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Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Samstag 24. Dezember 2016, 22:45
von Gelöschter Nutzer
Hi,

was bringt einem ein gut im Vergleich zum vollbefriedigend im Examen? In den meisten Stellenanzeigen heißt es nur: "Wir erwarten zwei vollbefriedigende Examina". "Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.

Lohnt es sich auf ein gut hinzuarbeiten oder ist das dann nur "nice to have" ohne eigentliche Vorteile?

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 00:13
von Vorkriegsjugend
Die meisten Volljuristen machen aus reiner Bequemlichkeit ein vB.

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 10:20
von Sebast1an
Ein gutes Pferd springt nur so hoch wie es muss.

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 10:43
von joee78
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 11:32
von OJ1988
joee78 hat geschrieben:
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.
Wer eine Bewerbung als Notarassessor (Nur-Notariat) in Betracht zieht, muss je nach Kammerbezirk mehr als "nur" 2x 9 Punkte mitbringen. RPf wohl gerade ca. 2x 10 Punkte, Bayern "doppel-gut", HH mind. ein 'sehr gut'. Quelle: Flurfunk.

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 11:40
von Eagnai
Weihnachtsganz hat geschrieben: Lohnt es sich auf ein gut hinzuarbeiten oder ist das dann nur "nice to have" ohne eigentliche Vorteile?
Ich wüsste schon gar nicht, wie man explizit auf ein "gut" hinarbeiten könnte.

Wer sagt sich denn schon "Für ein VB würde ich so und so lernen, aber bei mir soll es schon ein 'gut' werden, also lerne ich jetzt nicht so und so, sondern ganz anders"?

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 11:58
von Kasimir
OJ1988 hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.
Wer eine Bewerbung als Notarassessor (Nur-Notariat) in Betracht zieht, muss je nach Kammerbezirk mehr als "nur" 2x 9 Punkte mitbringen. RPf wohl gerade ca. 2x 10 Punkte, Bayern "doppel-gut", HH mind. ein 'sehr gut'. Quelle: Flurfunk.
Ich weiß nicht wo der Flur ist, wo du den Funk herbekommst. Die Gerüchte sind auf jeden Fall falsch (jedenfalls für Bayern und Hamburg). Quelle: Freunde, die dort Notare bzw. Notarassessoren sind.

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 12:04
von OJ1988
Kasimir hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.
Wer eine Bewerbung als Notarassessor (Nur-Notariat) in Betracht zieht, muss je nach Kammerbezirk mehr als "nur" 2x 9 Punkte mitbringen. RPf wohl gerade ca. 2x 10 Punkte, Bayern "doppel-gut", HH mind. ein 'sehr gut'. Quelle: Flurfunk.
Ich weiß nicht wo der Flur ist, wo du den Funk herbekommst. Die Gerüchte sind auf jeden Fall falsch (jedenfalls für Bayern und Hamburg). Quelle: Freunde, die dort Notare bzw. Notarassessoren sind.
Weil welche Noten tatsächlich "gereicht" haben?

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 13:13
von Baron
Wer nur auf vollbefriedigend lernt, landet schnell mal bei befriedigend....

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 14:11
von Muirne
O:) Weihnachtstroll.

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 14:56
von Baron
Muirne hat geschrieben:O:) Weihnachtstroll.
Hatten wir schon lange nimmer ;)

Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Verfasst: Sonntag 25. Dezember 2016, 16:10
von Kasimir
OJ1988 hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.
Wer eine Bewerbung als Notarassessor (Nur-Notariat) in Betracht zieht, muss je nach Kammerbezirk mehr als "nur" 2x 9 Punkte mitbringen. RPf wohl gerade ca. 2x 10 Punkte, Bayern "doppel-gut", HH mind. ein 'sehr gut'. Quelle: Flurfunk.
Ich weiß nicht wo der Flur ist, wo du den Funk herbekommst. Die Gerüchte sind auf jeden Fall falsch (jedenfalls für Bayern und Hamburg). Quelle: Freunde, die dort Notare bzw. Notarassessoren sind.
Weil welche Noten tatsächlich "gereicht" haben?
In Bayern ist die Rangliste des zweiten Staatsexamens entscheidend. Da gibt es keine Notengrenze. In Hamburg kommt es drauf an. Ich kenne jemanden, der mit einem Doppel-Gut eingestellt worden ist. Man sollte mit allgemeinverbindlichen Aussagen immer vorsichtig sein.