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Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdienst

Verfasst: Mittwoch 28. Dezember 2016, 18:58
von sai
Hallo!

Ich fange Anfang 2017 als Richter an. Zuvor habe ich einige Zeit als wiss.Mit. an der Uni gearbeitet und dort zu Beginn eine VBL-Versicherung abgeschlossen, in die ich und der Arbeitgeber eingezahlt haben. Die für eine Betriebsrente erforderliche Zeit von 60 Beitragsmonaten habe ich allerdings deutlich (29 Monate) nicht erreicht. In die gesetzliche Rentenversicherung habe ich natürlich auch eingezahlt.

Was passiert nun mit dem Eintritt in den Richterdienst mit den Ansprüchen aus der Rentenversicherung und den VBL-Leistungen? Werden die "eingefroren", bis das Pensionsalter erreicht ist oder kann man sich die jetzt auszahlen lassen?

Besten Dank für Eure Hilfe! :)

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Mittwoch 28. Dezember 2016, 19:59
von Tibor
Naja, du kannst dir deine Beiträge (nicht Arbeitgeberanteil) auszahlen lassen. Schau doch mal in die VBL Satzung.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Donnerstag 29. Dezember 2016, 16:22
von T0bi
Kann man die nicht in eine freiwillige Versicherung umwandeln und jedenfalls die weiteren 31 Monate noch zahlen? Dann dürfte das doch sogar über die VWL des Landes förderfähig sein. Wenn das für dich in Betracht kommt, einfach bei der VBL oder der Besoldungsstelle fragen.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Freitag 24. März 2017, 14:07
von ew_h2002
Da ich vor einer ähnlichen Situation stehe: Warum sollte man das tun, die Versicherung umzuwandeln?

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Freitag 24. März 2017, 14:09
von Tibor
Weil man dann den ArbG-Anteil rettet?

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Freitag 24. März 2017, 15:47
von ew_h2002
Okay, ich hätte präziser fragen sollen: Ist das denn betriebswirtschaftlich sinnvoll? Bei der Verbeamtung (bzw. Ernennung zum Richter auf Lebenszeit) erwerbe ich Pensionsansprüche. Wenn ich jung genug bin, würde die Rente evtl. angerechnet werden. Bei den meisten von uns dürfte das eine akademische Frage sein. Praktischer ist aber: Wenn ich freiwillig einzahle, bekomme ich nur eine überschaubare Rente raus. Wäre es nicht betriebswirtschaftlich sinnvoller, das Geld, das ich einzahlen müsste, anderweitig anzulegen? Da dürfte am Ende mehr bei raus kommen. Selbst bei sehr konservativen Anlagen. - Die Frage muss jeder, den es betrifft, natürlich individuell für sich beantworten. Ich fürchte aber, dass die Antwort in den allermeisten Fällen identisch sein wird.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 08:27
von Boddenfan
Die VBL-Verträge sind riesterfähig. Wenn man sich für diese Option entscheidet, erhält man auch nach dem Ausscheiden aus dem Tarifbeschaftigtenverhältnis über die freiwillige Fortführung der VBL-Versicherung die Möglichkeit, weiterhin zu riestern. Dies kann je nach Höhe der Zahlungen an die VBL und familiärer Situation schon einen schönen Batzen an geschenkten Geld ausmachen.

Hinzu kommt meines Wissens, dass freiwillige Zahlungen an die VBL aufgrund von § 10a EStG i.R.d. Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden können.

Es kann sich daher schon lohnen, in der VBL zu bleiben.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 09:27
von Tibor
Aber gerade bei Riester stellt sich ja die Renditefrage. Die steuerlichen Zuschüsse sehen natürlich schön aus auf dem Papier, aber dafür kassieren die Anbieter gut ab. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Anbieter zwischen 0,5 und 2,0% der Rendite nach Zuschüssen verbrauchen. Da ist jeder selbsteingerichtete Fondssparplan (Order monatlich ETF für Summe x zu kaufen) besser geeignet.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 10:08
von Boddenfan
Beim VBL-Riestern fallen KEINE Abschlusskosten an. Die VBL ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und hat daher im Gegensatz zu privaten Anbietern keine Gewinnerzielungsabsicht.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Samstag 25. März 2017, 10:18
von Tibor
Ok. Keine Abschlusskosten, ich meinte aber Verwaltungskosten. Diese werden hier:

https://www.vbl.de/de/versicherte/freiw ... _vblextra/

als "gering" angegeben. Was das nun genau sein soll (0,1% oder 2,0% p.a.), bleibt offen.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Montag 27. März 2017, 13:12
von ew_h2002
Boddenfan hat geschrieben:Die VBL-Verträge sind riesterfähig.
Das Geld kann ich aber auch in eine andere, riesterfähige Geldanlage investieren. Die wirft u.U. mehr Rendite ab. Klar, mit höherem Risiko. Denn die ohne Risiko haben wegen der Gewinnerzielungsabsicht der Aufleger geringere Renditen. Aber auf den langen Horizont, den ein Berufsanfänger bis zur Rente/Pension hat, dürfte das verschmerzbar sein. Wer absolut auf Nummer Sicher gehen will, hat da natürlich einen ordentlichen Vorteil. Wobei die Verwaltungskosten bei der VBL nicht zu vernachlässigen sind.
Boddenfan hat geschrieben:Hinzu kommt meines Wissens, dass freiwillige Zahlungen an die VBL aufgrund von § 10a EStG i.R.d. Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden können.
Das gilt für jeden Riestervertrag. Zudem können max. 2.100 Euro an Vorsorgebeiträgen abgezogen werden. Wer die volle Zulage erhalten will (und nur dann ergibt Riester ja Sinn), muss mindestens vier Prozent seines Einkommens einzahlen. Die Grenze von 2.100 Euro wird bei vier Prozent des Bruttoeinkommens (unter Berücksichtigung der Zulage von 154 Euro und einem Single) bei (2100 + 154) / 4 % = 56.350 Euro erreicht. Das sind pro Monat 56.350 Euro / 12 Monate = 4.695,83 Euro. Das Einstiegsgehalt A13 liegt bei rund 4.100 Euro. Je nach Land ist nach rund zehn Jahren die Höchstgrenze erreicht. Das wird also ein echtes Rechenspiel mit vielen Variablen (Hochzeit, Kinder, Beförderungen, ...)
Boddenfan hat geschrieben:Es kann sich daher schon lohnen, in der VBL zu bleiben.
Deshalb hast du natürlich recht, dass es sich lohnen kann. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, bezweifle ich aber.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Montag 27. März 2017, 14:03
von thh
ew_h2002 hat geschrieben:Das Einstiegsgehalt A13 liegt bei rund 4.100 Euro. Je nach Land ist nach rund zehn Jahren die Höchstgrenze erreicht.
25 Jahre in BW, wenn ich mich nicht vergucke ...

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Montag 27. März 2017, 14:31
von ew_h2002
Ich komme auf 13 (bzw. 17) Jahre: A13 fängt in der fünften Gruppe an. In der neunten Gruppe sind es derzeit 4.660,76 Euro. In den Gruppen fünf bis acht steigt man alle drei Jahre auf, für die neunte braucht es vier Jahre. Also bei heutiger Einstellung geht es in drei Jahren in die sechste, nach weiteren drei in die siebte, nach insgesamt neun Jahren in die Achte und dann nach 13 Jahren ab heute in die neunte.
In 13 Jahren wird wohl noch eine Lohnerhöhung um min. 0,7 % kommen, damit man mit der Stufe die Höchstgrenze erreicht. Wenn nicht, sind es eben 17 Jahre.

Wenn wir sogar (meines Erachtens recht realistisch) von wenigstens 3,5 % Lohnerhöhung binnen acht Jahren ausgehen, würde die achte Stufe ausreichen. Die wird sogar schon nach neun Jahren erreicht.

Quelle: Anlage 6 zu § 28 LBesGBW, wenn man es ganz genau nehmen will: i.V.m. § 32 II.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdi

Verfasst: Montag 27. März 2017, 15:05
von thh
ew_h2002 hat geschrieben:Ich komme auf 13 (bzw. 17) Jahre: A13 fängt in der fünften Gruppe an. In der neunten Gruppe sind es derzeit 4.660,76 Euro. In den Gruppen fünf bis acht steigt man alle drei Jahre auf, für die neunte braucht es vier Jahre. Also bei heutiger Einstellung geht es in drei Jahren in die sechste, nach weiteren drei in die siebte, nach insgesamt neun Jahren in die Achte und dann nach 13 Jahren ab heute in die neunte.
In 13 Jahren wird wohl noch eine Lohnerhöhung um min. 0,7 % kommen, damit man mit der Stufe die Höchstgrenze erreicht. Wenn nicht, sind es eben 17 Jahre.
Ah, Denkfehler bei mir - Du meintest die Höchstgrenze für die volle Absetzbarkeit. Ich hatte an das Erreichen des höchsten Gehalts gedacht ... Du hast natürlich völlig Recht.

Re: Rentenversicherung und VBL bei Eintritt in den Richterdienst

Verfasst: Freitag 21. Juni 2019, 20:56
von Toefting
Ich erlaube mir mal den Thread zu nekrophilieren. Verstehe ich 210 sgb vi richtig, dass wenn man noch keine 60 Monate zusammen hat und auch nicht zusammen kriegen wird (in meinem Fall da ernannt zum Richter auf Lebenszeit) man sich die ArbN Beiträge (und nur diese, die ArbG Anteile gehen verloren) auszahlen lassen kann?