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Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 01:09
von Dread117
Servus Leute,

ich hab ein Angebot für die Anwaltsstation bei einer Großkanzlei und mich würde interessieren, ob ihr

3 Monate mit 4 Arbeitstagen

oder

4 Monate mit 3 Arbeitstagen

für sinnvoller haltet.

Mir kommt es dabei auf persönliche Erfahrungen an, keine allgemeinen Vor-und Nachteile (mehr Lernzeit, weniger Stress etc.).

Danke für eure Hilfe!

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 09:49
von Einwendungsduschgriff
Zum besseren Verständnis: in welchem Land machst Du Dein Referendariat? Ich vermute in Baden-Württemberg ob der insgesamt wenigen Monate.

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 10:15
von Tibor
Die Frage ist: Würdest du im Modell 2 (2 Tage frei von der Station) wirklich für das Examen lernen? Wenn nein, dann nimm das 3-Monats-Modell.

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 10:19
von OJ1988
Und: Bist du von deiner AG freigestellt?

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 12:36
von Eagnai
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Zum besseren Verständnis: in welchem Land machst Du Dein Referendariat? Ich vermute in Baden-Württemberg ob der insgesamt wenigen Monate.
Oder irgendwo anders und die restlichen Monate sind als Tauchzeit vereinbart.

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 13:00
von Einwendungsduschgriff
Fünf Monate tauchen lässt eine Großkanzlei in aller Regel nicht zu. Oder kann man in anderen Ländern die Station dann teilen?

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 13:20
von OJ1988
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Fünf Monate tauchen lässt eine Großkanzlei in aller Regel nicht zu. Oder kann man in anderen Ländern die Station dann teilen?
Alles Verhandlungssache. Auch so Späße wie "2 Tage pro Woche machen wir nicht" werden nur so lange durchgehalten, bis jemand (den man prospektiv gerne einstellen würde) sagt "Gut, dann geh ich eben zu XY".

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 15:05
von Einwendungsduschgriff
Ist halt witzlos. Soviele Monate braucht niemand, der die Großkanzleikriterien erfüllt, für die Examensvorbereitung. Du warst doch selbst in Baden-Württemberg und musstest wahrscheinlich eh nicht verhandeln? Der Segen der getrennten Anwaltsstation.

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 15:16
von OJ1988
Mag sein, das sieht man ex ante bloß meistens anders. Im Übrigen gibt es in vielen BLern (so auch in BW) Zuverdienstgrenzen, die bereits den dritten Tag "auffressen".

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 16:10
von Einwendungsduschgriff
Das war damals (TM) noch anders.

Re: Anzahl Arbeitstage in der Großkanzlei Anwaltsstation

Verfasst: Montag 2. Januar 2017, 16:39
von julée
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ist halt witzlos. Soviele Monate braucht niemand, der die Großkanzleikriterien erfüllt, für die Examensvorbereitung. Du warst doch selbst in Baden-Württemberg und musstest wahrscheinlich eh nicht verhandeln? Der Segen der getrennten Anwaltsstation.
Du vergisst, dass viele im 1. Examen nur dank SPB die (im Sinkflug befindlichen) GK-Kriterien erfüllen und dementsprechend große Panik haben, mit zu wenig Vorbereitungszeit im 2. Examen deutlich schlechter abzuschneiden, und daher nach dem Motto "viel hilft viel" möglichst viel und lange tauchen. Und außerhalb von BW gibt es in der Tat die Möglichkeit, die Anwaltsstation zu teilen (im Extremfall 3 x 3 Monate).