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Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss

Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2016, 22:24
von cd84
Was gibt es in der Praxis an Möglichkeiten, um im Falle einer etwaigen späteren Insolvenz des Schuldners eine spätere Anfechtung durch den Insolvenzverwalter zu vermeiden?

Grundsätzlich kann man z.B. einem gewerblichen Vermieter wohl schnell Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit unterstellen, wenn der Mieter unregelmäßig und nicht in voller Höhe leistet. (insbes. nach den einschlägigen Vermtungsregelungen und der Rspr des BGH). Wie sollte man als Vermieter da am besten vorgehen? Möglichst schnell die Forderungen in voller Höhe titulieren lassen?

Bin ich erst dann auf der sicheren Seite, wenn ich die Forderungen tituliert habe und diese dann vollstrecke?
Wäre eine freiwillige Zahlung auf einen Titel anfechtbar?

Ist es zu empfehlen, sich in einem laufenden gerichtlichen Verfahren auf einen Vergleich mit dem Schuldner (GmbH&Co) einzulassen, wonach die Gesellschafter des Schuldners (bzw. der KG) persönlich eine Zahlung leisten? Oder wäre eine derartige Zahlung dann irgendwie der Gesellschaft zuzurechnen und dann anfechtbar? Ein derartiger Vergleich mit den Gesellschaftern wäre dann wohl auch nur als außergerichtlicher Vergleich möglich und damit auch kein vollstreckungsfähiger Titel? Wenn ich den Vergleich mit der KG schließen und lediglich die Zahlung durch die Gesellschafter persönlich erfolgt, dürfte die Zahlung in jedem Fall der Gesellschaft zurechenbar und damit anfechtbar sein?

Habt ihr Tipps, wie man in derartigen Situationen vorgeht oder nette Aufsätze o.ä. zu dem Thema?

Re: Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss

Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2016, 22:40
von utriusque
Titulieren und ohne Vorwarnung Konto pfänden. Damit kommt man sicher in die kürzest mögliche Anfechtungsfrist (3 Monate, § 131 InsO).

Re: Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss

Verfasst: Freitag 9. Dezember 2016, 09:18
von Lacan
Gegenstand der Insolvenzanfechtung sind in Deinem Fall Zahlungen des Mieters. Ein sicherer Weg wäre in Deinem Fall, wenn nicht die KG zahlt, sondern ein Dritter, etwa der Geschäftsführer oder ein Gesellschafter, so dass die Zahlung nicht aus dem Vermögen des Schuldner kommt, also die Anfechtung nach 143 I 1 InsO ausgeschlossen ist.

Re: Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss

Verfasst: Samstag 10. Dezember 2016, 00:44
von julée
Lacan hat geschrieben:Gegenstand der Insolvenzanfechtung sind in Deinem Fall Zahlungen des Mieters. Ein sicherer Weg wäre in Deinem Fall, wenn nicht die KG zahlt, sondern ein Dritter, etwa der Geschäftsführer oder ein Gesellschafter, so dass die Zahlung nicht aus dem Vermögen des Schuldner kommt, also die Anfechtung nach 143 I 1 InsO ausgeschlossen ist.
Das hilft effektiv aber auch nur, wenn der Dritte selbst nicht so tief drinhängt, dass er zeitgleich Insolvenzantrag stellen kann.

Re: Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss

Verfasst: Montag 12. Dezember 2016, 22:16
von cd84
Hilft diese Möglichkeit definitiv?
Faktisch ist das quasi ein klassisches Umgehungsgeschäft?!?!
Oder ist das eine bewusste / unbewusste Lücke?

Eine Kontenpfändung ist natürlich möglich...aber damit würde man wohl häufig dem Schuldner den kompletten Todesstoß versetzen weshalb ich da nicht so ganz überzeugt von bin...

Wie sieht es denn aus, wenn auf einen Titel freiwillig vom Schuldner bezahlt wird und der Gläubiger im Zeitpunkt der Zahlung von der wirtschaftlich schlechten Situation des Schuldners weiß? Ist dann auch eine Zahlung auf einen Titel anfechtbar?

Re: Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss

Verfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 10:21
von utriusque
Wenn nicht der Schuldner zahlt sondern ein Dritter, dann ist die Zahlung im Insolvenzverfahren dieses Schuldners nicht anfechtbar, weil es an der Gläubigerbenachteiligung fehlt. Allerdings dürfen die Mittel für die Zahlung des Dritten eben nicht letztlich doch aus dem Vermögen des Schuldners stammen. Man beschäftige sich mit der hierzu ziemlich ausdifferenzierten Rechtsprechung und dabei auch gleich mit den einschlägigen Regeln über die Verteilung der primären und sekundären Darlegungs- und Beweislast im Insolvenzanfechtungsprozess.

Re: Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss

Verfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 21:56
von cd84
Gibts dazu eine gute Zusammenstellung in einem Kommentar?

Re: Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss

Verfasst: Samstag 28. Januar 2017, 14:57
von immer locker bleiben
Lacan hat geschrieben:Gegenstand der Insolvenzanfechtung sind in Deinem Fall Zahlungen des Mieters. Ein sicherer Weg wäre in Deinem Fall, wenn nicht die KG zahlt, sondern ein Dritter, etwa der Geschäftsführer oder ein Gesellschafter, so dass die Zahlung nicht aus dem Vermögen des Schuldner kommt, also die Anfechtung nach 143 I 1 InsO ausgeschlossen ist.
... davon würde ich denen aber dringend abraten.