegnen sollte. Denn ein "Rollentausch" ist hier höchst unwahrscheinlich. 
Ehrlich gesagt bin ich der Ansicht, dass jemand der solche Erwägungen anstellt, sowohl als Richter wie als Staatsanwalt ungeeignet ist.