Insolvenzanfechtung vermeiden - Vergleichsschluss
Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2016, 22:24
Was gibt es in der Praxis an Möglichkeiten, um im Falle einer etwaigen späteren Insolvenz des Schuldners eine spätere Anfechtung durch den Insolvenzverwalter zu vermeiden?
Grundsätzlich kann man z.B. einem gewerblichen Vermieter wohl schnell Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit unterstellen, wenn der Mieter unregelmäßig und nicht in voller Höhe leistet. (insbes. nach den einschlägigen Vermtungsregelungen und der Rspr des BGH). Wie sollte man als Vermieter da am besten vorgehen? Möglichst schnell die Forderungen in voller Höhe titulieren lassen?
Bin ich erst dann auf der sicheren Seite, wenn ich die Forderungen tituliert habe und diese dann vollstrecke?
Wäre eine freiwillige Zahlung auf einen Titel anfechtbar?
Ist es zu empfehlen, sich in einem laufenden gerichtlichen Verfahren auf einen Vergleich mit dem Schuldner (GmbH&Co) einzulassen, wonach die Gesellschafter des Schuldners (bzw. der KG) persönlich eine Zahlung leisten? Oder wäre eine derartige Zahlung dann irgendwie der Gesellschaft zuzurechnen und dann anfechtbar? Ein derartiger Vergleich mit den Gesellschaftern wäre dann wohl auch nur als außergerichtlicher Vergleich möglich und damit auch kein vollstreckungsfähiger Titel? Wenn ich den Vergleich mit der KG schließen und lediglich die Zahlung durch die Gesellschafter persönlich erfolgt, dürfte die Zahlung in jedem Fall der Gesellschaft zurechenbar und damit anfechtbar sein?
Habt ihr Tipps, wie man in derartigen Situationen vorgeht oder nette Aufsätze o.ä. zu dem Thema?
Grundsätzlich kann man z.B. einem gewerblichen Vermieter wohl schnell Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit unterstellen, wenn der Mieter unregelmäßig und nicht in voller Höhe leistet. (insbes. nach den einschlägigen Vermtungsregelungen und der Rspr des BGH). Wie sollte man als Vermieter da am besten vorgehen? Möglichst schnell die Forderungen in voller Höhe titulieren lassen?
Bin ich erst dann auf der sicheren Seite, wenn ich die Forderungen tituliert habe und diese dann vollstrecke?
Wäre eine freiwillige Zahlung auf einen Titel anfechtbar?
Ist es zu empfehlen, sich in einem laufenden gerichtlichen Verfahren auf einen Vergleich mit dem Schuldner (GmbH&Co) einzulassen, wonach die Gesellschafter des Schuldners (bzw. der KG) persönlich eine Zahlung leisten? Oder wäre eine derartige Zahlung dann irgendwie der Gesellschaft zuzurechnen und dann anfechtbar? Ein derartiger Vergleich mit den Gesellschaftern wäre dann wohl auch nur als außergerichtlicher Vergleich möglich und damit auch kein vollstreckungsfähiger Titel? Wenn ich den Vergleich mit der KG schließen und lediglich die Zahlung durch die Gesellschafter persönlich erfolgt, dürfte die Zahlung in jedem Fall der Gesellschaft zurechenbar und damit anfechtbar sein?
Habt ihr Tipps, wie man in derartigen Situationen vorgeht oder nette Aufsätze o.ä. zu dem Thema?