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WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Freitag 9. Dezember 2016, 20:26
von fLaw
Guten Abend,

in Kürze beginne ich das Ref in NRW. Derzeit bin ich WissMit in einer kleinen RA-Kanzlei und auch KoAss an der Uni. Ich gehe stark davon aus, dass ich mich während des Refs auf eine der genannten Nebentätigkeiten beschränken muss. Allerdings bin ich absolut unschlüssig, welche Tätigkeit den Kürzeren ziehen muss und wollte Euch höflichst um Eure Einschätzung bitten.

Pro WissMit: macht mir unheimlich Spaß, ich darf schon jetzt richtig praktisch tätig werden, sprich Klageschriften, Anspruchsschreiben etc., so ziemlich alles, was ein RA regelmäßig macht (bis auf das Auftreten vor Gericht); wichtig: potenzieller Arbeitgeber(?).

Pro KoAss: habe ich ebenfalls Gefallen dran, noch flexibler (als die WissMit-Tätigkeit), ganz wichtig: ständige Wiederholung des mat. Rechts (ZR + öffR), wofür man zudem entlohnt wird.

Was meint ihr, was wäre zunächst mit Blick auf Ref und Examen vorteilhafter? Danke!

Beste Grüße

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Samstag 10. Dezember 2016, 21:09
von Porsche007
Also ich würde das nehmen, wo ich mehr pro Stunde verdiene und mich dann aufs Ref konzentrieren. Besser ein gutes Examen als ein Kontakt zu einem potenziellen Arbeitgeber. Außerdem hast du ja in der Anwalts- und Wahlstation noch genug Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Sonntag 11. Dezember 2016, 20:16
von sai
Warum solltest du auf eine der beiden Tätigkeiten verzichten müssen?

Zeitlich ist beides sicherlich möglich. Gerade die Korrekturen stehen ja regelmäßig nur zu bestimmten Zeitpunkten und nicht dauerhaft an, oder?

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Sonntag 11. Dezember 2016, 21:43
von fLaw
Vielen Dank für Eure Antworten.

Aus finanzieller Sicht tut sich da kaum etwas, sind nur sehr marginale Unterschiede.

Genau das ist der Punkt: mir geht primär um ein ordentliches 2. Examen. Leider bin ich unschlüssig, welche Tätigkeit in Bezug auf das Examen mir mehr bringen würde.
Ich merke schon dass ich durch das Korrigieren immer weiter das mat. Recht aktualisiere und "typische Fehler" erkenne, die auch im zweiten Examen von Vorteil sein können. Auf der anderen Seite kann ich in der Kanzlei Jura wirklich praktizieren, was doch im Grunde auch der Sinn des Refs ist oder?.

§ 39 Abs. 1 JAG NRW:
"Während des Vorbereitungsdienstes sollen die Referendarinnen und Referendare lernen, auf der Grundlage ihrer im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine praktische Tätigkeit in Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung aufgeschlossen für die Lebenswirklichkeit [...] wahrzunehmen."

Ich muss mich entscheiden, denn
1.) werde ich voraussichtlich beide Tätigkeiten auf Dauer nicht vom OLG genehmigt bekommen (NRW) und
2.) mein Fokus natürlich dem Ref gilt und ich nicht davon ausgehe, (zu) viel Freiraum für andere Beschäftigungen zu haben. Die Klausuren stammen in erster Linie vom KK, der an der hiesigen Uni nahezu das ganze Jahr über wöchentlich (bis auf wenige Ausnahmen an Feiertagen) stattfindet. Deshalb hätte ich schon regelmäßig Klausuren zum Korrigieren.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Sonntag 11. Dezember 2016, 22:10
von Porsche007
Hm, wenn es sich finanziell nichts nimmt, würde ich den Job in der Kanzlei nehmen, weil er praxisrelevant ist. Habe auch Klausuren korrigiert und im 2. ist der Anspruch ans materielle Recht einfach ein anderer. Ich muss sagen, dass ich mit fortschreitendem Ref genervt war, diesen theoretischen, mit ausführlichen Problemen dargestellten Kram zu lesen. Und ob gerade das materielle Recht in deinem Examen drankommt, das du in den Klausuren korrigierst, ist ja auch fraglich.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Montag 12. Dezember 2016, 16:19
von Muirne
Ich hab mehrere solcher Nebentätigkeiten genehmigt bekommen.
Ist schon stressig, aber es ist möglich.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Montag 12. Dezember 2016, 17:50
von sai
fLaw hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Antworten.

Aus finanzieller Sicht tut sich da kaum etwas, sind nur sehr marginale Unterschiede.

Genau das ist der Punkt: mir geht primär um ein ordentliches 2. Examen. Leider bin ich unschlüssig, welche Tätigkeit in Bezug auf das Examen mir mehr bringen würde.
Ich merke schon dass ich durch das Korrigieren immer weiter das mat. Recht aktualisiere und "typische Fehler" erkenne, die auch im zweiten Examen von Vorteil sein können. Auf der anderen Seite kann ich in der Kanzlei Jura wirklich praktizieren, was doch im Grunde auch der Sinn des Refs ist oder?.

§ 39 Abs. 1 JAG NRW:
"Während des Vorbereitungsdienstes sollen die Referendarinnen und Referendare lernen, auf der Grundlage ihrer im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine praktische Tätigkeit in Rechtsprechung, Verwaltung und Rechtsberatung aufgeschlossen für die Lebenswirklichkeit [...] wahrzunehmen."

Ich muss mich entscheiden, denn
1.) werde ich voraussichtlich beide Tätigkeiten auf Dauer nicht vom OLG genehmigt bekommen (NRW) und
2.) mein Fokus natürlich dem Ref gilt und ich nicht davon ausgehe, (zu) viel Freiraum für andere Beschäftigungen zu haben. Die Klausuren stammen in erster Linie vom KK, der an der hiesigen Uni nahezu das ganze Jahr über wöchentlich (bis auf wenige Ausnahmen an Feiertagen) stattfindet. Deshalb hätte ich schon regelmäßig Klausuren zum Korrigieren.
Also ich hab neben dem Ref (auch NRW) weiter am Lehrstuhl gearbeitet und mir das auch genehmigen lassen und zudem noch korrigiert. Das Korrigieren habe ich den OLG aber nicht angezeigt. Es war allerdings auch nur bei den ZPKs und ab und zu bei den Übungen und damit eher unregelmäßig.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Montag 12. Dezember 2016, 19:51
von fLaw
Ich danke Euch für die Antworten.

Also meint ihr, dass das mat. Recht im Ref dermaßen von dem für das erste Examen abweicht, dass man letztlich keinen nennenswerten Mehrwert durch das Korrigieren hat?
Hierzu habe ich häufig gelesen, dass auch im zweiten Examen das mat. Recht das A und O ist und das Wiederholen des mat. Rechts viel wichtiger als der prozessuale Teil sein soll. Deshalb u.a. meine Unentschlossenheit.
Da ich in der Kanzlei schon öfter mit neuen Fallkonstellationen konfrontiert bin, möchte ich diese Tätigkeit grundsätzlich nicht aufgeben.
Ein Aufgeben käme wirklich nur dann in Betracht, wenn ich durch die KoAss-Tätigkeit das mat. Recht insoweit abdecken würde, als ich auch im Ref davon tatsächlich profitieren würde.

Möglicherweise kann man sich ja zwei Nebentätigkeiten in geringfügigem Umfang genehmigen lassen. Gleichwohl muss ich mich entscheiden, da beide Tätigkeiten bei mir dafür sorgen würden, dass ich im Ref mit dem Stoff hinterher hinken würde.

Im KoAss-Vertrag steht explizit, dass KoAssis, die sich im Ref befinden, zwingend die Genehmigung vom OLG benötigen. Anderenfalls kann man leider gar nicht mit der Uni abrechnen.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Montag 12. Dezember 2016, 20:02
von julée
Die Übung des materiellen Rechts durch das Korrigieren von Klausuren würde ich ehrlich gesagt nicht überbewerten. Es ist sicherlich hilfreich, es mal gemacht zu haben. Aber in der Zeit, in der Du 30 x die gleiche Klausur schreibst, kannst Du mindestens 3 komplette Klausuren selbst schreiben.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Montag 12. Dezember 2016, 21:23
von Muirne
Ich hab mehr als zwei genehmigt, also ja, grdsl gehen zwei.
Ich sehe das wie Julee, so dermaßen drin bleibt man wegen paar Klausurenpaketen im Jahr ja nun auch nicht. Kleiner netter Nebeneffekt, ja, aber überbewerten würde ich das nicht. Wertvoller im Sinne der beruflichen Laufbahn ist vermutlich die Wissmitstelle. Ob du beides stemmen kannst, kannst du ja auch einfach ausprobieren.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Mittwoch 14. Dezember 2016, 17:39
von fLaw
Ihr habt Recht, vielen Dank. Der Mehrwert an mat. Recht durch das Klausurenkorrigieren ist vermutlich doch nicht so gravierend, dass man nicht mehr selbst etwa den Looschelders aufschlagen müsste.
Wenn ich - so wie jetzt gerade auch - 40x lese, "die AK hat Erfolg, soweit sie zulässig und begründet ist", freut man sich schon fast auf denjenigen, der diesen Satz mal mit "und" schreibt. :D
Hinzu kommt, dass ich monatlich max. 1-2 Klausurenpakete erledige und so, aufs Jahr gerechnet, max. 15-20 Klausuren intensiv korrigiere.

Die WissMit-Stelle werde ich dann wohl favorisieren, wobei ich schon noch 1-2 Monate die "3-Fach-Belastung" testen würde. Danke Euch!


edit: @Muirne, wie viele (Wochen-)Stunden hast du denn im Antrag angegeben in Bezug auf KoAss-Tätigkeit?

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Mittwoch 14. Dezember 2016, 18:22
von Muirne
Die erlaubte Höchstzahl für juristische Nebentätigkeiten (sind glaube ich 10,5 Stunden die Woche, aber ganz genau weiß ich es nicht) habe ich einfach entsprechend aufgeteilt. Auf KoAss habe ich glaube ich irgendwas mit 2-3 Stunden pro Woche gesetzt.
Ich würde das abziehen, was bei der Wissmitstelle anfällt und den Rest in Bezug auf Klausuren angeben. Allerdings wirst du 2 Klausurenpakete im Monat voraussichtlich nicht schaffen - dass das mit den Stunden kollidiert ist eh klar, aber auch vom Umfang des Refs klingt es erstmal recht viel. Kann klappen, wenn du einen gechillten Ausbilder/in bekommst, aber das muss nicht sein und dann bist du froh, wenn du die Korrekturtage flexibel unterbringen kannst über ein paar Wochen.
Ich würde das einfach ein bisschen reduzieren mit den Klausuren und parallel schauen, welchen Job du in Zukunft behalten willst. Ich nehme zum Beispiel alle 4-6 Wochen eine Klausur und hab dann auch mal Pause, wenn klausurfreie Zeit ist. So kriege ich das alles gerade so unter einen Hut.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Samstag 17. Dezember 2016, 11:31
von fLaw
Vielen Dank Muirne, das werde ich sicherlich beherzigen. Eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit wünsche ich Euch.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Dienstag 20. Dezember 2016, 23:20
von Muirne
Das wünsch ich dir auch.

Re: WissMit oder KoAss während des Refs?

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 18:18
von McLarenz
Haltet ihr es denn überhaupt grdsl für machbar, 2 Tage die Woche neben Stationsarbeit und Mitlernen in einer GK zu arbeiten? Also zum Zeitpensum und wenn man auch ein wenig Freizeit außerhalb des Wochenendes haben würde...